GEG-Software für die energetische Analyse und Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die Energieausweiserstellung, Energieberatung oder Maßnahmen-Optimierung unterscheidet sich in vielen Details. Dieser Produktvergleich zeigt die Unterschiede.
Der Artikel kompakt zusammengefasst
■ GEG-Software vereinfacht mit zahlreichen Funktionen – etwa zur Gebäudeerfassung, zum Erstellen von Energieausweis sowie zur Wärmebrücken-, Wirtschaftlichkeits- oder Fördermittel-Berechnung – die Energieberatung.
■ Da sich die zugrunde liegenden Gesetze, Normen und Richtlinien kontinuierlich ändern, sollte die Software regelmäßig aktualisiert, zeitnah angepasst werden, respektive einen neuen Stand abbilden können.
■ Aufgrund der Vielzahl an Funktionen und Anbietern ist es sinnvoll, mithilfe eines Pflichtenhefts ein individuelles Anforderungsprofil zu erstellen, damit das Marktangebot einzugrenzen und so die Programmauswahl zu vereinfachen.
■ GEG-Software unterscheidet sich heute weniger im Funktionsumfang, als durch die Bedienung oder den Support. Deshalb sollte man vor der Kaufentscheidung anhand einer Testversion prüfen, ob und wie man mit der Software zurechtkommt und wie erreichbar und fachlich fit das Supportteam ist.
Entsprechend groß sind angesichts der Funktionsfülle die Anforderungen an die Anwender und die Herausforderungen für die Entwickler. Die meisten Anbieter hatten parallel zum Inkrafttreten der Gebäudeenergiegesetz-Novelle am 1. Januar 2024 die Änderungen in ihrer Software schon vollständig oder teilweise umgesetzt, trotz einiger Unklarheiten – etwa zur Berechnung des Erneuerbaren-Energie-Anteils oder zu der erst Ende Dezember 2023 offiziell gewordenen Neufassung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Welche Programme gibt es?
Etwa ein Dutzend kommerziell vertriebene GEG-Programme werden hierzulande offeriert und in dieser Marktübersicht tabellarisch vorgestellt. Alle Programme lassen sich sowohl für Neubauten als auch im Bestand, entweder für Wohn- oder Nichtwohngebäude (WG, NWG) oder beides einsetzen.
Den Großteil des GEG-Softwareangebots machen auf dem Betriebssystem Windows basierende, konventionelle Desktop-Programme von Herstellern aus, die sich auf Bauphysik- oder Gebäudeenergie-Themen spezialisiert haben. Die Softwarekosten liegen zwischen ca. 350 und 1500 Euro, je nach Programm- und Leistungsumfang. Die in der Tabelle ausgewiesenen Preise listen jeweils die Versionen für Wohn- oder Nichtwohngebäude, für beide Nutzungsarten, respektive für Updates auf. Für Verbands- oder Kammermitglieder gewähren einige Anbieter Rabatte von bis zu 25 % vom Software-Listenpreis. Über den Kauf- oder Mietpreis hinaus sollten gegebenenfalls auch Folgekosten für Schulungen und Software-Wartungsverträge berücksichtigt werden.
Auch kostenfreie Angebote gibt es, die allerdings über einen eingeschränkten Funktionsumfang verfügen und auf alten Richtlinien basieren, etwa das Excel-Tool EnEV-XL 5.1 von IWU, Weka EnEV easy, Enno EnEV von IGEB / Wattgeht oder die GEG/EvEV-Berechnungshilfen der Uni Kassel.
So unterscheiden sich die Programme
Zu den elementaren Fragen gehört, welche Gebäudeart (Wohnbau, Nichtwohnbau, Neubau, Altbau, Hallengebäude) und welche Einsatzbereiche die Software unterstützt. Während für bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energieausweise, Energie-Analysen und -Optimierungen oder für die Vor-Ort-Beratung praktisch alle Programme geeignet sind, werden die Sanierungsplanung, Energie- oder Fördermittelberatung oder bauphysikalische Detailuntersuchungen unterschiedlich unterstützt.
Praktisch alle Programme rechnen nach aktuellen, teilweise auch noch nach alten Regelwerken. Gebäudedaten können unterschiedlich erfasst werden: über das Hüllflächenverfahren per Flächenmanager, über zweidimensionale Faltmodelle, über das Raumbuch auf der Grundlage der Raum-Innenmaße und Bauteildaten oder per 3D-Modellierung über angeschlossene CAD-Programme. Teilweise lassen sich Bestandsgebäudedaten auch mobil per App erfassen, beispielsweise mit der bimCAD Energie-App von Hottgenroth. Verfügt das GEG-Programm über eine IFC-Schnittstelle, lassen sich Gebäudedaten von BIM-Autorenprogrammen importieren.
Übersichtlich strukturierte und individuell erweiterbare Bauteil- und Baustoffkataloge sowie Bauteileditoren, mit denen auch komplexe, zusammengesetzte homogene oder inhomogene, aktuelle oder historische Bauteile, inklusive paralleler Grafik-Anzeige definiert werden können, vereinfachen die Gebäudeerfassung ebenso. Auch die Erfassung der Anlagentechnik für Heizung, Warmwasser und Lüftung wird durch Datenbanken, Vorgabewerten, Baualtersklassen und Assistenten vereinfacht.
Zu den Berechnungsergebnissen sollten alle relevanten Daten wie U-Werte, der Tauwasseranfall, die Wirtschaftlichkeit und eine CO2-Bilanz etc. gehören. Wichtig ist, dass die Berechnungen transparent und nachvollziehbar sind sowie alle relevanten Regelwerke berücksichtigt werden.
Alle Berechnungsergebnisse zur energetischen Qualität vor und nach der Sanierung, der Wirtschaftlichkeit, der Energie- und Schadstoffeinsparung oder der Amortisation von Maßnahmen sollten kontinuierlich und übersichtlich angezeigt werden. Für die Beratung unabdingbar sind Sanierungsfahrpläne, Fördermittelübersichten, Varianten- und Kostenvergleiche sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Sanierungsfahrpläne zeigen mögliche Maßnahmen zur energetischen Sanierung, deren Kosten sowie verfügbare Fördermittel auf. Einige Programme schlagen direkt aktuell verfügbare Fördermöglichkeiten vor, sodass sie der Energieberater seinen Kunden in übersichtlicher Form präsentieren kann.
Ausgegeben werden Ausweise, Berichte und Nachweise: Verbrauchs- oder Bedarfsausweise, dena-Energieausweise, BAFA-Energieberaterberichte, KfW-Nachweise, teilweise auch Berechnungen zum Mindestwärmeschutz, zum Sommerlichen Wärmeschutz (SWS), zum Feuchteschutz etc. Lang- oder Kurzberichte lassen sich mithilfe eines Berichteditors im bürointernen Layout aus vorgegebenen und eigenen Textbausteinen, Formularen, Tabellen und Grafiken zusammenstellen und ausdrucken oder als PDF-Datei per E-Mail versenden – in ausführlicher Form zur Vorlage bei der BAFA oder der KfW oder als kompakter Bericht zur Darstellung der wichtigsten Punkte für Bauherren, Investoren oder Mieter.
GEG-Software muss „passen“ …
GEG-Software unterscheidet sich heute weniger über den Funktionsumfang, als durch die Bedienung. Deshalb sollte man nicht nur darauf achten, ob das favorisierte Programm alle für die eigene Beratertätigkeit relevanten Funktionsanforderungen erfüllt. Man sollte auch prüfen, ob und wie man mit der Software zurechtkommt: Wie einfach oder umständlich sind Arbeitsabläufe? Werden unnötige Mehrfacheingaben vermieden? Ist die Software auf meine speziellen Bedürfnisse als beratender Planer, Bauphysiker, Gutachter oder Handwerker zugeschnitten und so weiter?
Eventuelle Schwachpunkte einer Softwarelösung treten erst beim praktischen Arbeiten mit ihr zutage – also nach dem Kauf. Aber man kann die meisten GEG-Programme auch als Testversion ausprobieren und dabei auf Details achten, etwa eine gute Gebäudeerfassung, die auch bei anspruchsvolleren Gebäudegeometrien funktioniert. Als problematisch können sich zudem Änderungen erweisen: Werden die Raumstruktur und -nutzung, Gebäude- oder Dachform geändert, müssen teilweise alle Räume, Hüllflächen, Bauteile und Zonierungen neu definiert und zugeordnet werden.
Auch bei der Ausgabe von Ausweisen, Nachweisen, Berichten, Sanierungsvorschlägen, Kosten- und Wirtschaftlichkeitsvergleichen etc. gibt es Unterschiede: Manchmal sind sie nicht ausreichend detailliert, um Variantenvergleiche nachvollziehen zu können, für den Kunden nicht verständlich oder sie bedürfen manueller Nacharbeit, weil Texte, Tabellen, Bilder oder Grafiken nicht korrekt formatiert sind.
… und aktuell sein
Wichtig sind auch die Themen Software-Aktualisierung und Support. Da sich die zugrunde liegenden Gesetze, Normen und Richtlinien kontinuierlich und in rascher Folge ändern und auch künftig weitere Änderungen zu erwarten sind, muss die Software vom Hersteller regelmäßig aktualisiert und zeitnah an die neuen Entwicklungen, aber auch an soft- und hardwaretechnische Entwicklungen oder Anwenderwünsche angepasst werden. Das setzt kontinuierliche, teilweise monatliche Aktualisierungen voraus – entweder über Downloads oder Live-Updates. Das wiederum setzt einen hohen personellen und technischen Aufwand voraus, den nicht alle Hersteller im aus Anwendersicht notwendigen Umfang leisten können.
Zugleich sollten auch Projekte, für die frühere Regelungen weiterhin gelten, mit diesem Stand fortgeführt oder auf den neuen Stand gehoben werden können. Unterschiedlich sind auch die Supportleistungen. Damit ist nicht nur die Erreichbarkeit des Support-Teams zu den üblichen Geschäftszeiten über Telefon oder E-Mail gemeint, sondern auch die Freundlichkeit, fachliche Kompetenz und kurze Antwortzeiten. Auch die Support-Zusatzleistungen, wie etwa Web-Schulungen oder Online-Foren, in denen sich Hersteller und Anwender oder Anwender untereinander austauschen können, sind sehr unterschiedlich.
Eine perfekte, für alle Einsatzbereiche geeignete (GEG-)Software gibt es ohnehin nicht. Jede hat ihre Vor- und Nachteile, Stärken und Schwächen. Deshalb sollte man sich vor der Programmauswahl zunächst über ein Pflichtenheft darüber klar werden, was man unbedingt braucht und was nicht – oder was auch nachträglich erworben werden kann. Unter Berücksichtigung des individuellen Anforderungsprofils lassen sich daraus konkrete Programmanforderungen definieren, so das Marktangebot eingrenzen und die Auswahl vereinfachen. Marian Behaneck
Fachberichte mit ähnlichen Themen bündelt das TGA+E-Dossier TGA+E-Software
Literatur
[1] Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vom 1. November 2020, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 BGBl I Nr. 280
[2] DIN V 18 599 Energetische Bewertung von Gebäuden, Teil 1 bis 11 und Beiblätter. . Berlin: DIN Media, je nach Anwendung gelten unterschiedliche Herausgabedaten
[3] Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) vom 1. Januar 2009 (BGBl I, Seite 1658), außer Kraft getreten am 1. November 2020
[4] Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) vom 24. Juli 2007 (BGBl I Seite 1519), außer Kraft getreten am 1. November 2020
[5] DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz. Berlin: DIN Media, Februar 2013
[6] DIN EN ISO 13 788 Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen – Raumseitige Oberflächentemperatur zur Vermeidung kritischer Oberflächenfeuchte und Tauwasserbildung im Bauteilinneren – Berechnungsverfahren. Berlin: DIN Media, Mai 2013
[7] DIN EN ISO 6946 Bauteile – Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient – Berechnungsverfahren. Berlin: DIN Media, März 2018
[8] DIN EN ISO 13 370 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Wärmeübertragung über das Erdreich – Berechnungsverfahren. Berlin: DIN Media, März 2018
[9] DIN 1946-6 Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung. Berlin: DIN Media, Dezember 2019
[10] DIN EN 12831 Heizungsanlagen in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast. Berlin: DIN Media, August 2003 (ersetzt durch: DIN EN 12831-1 Energetische Bewertung von Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast – Teil 1: Raumheizlast, Modul M3-3, September 2017)