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DIN SPEC 15 378 und DIN SPEC 15 240 (Entwurf)

Regelwerke für die energetische Inspektion

Kompakt informieren

  • In Ergänzung zu den europäischen Normen zur Gebäudeeffizienz können nationale ergänzende Richtlinien erstellt werden, wobei immer die zugehörige DIN-EN-Norm Grundlage ist. In diesem Rahmen spezifiziert DIN SPEC 15 378 die Inspek-tion von Wärmeerzeugern, Heizungs- und Trinkwassererwärmungsanlagen.
  • DIN SPEC 15 240 hilft bei der Umsetzung der energetischen Inspektion von Klimaanlagen gemäß EnEV und beschreibt die bisher gesetzlich nicht geregelte energetische Inspektion von Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden.

Im August 2018 wurden DIN SPEC 15 378 (Inspektion von Wärmeerzeugern, Heizungs- und Trinkwassererwärmungsanlagen) [1] und ein Entwurf für der DIN SPEC 15 240 (Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – energetische Inspektion von Klimaanlagen) [2] als Ersatz für die Ausgabe von Oktober 2013 veröffentlicht.

DIN SPEC 15 378

Die Technische Regel gilt nur in Verbindung mit DIN EN 15 378-1 [3] und legt den Umfang und die Periodizität der energetischen Inspektionen von Wärmeerzeugern und Heizungsanlagen fest, wie sie im Rahmen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) behandelt werden.

Als energetische Inspektion wird die qualitative und / oder quantitative Erfassung und Beurteilung der Energieeffizienz der Heizungsanlage oder deren Komponenten verstanden – mit dem Ziel, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der energetischen Qualität der Heizungsanlagen bzw. deren Komponenten abzuleiten.

Sie gilt für alle Heizungsanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden mit einer Nennwärmeleistung ab 4 kW. Inhaltlich werden behandelt: Begriffe; Inspektionsarten und Betriebshandbuch; wiederkehrende Inspektion; einmalige Inspektion. Der informative Anhang enthält ergänzende Grafiken.

DIN SPEC 15 240 (Entwurf)

Der Entwurf für die Aktualisierung der Technischen Regel DIN SPEC 15 240 legt Inhalte und Anforderungen an die energetische Inspektion fest. Er gilt für folgende Anlagen:

  • Klimaanlagen (Gemäß EnEV 2013 verpflichtend für Klimaanlagen mit über 12 kW thermischer Kälteleistung. Die Definition einer Klimaanlage gemäß EnEV 2013 ergibt sich aus der EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU; zu Grenzfällen liegen Interpretationen für Vollzugsbehörden vor. Es ist die jeweils aktuelle energiesparrechtliche Vorschrift zu beachten.)
  • Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden (Gemäß EnEV 2013 nicht verpflichtend. Es ist die jeweils aktuelle energiesparrechtliche Vorschrift zu beachten.)

Der Normentwurf behandelt nicht

  • die Qualifikation der handelnden Personen oder Organisationen sowie
  • die energetische Inspektion von Wohnungslüftungsanlagen.

Die Fristen für die energetischen Inspektionen ergeben sich aus dem geltenden Energieeinsparrecht.

Gegenüber DIN SPEC 15 240:2013-10 wurden u. a. folgende Änderungen vorgenommen: Aktualisierung der Verweisungen auf Normen und andere Dokumente; Detaillierung der Anforderungen an die Durchführung einer energetischen Inspektion; fachliche und redaktionelle Überarbeitung der Norm; Aufnahme neuer informativer Anhänge zur Über- und Unterdimensionierung von Kälteerzeugungsanlagen, Gliederung von Inspektionsberichten und Lage der Messstellen.

Inhaltlich werden behandelt: Begriffe; Grundlagen für die Durchführung einer energetischen Inspektion; Gebäude- und Zonenparameter; Klima- und Behaglichkeitsparameter; Betriebszeiten und Regelung; Luftleitungsnetz; Inspektion RLT-Gerät; Kälteerzeuger und Rückkühler; Kaltwasser- und Kühlwasserverteilung; Effizienzkennwerte für Klimakältesysteme; Verteilsysteme und Übergabegeräte; Beurteilung Klimakonzept; Beurteilung des Gesamtsystems sowie der Inspektionsbericht.

Die normativen Anhänge A und D enthalten Aussagen zu Kriterien für das Innenraumklima und zum Abschätzverfahren nach VDI 2078. Die informativen Anhänge B, C, E bis G enthalten Beispiele für Ergebnisdarstellung; informative Checklisten; Hinweise zur Über- und Unterdimensionierung von Kälteerzeugungsanlagen; Empfehlungen für eine Gliederung des Inspektionsberichtes und die Lage von Messstellen.

Literatur

[1] DIN SPEC 15 378 Inspektion von Wärmeerzeugern, Heizungs- und Trinkwassererwärmungsanlagen – Nationale Ergänzung zur DIN EN 15378-1:2017-09. Berlin: Beuth Verlag, August 2018

[2] DIN SPEC 15 240 (Entwurf) Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Energetische Inspektion von Klimaanlagen. Berlin: Beuth Verlag, August 2018

[3] DIN EN 15 378-1 Energetische Bewertung von Gebäuden – Heizungsanlagen und Trinkwassererwärmung in Gebäuden – Teil 1: Inspektion von Kesseln, Heizungsanlagen und Trinkwassererwärmung, Module M3-11, M8-11; deutsche Fassung EN 15378-1:2017. Berlin: Beuth Verlag, September 2017

Prof. (em.) Dr.-Ing. Achim Trogisch

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), Fakultät Maschinenbau, Lehrgebiet TGA. Telefon (03 51) 4 62 27 89, achim.trogisch@htw-dresden.de, www.htw-dresden.de

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