Die Anfang 2021 gestartete Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) war so erfolgreich, dass das Bundeskabinett am 22. September eine Mittelaufstockung um 5,8 Mrd. Euro auf insgesamt 11,5 Mrd. Euro beschlossen hat.
Die Aufstockung ist Bestandteil vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vorgelegten Maßnahmen für den Gebäudesektor. Dies war erforderlich, weil der Gebäudebereich die laut Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) zulässige Jahresemissionsmenge im Jahr 2020 überschritten hat.
In der Pressemittelung des BMWi gibt es jedoch schon im ersten Absatz ein Eingeständnis: „Mit diesen Maßnahmen werden der Klimaschutz im Gebäudebereich verbessert und die Treibhausgasemissionen reduziert. Insbesondere sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, die 2020 entstandene Ziellücke im Gebäudebereich zu schließen.“
Die Maßnahmen werden also die Ziellücke nur teilweise schließen, gesetzlicher Auftrag ist eigentlich ein Maßnahmenprogramm, das die Lücke vollständig schließt. Ende August hatte der über das KSG installierte Expertenrat für Klimafragen nach der Prüfung der Annahmen des von der Bundesregierung vorgelegten Sofortprogramms für den Gebäudesektor festgestellt, dass es zum Erreichen der Klimaziele ungenügend ist.
Bis zu 18 Mrd. Euro an Bewilligungen in 2021
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir stellen für 2021 nochmal insgesamt 11,5 Mrd. Euro für die energetische Gebäudesanierung zur Verfügung. Das sind nie dagewesene Rekordsummen und gut angelegtes Geld für Klimaschutz und für Arbeitsplätze. Die Gelder kommen an. Häuslebauer nutzen die Förderung.
Allein bis Mitte September wurden 10,6 Mrd. Euro an Fördergeldern bewilligt. Wir rechnen im Gesamtjahr 2021 mit Bewilligungen von über 15 Mrd. Euro, vielleicht mit bis zu 18 Mrd. Euro. Zusätzlich stellen wir für 2022 1 Mrd. Euro für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau bereit. Damit können energetisch hochwertige Sozialwohnungen neu gebaut oder bestehende Sozialwohnungen energetisch saniert werden.“
Der Kabinettsbeschluss beinhaltet die Sicherstellung eines Neuzusagevolumens für Förderanträge in 2021 in Höhe von insgesamt 11,5 Mrd. Euro. Davon wurden 5,8 Mrd. Euro vom Haushaltsausschuss bereits am 24. Juni 2021 bereitgestellt, um einen kontinuierlichen Programmverlauf sicherzustellen. Weitere 5,7 Mrd. Euro sollen nun noch im Jahr 2021 verfügbar gemacht werden. Die Mittel können im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude beantragt werden.
11,5 Mrd. Euro sind viel Geld. Müssten sich alle der rund 83 Mio. Bundesbürger an dem Nachschlag direkt beteiligen, wären es fast 140 Euro/Bürger und über 550 Euro für einen Vierpersonenhaushalt.
Altmaier: „Mit der Erhöhung der Fördermittelsumme und der Fortsetzung der Maßnahmen bekräftigt die Bundesregierung noch einmal die Beschlüsse vom Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 (siehe auch: Gelichtetes Klimaschutz Sofortprogramm beschlossen) und zeigt weitere notwendige Maßnahmen auf, mit denen der Zielpfad in den kommenden Jahren sichergestellt wird.“
Als weitere wichtige Maßnahmen ist das Vorziehen der Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf das Jahr 2022 sowie die Anhebung der Neubaustandards vorgesehen. Das sind zwar in der Tat wichtige Maßnahmen, aber selbst beim Vorziehen einer GEG-Novelle in 2022 werden sie aufgrund anzunehmender Übergangsfristen zeitnah keinen Beitrag zur Senkung Jahresemissionsmenge im Gebäudesektor leisten können.
Angesichts der anstehenden Bundestagswahl ist die eigentliche Leistung des Kabinettsbeschlusses, eine Bereitstellung der Mittel durch den Haushaltsauschuss vorausgesetzt, dass es im Herbst 2021 keinen Antragsstopp bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude geben wird.
Aktuelle Zahlen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
In der Pressemittelung zum Kabinettsbeschluss hat das BMWi auch Zahlen zur Förderung effizienter Gebäude veröffentlicht:
Bereits Anfang 2020 wurden die Fördersätze für die von der KfW durchgeführten Programme im Bereich „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (insbesondere für Wohngebäude) um 10 Prozentpunkte erhöht und auch die Förderung energieeffizienter Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien über das BAFA wurde erweitert und teilweise deutlich verbessert. Gleichzeitig wurde die Austauschprämie für Öl-Heizungen in das Marktanreizprogramm integriert. Diese Änderungen haben in 2020 zu einer Investitionswelle im Gebäudesektor geführt und die Inanspruchnahme der Gebäudeförderung stark erhöht. Diese Rekordabrufe halten auch in 2021 an:
● Die Summe der Anträge hatte sich bereits 2020 gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt – von 326 000 in 2019 auf 600 000, getrieben sowohl durch die Entwicklung im Bereich Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien als auch bei energieeffizienten Neubauten sowie energetischen Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen.
● Die im Jahr 2020 zugesagten Fördermittel haben sich gegenüber 2019 nahezu verfünffacht (von 1,82 auf 8,56 Mrd. Euro).
● Die Summe der Anträge auf Förderung von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien, was durch die Austauschprämie für Öl-Heizungen besonders angereizt wurde, wie Wärmepumpen, Biomasse- und Solarthermieanlagen, stieg von 76 000 im Jahr 2019 auf 280 000 im Jahr 2020.
● Der Trend hat sich in 2021 fortgesetzt. Bis Mitte September wurden in allen Gebäudeförderprogrammen des BMWi bereits Anträge mit einem Fördervolumen von 10,6 Mrd. Euro bewilligt.
Die Förderprogramme haben neben den Effekten für den Klimaschutz auch einen beachtlichen Konjunkturimpuls in Zeiten der Corona-Pandemie geleistet: Allein durch die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren wurden 2020 laut KfW-Reporting rund 83 Mrd. Euro Investitionen ausgelöst und damit 900 000 Arbeitsplätze für ein Jahr gesichert. (Anmerkung: Bei den Zahlen wird davon ausgegangen, dass ohne die Förderung gar keine Investitionen getätigt worden wären.) ■
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