Im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission (Green Deal) steht auch eine Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie an. Die Deneff begrüßt die dort geplanten Mindeststandards für Bestandsgebäude mit der schlechtesten Energiebilanz.
Hinweis: Die EU-Kommission hat am 15. Dezember 2021 ihren Entwurf für die Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie vorgelegt. Eine erste Analyse und Links zu den Dokumenten: Null-Emissions-Gebäude sollen der Standard werden
Ein über Euractiv durchgesickerter Entwurf der EU-Kommissionsentwurf zur Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Energy Performance of Buildings Directive), liefert aus Sicht der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) einen Kernbaustein zur Umsetzung des Ampel-Koalitionsvertrags.
Während sich die Ampel-Parteien in ihrem Koalitionsvertrag zu einem wirtschaftlichen Erreichen des 1.5-Grad-Ziels bekennen, verweist er zur konkreten Zielerreichung im Gebäudebestand unter anderem auf die EU-Gebäuderichtlinie. Die dort geplanten verpflichtenden energetischen Mindeststandards für Bestandsgebäude mit den höchsten Energierechnungen liefern den wesentlichen Beitrag zur notwendigen Einsparung von CO2, so die Deneff. Ohne diese seien die Klimaziele im Gebäudesektor nicht zu erreichen.
Laut Berechnungen des Öko-Instituts könnten so bis 2030 mehr als 11 Mio. t/a CO2 eingespart werden. Das ist mehr als die Hälfte der aktuellen Klimaziellücke im Gebäudesektor bis 2030. Auch die großen Energiewende-Studien wie die Klimapfade des BDI oder die dena-Leitstudie setzten auf diese Maßnahme.
Großer Hebel: Energetische Mindeststandards für Energieschleudern
Da die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag explizit ankündigen, die Gebäude-Initiativen der EU-Kommission zu unterstützen, zählt die Deneff nun darauf, dass die neue Bundesregierung hierbei sowohl national als auch in den Verhandlungen im EU-Rat die Umsetzung der Maßnahme vorantreibt.
Anmerkung der Redaktion: Der LEAK: EU-Gesetzesentwurf führt neue Standards zur Dekarbonisierung von Gebäuden bis 2050 ein wurde parallel zur Vorstellung des Koalitionsvertrags veröffentlicht, sodass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Ampel ihre Unterstützung auf den Entwurf der EU-Kommission abgestellt hat. Die EU-Gebäuderichtlinie ist eine wesentliche Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes.
Auch für Deutschland eine notwendige Maßnahme
Für die Einführung verpflichtender energetischer Mindeststandards für Bestandsgebäude mit der schlechtesten Energiebilanz gibt es laut Deneff auch großen Rückhalt bei Mieterschützern, Umweltschützern und Eigentümern, so der Verband. Mindeststandards könnten, begleitet durch die im Koalitionsvertrag angekündigte bedarfsgerechte Ausgestaltung der Förderung, die schnelle, sozialverträgliche und wirtschaftliche Modernisierung der energetischen schlechtesten Gebäude beschleunigen.
Henning Ellermann, Mitglied der Geschäftsleitung der Deneff: „Wir freuen uns, dass die EU-Kommission jetzt gezielt die energetisch schlechtesten Gebäude mit den höchsten Heizrechnungen verbindlich anpacken möchte. Auch in Deutschland werden die Klimaziele im Gebäudesektor anders nicht erreicht werden können. Das sehen mittlerweile alle wesentlichen Stakeholder so: Mieter- und Umweltschützer, Eigentümerverbände und das Handwerk.“
Ab 2027…2030 nur noch Null-Emissions-Gebäude
Der benannte Entwurf der EU-Gebäuderichtlinie sieht außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ab 2030 alle Neubauten Null-Emissions-Gebäude („zero emission building“) sind. Neue Gebäude, die von öffentlichen Stellen genutzt werden oder sich in ihrem Eigentum befinden, sollen bereits ab 2027 Null-Emissions-Gebäude sein.
Die (übersetzt) Definition: „Null-Emissions-Gebäude“ bezeichnet ein Gebäude mit einer sehr hohen, nach Anhang I bestimmten Gesamtenergieeffizienz und erfüllt die Benchmarks gemäß Anhang III. Der noch sehr geringe Energiebedarf muss vollständig durch vor Ort erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.
Für ein Mehrfamilienhaus in der Klimazone „Continental“ liegt die Benchmark beispielsweise bei < 80 kWh/(m2 ∙ a). Das klingt aus deutscher Sicht wenig ambitioniert. Mit der zweiten Festlegung, dass die Erzeugung erneuerbarer Energie vor Ort mindestens dem Primärenergieverbrauch entsprechen muss, wird man im Regelfall aber aus wirtschaftlichen Gründen ein Gebäude mit einem Primärenergiebedarf deutlich unter den Tabellenwerten entwerfen.
Welchen Stand der Straßenbahn-Entwurf der EU-Gebäuderichtlinie hat, ist derzeit unklar. Häufig werden Richtlinienentwürfe durchgestochen, um die Öffentlichkeit schon im Vorfeld einer Verabschiedung für oder gegen bestimmte Maßnahmen zu mobilisieren. Unabhängig davon, kann der Entwurf auch noch im weiteren Verfahren geändert werden. In der Vergangenheit wurden die Entwürfe der EU-Gebäuderichtlinie dabei im Ministerrat eher entschärft als verschärft – was auch ein Grund für die aktuelle Neufassung ist: Viele der gut gedachten Konzepte wurden am Ende wirkungslos gemacht. ■