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Bundes-Klimaschutzgesetz

Klimaschutz: Länder fordern grundlegendere Reformen

Der Bundesrat hat am 8. November 2019 zum Entwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung erstmals ein konkretes Ziel zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes verankert: Bis 2030 soll er um mindestens 55 % sinken.

Abgabensystem im Energiebereich ist überholt

Die Länder warnen allgemein davor, dass die zügige Umsetzung der hierfür beabsichtigen Maßnahmen wie CO2-Bepreisung, Erhöhung der Flugabgabe und steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung nicht dazu führen darf, dass grundlegende Reformen zurückgestellt werden. Das bestehende System von Steuern und Abgaben im Energiebereich werde den heutigen Anforderungen durch Energiewende und Klimaschutz nicht mehr gerecht. An die Bundesregierung appellieren die Länder deshalb, das System umfassend zu überarbeiten.

Finanzielle Auswirkungen des Klimapakets klären

Deutliche Kritik übt der Bundesrat daran, dass sich der Bund über die finanziellen Auswirkungen der geplanten Klimaschutzmaßnahmen nicht mit Ländern und Gemeinden verständigt hat. Faktisch erhalte der Bund erhebliche Mehreinnahmen, während auf die Länder und Gemeinden ausschließlich finanzielle Mehrbelastungen zukämen. Der Bundesrat erwarte deshalb, dass die finanziellen Auswirkungen zwischen Bund und Ländern geklärt werden, bevor das erste Gesetz des Klimapakets verabschiedet ist.

Geplant sind: Emissionsbudgets für die Sektoren

Damit die Bundesrepublik ihr Klimaziel nicht erneut verfehlt, definiert das Bundes-Klimaschutzgesetz neben dem Gesamtreduktionsziel auch, wieviel CO 2 jeder einzelne Sektor bis 2030 noch ausstoßen darf. Für die Jahre ab 2030 sollen die zulässigen Emissionswerte dann per Rechtsverordnung festgelegt werden.

Die nächsten Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Dort wurde der Gesetzentwurf bereits am 25. Oktober 2019 in erster Lesung beraten. ■