Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisieren ein fehlendes Gesamtkonzept der Bundesregierung für Klimaschutz und Sozialverträglichkeit beim Wohnen. Die nach geltendem Recht existierenden Mieterhöhungsmöglichkeiten würden energetische Sanierungen für viele Haushalte unbezahlbar machen. Andererseits käme bei Initiativen gegen steigende Mieten, wie Milieuschutz oder Mietendeckel, der Klimaschutz deutlich zu kurz oder werde sogar verhindert.
DUH und DMB sehen nur einen Weg: Für Klimaschutz im Gebäudesektor und sozial gerechtes Wohnen mit bezahlbaren Mieten müssen die vermieteten Bestandsgebäude energetisch saniert werden und neue Gebäude entstehen, die kompatibel mit dem Klimaziel 2050 sind. Die Organisationen fordern deshalb im vermieteten Gebäudebestand eine gerechte Kostenverteilung zwischen Staat, Mieter und Vermieter und haben hierzu legen ein gemeinsames 10-Punkte-Sofortprogramm vorgelegt.
Fünf Punkte hätten deutlichen Einfluss auf alle beratenden, planenden und ausführenden Branchen für das Bauen und energetische Sanieren von Gebäuden:
„Maßnahmen für den Gebäudebestand
1. Zielkonforme Förderung und Erhöhung des staatlichen Förderbudgets auf bis zu 25 Milliarden Euro pro Jahr: Es dürfen nur noch Maßnahmen gefördert werden, die mit dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes 2050 vereinbar sind. Das bedeutet, Förderung nur noch für Sanierungen (Vollsanierungen oder Teilsanierungen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans) zum KfW-Effizienzhausstandard 55 und in Einzelfällen zum KfW-Effizienzhausstandard 70. Dafür muss das Förderbudget auf bis zu 25 Milliarden Euro jährlich erhöht werden.
2. Ordnungsrecht nutzen – gestaffelte Förderung: Gebäude sollten in Effizienzklassen (A – F) eingeteilt werden und dann je nach Klasse und Umsetzungszeitpunkt der Sanierung eine gestaffelte Förderung erhalten. Je früher eine Maßnahme durchgeführt wird und je schlechter die Gebäudeklasse, desto höher der Zuschuss.
3. Qualitätssicherung durch kostenlose, verpflichtende Energieberatung und iSFP: Anlassbezogene, verpflichtende Energieberatungen müssen eingeführt werden, um Immobilieneigentümer in der Breite Optionen für Energieeinsparmaßnahmen und eine klimafreundliche Wärmeversorgung aufzuzeigen. Die Beratung muss mit der Erstellung eines kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gekoppelt werden, der mit schrittweisen, aufeinander abgestimmten Maßnahmen den Weg zum klimaneutralen Gebäude darstellt.
[…]
5. Transparenz für Mieter: Vor Umsetzung energetischer Modernisierungen bedarf es einer verpflichtenden und transparenten Information der Mieter zur Berechnung der Modernisierungsumlage und zur Trennung zwischen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten. Der Ersatz von bereits vollständig abgeschriebenen Heizungsanlagen oder Bauteilen stellt keine Modernisierungsmaßnahme dar.
Maßnahmen für den Neubau
6. Zielkonforme Förderung: Um den klimaneutralen Gebäudebestand 2050 zu erreichen, dürfen neue Wohngebäude ausschließlich im KfW-Effizienzhausstandard 40 oder ambitionierter gebaut und gefördert werden.
[...]“
„Bundesregierung sabotiert die selbst gesteckten Klimaziele“
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Wir brauchen eine klare politische Haltung der Regierungsparteien in Sachen Gebäudeeffizienz. Dazu gehört an erster Stelle die Festlegung zielkompatibler energetischer Anforderungen von KfW-Effizienzhaus 40 Standard für Neubauten sowie der KfW-Effizienzhaus 55 Standard für Bestandsgebäude. Außerdem muss es einen sofortigen Stopp des Neueinbaus von Öl-Heizungen sowie ein Verbot von neuen Gas-Heizungen ab 2025 geben. Das schafft Planbarkeit und Orientierung für die Industrie und Verbraucher.“
„Auch die aktuell neue Förderung zum Heizungstausch läuft in die falsche Richtung und wird an den viel zu hohen Energieverbräuchen im Gebäudebereich nichts ändern, vielmehr manifestiert diese fossile Strukturen im Wärmebereich auf Jahrzehnte, denn mit dem Förderprogramm wird vor allem der Umstieg auf Gas-Heizungen angereizt. Damit sabotiert die Bundesregierung die selbst gesteckten Klimaziele.“
Anmerkung der Redaktion: Im Entwurf der Bundesregierung für das Gebäudeenergiegesetz ist zwar eine Beschränkungen für den Einbau neuer Öl-Heizungen ab 2026 vorgesehen, allerdings gibt es dafür mehrere ausnehmende Bedingungen, sodass die tatsächliche Wirkung gering sein dürfte. Kann beispielsweise bei einem bestehenden Gebäude kein Anschluss an ein Gasversorgungsnetz oder an ein Fernwärmeverteilungsnetz hergestellt werden, weil kein Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung oder kein Verteilungsnetz eines Fernwärmeversorgungsunternehmens am Grundstück anliegt, wäre laut dem Entwurf der Bundesregierung der Einbau einer neuen Öl-Heizung auch nach dem 1. Januar 2026 möglich. Eventuell wird der Gesetzentwurf aber noch im parlamentarischen Verfahren an dieser Stelle verändert. ■