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Verbände

„Politik fragt Wirtschaft“ – 6. EnergyTalk der TGA-Verbände

Auf dem Podium (v.l.n.r.): Moderator Ernst Frank Ernst, Helmut Kleebank MdB, Christina-Johanne Schröder MdB, Olaf in der Beek MdB, Jan Opländer und Udo Jung

Uwe Manzke

Auf dem Podium (v.l.n.r.): Moderator Ernst Frank Ernst, Helmut Kleebank MdB, Christina-Johanne Schröder MdB, Olaf in der Beek MdB, Jan Opländer und Udo Jung

Beim 6. EnergyTalk „Politik fragt Wirtschaft” am 25. September 2024 in Berlin tauschten sich TGA-Verbände mit Politikern über die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie aus.

Die Veranstaltung habe deutlich gezeigt, wie wichtig eine zügige, aber vernünftige Umsetzung der Vorgaben sei, betonten die beteiligten Verbände BTGA, FGK, RLT-Herstellerverband und VDMA Fachverband Allgemeine Lufttechnik (ALT).

Politik trifft Wirtschaft

Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie soll bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die enge zeitliche Taktung zur nationalen Umsetzung der Richtlinie kollidiert mit der nächsten Bundestagswahl gab Christina-Johanne Schröder, (Bündnis 90/Die Grünen) Sprecherin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen der Grünen-Bundestagsfraktion, zu bedenken. Sie stellte fest, dass die kommende Regierung und der neu gewählte Bundestag nicht viel Zeit haben werden, um die Vorgaben fristgerecht in nationales Recht zu überführen.

Auf ihre Frage, welche drei Themen der EU-Gebäuderichtlinie aus Sicht der TGA-Branche vordringlich seien, antwortete Udo Jung, Vorstandsmitglied des FGK und Vorstandsvorsitzender des VDMA ALT: „Die Vorgaben der EPBD zur Raumklimaqualität mit den entsprechenden Regularien, die mit einem energetischen Monitoring gekoppelt werden sollten.“ Außerdem sei es sinnvoll, Wartungszyklen vorzuschreiben, da diese auch immer Optimierungsbedarf und -möglichkeiten aufzeigen würden.

„Der Staat neigt ja gern zur Regelungswut“, erklärte Olaf in der Beek, klimapolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Obmann im Ausschuss für Klimaschutz und Energie. Er erkundigte sich, welche Aspekte der EU-Richtlinie aus Sicht der TGA-Branche normativ festgelegt werden sollten und welche eher nicht.

Jan Opländer, BTGA Vizepräsident, forderte eine schnelle Verankerung der Raumklimaqualität im Gebäudeenergiegesetz und wies auf die Bedeutung von Nichtwohngebäuden hin, die von der Politik stärker berücksichtigt werden müssten. Jung ergänzte, dass bei der Umsetzung auf Technologieoffenheit gesetzt werden sollte: „Statt einzelne Lösungen oder Produkte vorzugeben, sollte die Politik Grenzwerte formulieren, die mit verschiedenen Technologien erreicht werden können. Das fördert auch Innovation.“

Helmut Kleebank, (SPD) Vorsitzender des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung, betonte die Relevanz von Gesundheit und Wohlbefinden im Gebäudesektor. Auch stimmte er zu, dass die Politik noch zu oft ihren Schwerpunkt auf Ein- und Mehrfamilienhäuser lege: „Wir müssen differenzierter denken“, so Kleebank.

„Wir müssen uns jedes einzelne Gebäude anschauen und dann nach der besten Lösung für dieses Gebäude suchen“, erklärte Opländer. „Oft sind schon kleine Maßnahmen besonders wirkungsvoll – bspw. der hydraulische Abgleich und der Austausch veralteter Thermostatventile.“

Jung wies darauf hin, dass es notwendig sei, überhaupt die energetisch schlechtesten Gebäude in Deutschland zu kennen. Die dazu nötigen Daten würden immer noch fehlen: „Wir brauchen dringend und möglichst schnell eine entsprechende Datenbank.“

Wohnungsbau neu aufstellen

Mit weniger als 200 000 Wohnungen blieb das vom Bauministerium gesteckte Ziel von 400 000 neuen Wohnungen pro Jahr unter den Erwartungen. Auf die gestiegenen Investitionskosten und den Fachkräftemangel reagierte das Bauministerium daher mit dem Gebäude Typ E. Anders als im Nichtwohngebäudebereich hat die TGA-Branche für die Jahre 2023 und 2024 im Wohngebäudebereich einen Rückgang von 56 % zu verkraften, so die Zahlen des Statistischen Bundesamts.

Um schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist das serielle Bauen und Sanieren eine zukunftsweisende und besser geeignete Methode als der „Gebäudetyp E“, so Frank Ernst, Geschäftsführer TGA-Repräsentanz Berlin. „Auch wenn das Bundesjustizministerium ein Regelwerk geschaffen hat, um den Gebäudetyp rechtlich möglich zu machen, müssen bei dem Low Cost Typus Statik und Brandschutz gewährleistet sein. Dazu gehören auch Sicherheitsfaktoren zur Innenraumqualität, wie gesunde Luft, Farbe, Akustik und Licht. Hier versprechen wir uns neuen Schwung zum seriellen Bauen. Dabei ist es sinnvoll, die Gebäude auf fünf bis zehn Bautypen zu standardisieren”, regte Ernst an.

Im Zusammenhang mit der EU-Gebäuderichtlinie EPBD geht die Betrachtung hinsichtlich der Energieeffizienz zu stark auf den Wohngebäudekomplex ein, so Opländer. Vielmehr müsse das Potential auch bei Nichtwohngebäuden realisiert werden. Ebenso bestehen bei der Umsetzung der Bestimmungen zum „Gebäudetyp E“ Verunsicherungen hinsichtlich der Wohnqualität. Während im GEG die Anforderungen an gesunde Innenraumluft nicht spezifisch gefordert werden, sind diese jedoch in der EPBD geregelt. Durch die EPBD kommt jetzt der Zwang zur Umsetzung auf nationaler Ebene. Damit ist die Bundesregierung gefordert, diese Richtlinien auch im GEG umzusetzen. Auf die TGA-Sparte kommt damit eine Schlüsselrolle bei der Realisierung zu, die trotz des andauernden Fachkräftemangels Lösungen anbieten muss. ■
Quelle: BTGAFGK, RLT-Herstellerverband, VDMA ALT / fl