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Energiepreise

Gaspreis für Haushalte gegenüber 2021 fast verdoppelt

BDEW

Bereits seit Monaten ist der Druck auf die Energiepreise enorm. Seit dem Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs hat sich die Lage an den Energiemärkten noch einmal verschärft. Das macht sich auch an den Verbraucherpreisen bemerkbar.

Haushalte in Einfamilienhäusern mit einem Bezug von 20 000 kWh/a Erdgas zahlen (Stand April 2022, Daten bis einschließlich März 2022) nach einer Analyse des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) derzeit durchschnittlich 13,77 Ct/kWh. Für 2021 hat der BDEW ein Jahresmittel von 7,06 Ct/kWh ermittelt.

Auch Haushalte in Mehrfamilienhäusern (Gesamtbezug von 80 000 kWh/a bzw. 13 333 kWh/a pro Wohnung) müssen mit im Schnitt 13,26 ct/kWh etwa doppelt so viel bezahlen, wie im Durchschnitt des vergangenen Jahres (Jahresmittel 2021: 6,47 Ct/kWh).

Verbraucherpreise steigen mit Verzögerung

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten extrem gestiegen. Seit Beginn des vergangenen Jahres haben sich die Großhandelspreise für Strom vervierfacht, die für Erdgas fast verfünffacht.

BDEW

Aufgrund langfristiger Beschaffungsstrategien der Energieversorger über mehrere Jahre kommen die Preisentwicklungen an den Großhandelsmärkten nur mit Verzögerung bei den Kunden an.

Je länger das Preisniveau hoch bleibt, desto mehr werden sich die Großhandelspreise jedoch in den Tarifen niederschlagen und diese auch auf längere Sicht beeinflussen.“

Der Durchschnitt der aktuellen Stromtarife für Haushaltskunden liegt im bisherigen Jahresmittel 2022 bei 37,14 Ct/kWh. Das sind 15,5 % mehr als im Jahresmittel 2021 (32,16 Ct/kWh).

Kleine und mittlere Industriekunden müssen 2022 im Durchschnitt bislang 31,36 Ct/kWh und damit fast 50 % mehr als im letzten Jahr bezahlen (Jahresmittel 2021: 21,38 Ct/kWh).

„Steuern auf Energie senken“

Der BDEW fordert bereits, dass die Bundesregierung nach der Abschaffung der EEG-Umlage ab Juli 2022 weitere Maßnahmen ergreift, um die Belastung der Bürger zu dämpfen. Andreae: „Angesichts des nie dagewesen Preisniveaus auf den Energiemärkten ist klar: Die Abschaffung der EEG-Umlage allein kann die extrem gestiegenen Beschaffungskosten nicht abfedern.

So sollte die Bundesregierung zum Beispiel die Senkung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Mindestmaß und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas von 19 auf 7 % prüfen. Auch das im Koalitionsvertrag angekündigte Klimageld sollte weiter vorangetrieben und durch eine Energiekostenkomponente ergänzt werden. Gleichzeitig sollte die Bundesregierung stärker darüber informieren, wie Haushalte effizienter mit Energie umgehen und so Strom und Gas einsparen können.“ ■

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