81 % der im Jahr 2024 neu zum Bau genehmigten Wohngebäude sollen mit einer Wärmepumpe beheizt werden. Der Anteil der Gas-Heizung liegt bei nur noch 4,0 %.

JV / Datenquelle: Destatis (Stand 17.04.2025)
Man muss in der Genehmigungsstatistik sehr lange zurückblättern, um eine vergleichbare Dominanz zu finden. Im Jahr 2024 ist für 81,0 % aller neu zum Bau genehmigten 54 806 Wohngebäude eine Heizungs-Wärmepumpe als „primärer Energieträger / primäres Heizsystem“ im Bauantrag angegeben worden. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen um 4,7 Prozentpunkten gestiegenen Anteil.
Auf dem 2. Platz folgt Fernwärme mit 8,2 %. Eine Gas-Heizung (Erdgas, Biomethan oder LPG) wurde in nur noch 4 % der genehmigten Bauanträge angegeben. Ihr Anteil hat sich damit gegenüber 2014 um knapp 93 % verringert. Heizöl hat schon seit einigen Jahren einen Anteil deutlich unter 1 %. 2024 lag er bei 0,2 %.
Betrachtung nach absoluten Zahlen
Betrachtet man die absoluten Zahlen, ist zu berücksichtigen, dass sich die Zahl der neu zum Bau genehmigten Wohngebäude von 2014 bis 2024 auf 49,1 % mehr als halbiert hat. Die größte Erosion gab es bei Gas-Heizungen um den Faktor 27,3 auf 3,7 % (von 59 686 Gebäuden in 2014 auf 2186 Gebäude in 2024). Im Jahr 2023, also vor dem Inkrafttreten der Anforderungen für den Einbau von Heizungen im Gebäudeenergiegesetz, waren es 5188 Gebäude bzw. 4188 Gebäude normiert auf die Genehmigungszahl im Jahr 2024. Die große Umschichtung fand schon in den Genehmigungsjahren 2021 und 2022 statt und hat sich 2023 und 2024 nur abgeschwächt fortgesetzt.
Trotz des starken Rückgangs bei den genehmigten Gebäuden insgesamt ist der Anteil der Gebäude mit eine Wärmepumpe als primäres Heizsystem in den letzten zehn Jahren um 31 % gestiegen. Eine höhere Quote von 47 % gibt es nur bei Strom auf niedrigem Niveau. Bei allen anderen Beheizungsarten sind die absoluten Zahlen (also auch die Zahl der potenziell installierten Systeme) deutlich bis sehr deutlich rückläufig.

JV / Datenquelle: Destatis (Stand 17.04.2025)
Mehrfamilienhäuser holen schnell auf
Bei neu zum Bau genehmigten Wohngebäuden mit 3 oder mehr Wohneinheiten ist der Wärmepumpenhochlauf aufgrund des Nutzer-Investor-Dilemmas später gestartet, holt nun aber flankiert durch Förderprogramme und allgemeinen GEG-Anforderungen schnell auf. In den letzten vier Jahren ist der Anteil jeweils zwischen 8,4 und 9,4 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr auf einen Anteil von 69,7 % gestiegen und hat sich in nur vier Jahren mehr als verdoppelt (2020: 33,7 %).
Der starke Trend hat schon in 2021, also vor der Rot-Grün-Gelb-Regierungszeit eingesetzt, der Zugewinn war im Jahr 2021 am stärksten. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten dürfte für einen beträchtlichen Anteil der 2021er-Baugenehmigungen die Entscheidung für eine Wärmepumpe schon im Jahr 2020 getroffen worden sein. Grafik 3 ist der Ausschnitt für Mehrfamilienhäuser aus Grafik 1. Zum direkten Vergleich zeigt Grafik 4 die Entwicklung für Ein- und Zweifamilienhäuser.

JV / Datenquelle: Destatis (Stand 17.04.2025)

JV / Datenquelle: Destatis (Stand 17.04.2025)
Die Last aus dem Neubau schrumpft
Die größte Herausforderung der Wärmewende sind zwar die bestehenden Gebäude und ihre Heizsysteme. Aber auch die nahezu vollendete Heizungswende bei künftigen Neubauten unterstützt die Zielerreichung des Gebäudesektors. Hintergrund ist (etwas vereinfacht), dass in der Abgrenzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes die CO₂-Emissionen von Neubauten, die mit fossilen Energieträgern beheizten werden, durch dekarbonisierende Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden oder ihren Rückbau ausgeglichen werden müssen. Erst nach diesem Ausgleich sinken die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor. Die CO₂-Emissionen, die heute noch beim Betrieb einer Wärmepumpe über den Strommix entstehen, werden dem Sektor Energie und nicht dem Sektor Gebäude zugeordnet. ■
Datenquelle: Destatis; eigene Berechnungen / jv
Der Artikel gehört zur TGA+E-Themenseite TGA-Marktdaten
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