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REGELWERK

Nächster Anlauf für Heizlastberechnung

DIN 4701-1 „Wärmebedarfsberechnung“, im August 1989 veröffentlicht und mindestens bis zum endgültigen Zurückziehen am 31. März 2004 eine der im TGA-Bereich am häufigsten benutzen DIN-Normen, erfährt im Juli 2008 eine Auferstehung. Per Pressemitteilung erklärte der Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS): „Überarbeitung der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 abgeschlossen - Ergebnis jetzt mit zurückgezogener DIN 4701 vergleichbar“. Nachdem sich die Endabstimmung durch die Hinzunahme einer weiteren Beispielrechnung verzögert habe, werde das Beiblatt 1 zur DIN EN 12831 – der so genannte Nationale Anhang zur europäischen Heizlastberechnungsnorm – nun mit Erscheinungsdatum Juli 2008 veröffentlicht. 135,58 Euro kostet beim Beuth Verlag die PDF-Version, 121,90 Euro die Papierausgabe.

Die Überarbeitung des Beiblatts war notwendig geworden, weil mit ihren vielen Fehlern die berechnete Heizlast in vielen Fällen deutlich höher ausfiel als nach dem bis dahin in Deutschland verwendeten Verfahren der DIN 4701. Auch eine Notreparatur mit der Änderung A1, Ausgabedatum März 2005, konnte die Defizite nicht beseitigen. Laut NHRS wurde durch Anpassungen der Randbedingungen nun erreicht, dass das Rechenergebnis der DIN EN 12831 mit dem der zurückgezogenen DIN 4701 innerhalb eines Toleranzbandes von +/- 5% vergleichbar ist. Die wichtigsten Änderungen:


  • Die Änderung mit dem größten Einfluss auf das Gesamtergebnis betrifft die Reduzierung der Lüftungswärmeverluste auf der Gebäudeebene. Der Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,5, in DIN EN 12831 bisher nur für die Aufsummierung der raumweisen Lüftungswärmeverluste durch Infiltration eingesetzt, wird nun auch für den Fall des Mindestluftwechsels angewendet. Dies entspricht einem Mindestluftwechsel für das gesamte Gebäude von 0,25/h, ein Wert, mit dem effektiv auch in DIN 4701 gerechnet wurde.
  • Der Mindestluftwechsel auf der Raumebene ist für fast alle Räume auf 0,5/h gesetzt worden. Bisher hatten Schulzimmer, Bäder und Küchen deutlich höhere Werte.
  • Für gut gedämmte Gebäude mit einer hohen Wärmespeicherfähigkeit (Passivhäuser) kann die Norm-Außentemperatur in Abhängigkeit der thermischen Zeitkonstante des Gebäudes angehoben werden. Diese Werte können u.a. aus der Berechnung des Jahresheizwärmebedarfs im Rahmen des EnEV Nachweises entnommen werden.
  • Die Eingabe der Bauteilabmessungen wurde auf Außenmaße festgelegt. Durch diesen Schritt werden gleiche Bemaßungsregeln für die energetische Bewertung z.B. nach DIN V 18599, die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und Kühllastberechnung nach VDI 2078 hergestellt. Künftig können mit der einmaligen raumweisen Eingabe der Bauteile eines Gebäudes diese drei Berechnungen simultan erfolgen.
  • Die Wiederaufheizfleistung wird nun getrennt von der Normheizlast ausgewiesen.
  • Das vereinfachte Berechnungsverfahren wurde für die nationale Anwendung gestrichen.
  • Weitere Änderungen beziehen sich auf eine Anpassung der Temperaturkorrekturfaktoren bu , die vereinfachte Ermittlung der Wieder-Aufheizleistung durch Nutzungsprofile, die Anpassung der Richtwerte für die Luftdichtigkeit n50 in Anlehnung an DIN V 18599-2, die Aufnahme eines Berechnungsbeispiels mit ventilatorgestützter Lüftung und die Überarbeitung der Formblätter.

Eine bis auf die „Hinzunahme einer weiteren Beispielrechnung“ fast identische Pressmitteilung wurde übrigens vor knapp einem Jahr schon einmal vom NHRS veröffentlicht, allerdings ohne ein Veröffentlichungsdatum zu nennen. Ein Jahr für eine Beispielrechnung. Man darf gespannt sein, ob die Odyssee jetzt tatsächlich zu Ende ist. ToR

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