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Förderung

KfW 440: Antragsstopp bei Zuschuss für Ladestationen

Beim KfW-Förderprogramm 440 für den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden gibt es seit dem 27. Oktober 2021 (erneut) einen Antragsstopp.

Alla's StockPhoto – stock.adobe.com

Beim KfW-Förderprogramm 440 für den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden gibt es seit dem 27. Oktober 2021 (erneut) einen Antragsstopp.

Die KfW hat im Programm 440 „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ aufgrund aufgebrauchter Fördermittel einen Antragsstopp mitgeteilt.

Für das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der KfW zum 24. November 2020 gestartete Förderprogramm zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden gibt es laut KfW-Mitteilung vom 27. Oktober 2021 erneut einen Antragsstopp.

Schon Anfang Juli 2021 gab es nach der Beantragung von Zuschüssen für über 600 000 Ladepunkte (900 Euro pro Ladepunkt für den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden) aufgrund der erschöpften Fördermittel kurzzeitig einen Antragsstopp.

Eine Voraussetzung für die Bewilligung: Für die Ladestation wird ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt, zum Beispiel direkt aus einer eigenen Photovoltaik-Anlage oder über den Energieversorger.

„Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr.“

Durch einen Nachschlag konnten Zuschüsse für Ladestationen mit insgesamt ca. 1 000 000 Ladepunkten beantrag werden. Diese Fördermittel sind inzwischen komplett ausgeschöpft. „Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr.“, heißt es auf der KfW-440-Programm-Webseite.

Laufende Anträge sind nicht betroffen. Wer schon einen Antrag gestellt und dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllt hat, erhält „in den nächsten Tagen“ eine Antragsbestätigung, die den beantragten Zuschuss reserviert. Wer schon eine Antragsbestätigung erhalten hat, für den ist der beantragte (bestätigte) Zuschuss ebenfalls reserviert. Ausgezahlt wird, sobald der Einbau der Ladestation entsprechend der Fördervoraussetzungen nachgewiesen worden ist. ■ 

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