Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf am aktuellen Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Solarbranche begrüßt zwar die Heraufsetzung der Solarenergie-Ausbauziele. Diese müssten nun aber auch mit wirksamen Maßnahmen politisch unterfüttert werden.
Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte EEG-Referentenentwurf weist nach einer Analyse des BSW-Solar Mängel insbesondere bei der Neujustierung der Fördermechanismen auf. Auch sei die vorgesehene Flächenkulisse zur ebenerdigen Errichtung von Solarparks nach Einschätzung des Verbandes weiterhin zu stark eingeschränkt. Der BSW hofft auf Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Noch vor Ostern will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschließen.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar: „Die von der Ampel-Koalition geplante Vervierfachung der jährlich neu installierten Solarstromleistung ist nur erreichbar, wenn jetzt auch die gewährten Förderanreize daran ausgerichtet werden. Ihre Höhe sollte so nachjustiert werden, dass sie den Erwartungen potenzieller Investoren entspricht. Marktbarrieren müssen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – vollständig abgebaut werden. Nur dann wird der Solarturbo gezündet und die Solarenergie für mehr Klimaschutz und Energiesicherheit entfesselt.“
„Vorschläge aus dem Ministerium irritieren“
Die aktuellen BMWK-Planungen sehen laut BSW-Solar für einen Großteil potenzieller Investoren bislang keine oder nur eine unzureichende Anhebung der Fördersätze zur Errichtung künftiger Photovoltaik-Anlagen auf Dächern vor. Körnig: „Die aktuellen Vorschläge aus dem Ministerium irritieren: Schon ein Blick in die jüngere Vergangenheit belegt, dass sich mit vergleichbaren Marktprämien nicht annähernd die gewünschten Investitionsimpulse erzielen lassen.“
Künftige Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die ihren Strom anteilig selbst nutzen wollen, sollen für den ins öffentliche Netz eingespeisten Überschussstrom nach den Vorstellungen des BMWK nahezu die gleichen Vergütungen erhalten wie bislang. Betreiber neuer Solarstromanlagen, die den Strom vollständig ins öffentliche Netz einspeisen, sollen etwas besser gestellt werden als heute. Laut BSW-Solar sind diese Planungen sind auch nach Auffassung von Marktforschern unzureichend, um ausreichend Unternehmen und Verbraucher zur Solarisierung von Dachflächen zu bewegen.
„Solardachpflicht kann Investitionslücke nicht schließen“
Daten der Bundesnetzagentur und des BSWSolar zeigen, dass unter vergleichbaren Bedingungen in der Vergangenheit nur eine Solardach-Nachfrage ausgelöst wurde, die um den Faktor zwei bis vier unter den Ausbauzielen der neuen Bundesregierung liegt. Zwar soll das EEG nach den Plänen der Ampel-Koalition ab dem kommenden Jahr durch eine Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten flankiert werden. Diese werde aber nur einen Bruchteil der drohenden Investitionslücke schließen können, so Körnig.
Die vorgesehene Steigerung der Auktionsvolumen für ebenerdig errichtete Solarparks wird vom BSW hingegen ausdrücklich begrüßt. „Dies erfordert, dass das aktuelle Standort-Korsett für die Errichtung von Solarparks nun bundesweit hinreichend gelockert wird“, so Körnig. Auch hier sieht er Nachbesserungsbedarf im vorliegenden Gesetzesentwurf. Geplante Erleichterungen für die innovative Doppelnutzung von Agrarflächen zur Solarstromerzeugung mittels sogenannter Agri-Photovoltaik seien erfreulich, aber kein Ersatz für die generelle Ausweitung der Flächenkulisse. Aufgrund konstruktiver Mehrkosten sollten die Agri-PV-Anlagen zudem getrennt von konventionellen Solarparks ausgeschrieben werden. ■
Im Kontext:
Entwurf für EEG-Novelle verbilligt Wärmepumpen-Strom