Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat seine Berechnungen für ein deutsches CO2-Budget aktualisiert und zeigt damit auf, dass schnelle Emissionsminderungen entscheidend sind.
„Deutschland muss von allen fossilen Energieträgern unabhängig werden, nicht nur von denen aus Russland“, sagt Prof. Wolfgang Lucht, Humboldt-Universität zu Berlin und Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung und Mitglied des SRU.
„Das noch verbleibende CO2-Budget schmilzt rapide. Dies ist vor allem eine Folge der zuletzt verschleppten Energiewende in Deutschland. Die Bundesregierung sollte jetzt mit noch mehr Nachdruck Maßnahmen für den industriellen und privaten Bereich beschließen, die uns auf einen Pfad bringen, der nachweisbar im Einklang mit den Klimazielen von Paris steht.“
„Deutsches CO2-Budget klar benennen und begründen“
Der SRU empfiehlt der Bundesregierung deshalb, ein deutsches CO2-Budget klar zu benennen und zu begründen, um damit Transparenz zu schaffen. Für einen fairen, angemessenen deutschen Beitrag zu den internationalen Klimazielen verbleibt nach dem Berechnungen des SRU aktuell (ab Anfang 2022) noch ein maximales CO2-Budget von 6,1 Gt CO2, um die Erderwärmung auf 1,75 °C zu begrenzen (mit 67 % Wahrscheinlichkeit). Für das 1,5-Grad-Ziel (mit 50 % Wahrscheinlichkeit) müsste Deutschland seine Emissionen auf maximal 3,1 Gt CO2 begrenzen.
Mit „maximal“ meint der SRU ein Budget, das gerade noch als kompatibel mit dem Paris-Abkommen gelten kann. Würden die Emissionen von jetzt an linear auf null reduziert, müsste Deutschland demnach bereits 2040 (1,75 °C) bzw. 2031 (1,5 °C) CO2-neutral sein.
„Deutschland muss nun durchstarten beim Klimaschutz“, sagt Prof. Claudia Kemfert, Leuphana Universität Lüneburg und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin und stellvertretende Vorsitzende des SRU. „Verfehlen wir die Ziele und überziehen das Budget, lässt sich das später nicht wieder aufholen.“ ■
Download der Veröffentlichung Wie viel CO2 darf Deutschland maximal noch ausstoßen? Fragen und Antworten zum CO2-Budget.
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Klimaurteil
Schon im Mai 2020 hatte der Rat Berechnungen und Empfehlungen zu einem CO2-Budget veröffentlicht. In seinem wegweisenden Beschluss vom März 2021 zog das Bundesverfassungsgericht das vom SRU berechnete Budget heran, um zu prüfen, ob das Bundes-Klimaschutzgesetz den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, siehe: Bundes-Klimaschutzgesetz muss zu Paris passen.