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BTGA-Seminare

Qualifizierung für die Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW müssen alle zehn Jahre energetisch inspiziert werden.

ja / BTGA

Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW müssen alle zehn Jahre energetisch inspiziert werden.

Ab Ende Februar schult der BTGA zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen. In Frankfurt am Main, Berlin, online und auf Anfrage in Unternehmen vor Ort.

Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. wird auch 2024 in Zusammenarbeit mit dem FGK – Fachverband Gebäude-Klima e.V. seine erfolgreiche Seminarreihe zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach §§ 74-78 Gebäudeenergiegesetz (GEG) fortsetzen. Insgesamt fünf Veranstaltungen sind geplant:

 ● 28. bis 29. Februar, online
● 17. bis 18. April 2024, Frankfurt am Main
● 12. bis 13. Juni 2024, online
● 11. bis 12. September 2024, Berlin
● 4. bis 5. Dezember 2024, online

Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, Inhouse-Seminare durchzuführen. Die als Bestandteil des Seminars ausgehändigten Arbeitshilfen haben einen Marktwert von über 450,00 Euro.

Weitere Informationen und Anmeldung

Bescheinigung für das BTGA-Seminar

Die erfolgreiche Teilnahme wird bei Nachweis der entsprechenden beruflichen Vorbildung durch ein Zertifikat der Bundesprüfstelle Technische Gebäudeausrüstung e.V. bescheinigt. Stimmen die Seminarteilnehmer zu, werden Name, Titel und Kontaktdaten auf der Internet-Seite des BTGA veröffentlicht.

Zielgruppe des BTGA-Seminars „Qualifizierung für die Energetische Inspektion von Klimaanlagen“?

Der Inhalt des Seminars ist auf die in § 77 GEG genannten Fachleute ausgerichtet. Das sind insbesondere Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen „Versorgungstechnik“ oder „Technische Gebäudeausrüstung“, die über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen verfügen.

Eine mindestens dreijährige Berufserfahrung ist bei anderen Fachrichtungen gefordert, beispielsweise für den Maschinenbau, für die Elektrotechnik, die Verfahrenstechnik und für das Bauingenieurwesen mit einem Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung.

Eine Energetische Inspektion kann ebenfalls von einem Meister oder einem staatlich anerkannten bzw. geprüften Techniker der einschlägigen Fachrichtungen durchgeführt werden.

Quelle: BTGA / ml

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