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Gebäudeenergiegesetz

Länderbehörden kontrollieren Energieausweise nicht

Thomas Francois – stock.adobe.com

Laut einer Abfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kommen die Länderbehörden ihren Überwachungspflichten bei Energieausweisen weder nach noch werden Verstöße sanktioniert.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellt den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer erneut ein schlechtes Zeugnis bei der Kontrolle von Energieausweisen für Immobilien aus. Eine erneute Abfrage der DUH zeigt: Keine einzige Länderbehörde kam im Jahr 2021 ihrer Pflicht nach, Energieausweise für Gebäude bei der Vermarktung konkret zu kontrollieren und durchzusetzen.

Hintergrund: Vermieter, Verkäufer und Makler sind über das Gebäudeenergiegesetz dazu verpflichtet, Energieausweise für Gebäude bei Verkauf oder Vermietung in der Werbung zu veröffentlichen und bei Besichtigungsterminen unaufgefordert vorzulegen. Für die Kontrolle sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig.

„Absurdes und inakzeptables Versagen der Behörden“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die derzeitige Energiekrise hat bei vielen Verbrauchern ein erhöhtes Bewusstsein für den eigenen Energieverbrauch geschaffen. Heizung und Kühlung sind mittlerweile mit erheblichen Kosten verbunden.

Doch statt durch Kontrollen und empfindliche Bußgelder sicherzustellen, dass Immobilienmakler und Wohnungsbaugesellschaften Angaben über Effizienz und Energieverbrauch von Immobilien transparent offenlegen, erleben wir ein absurdes und inakzeptables Versagen der Behörden der Bundesländer bei der Kontrolle ausgerechnet der Klimaschutzvorschriften bei Wohn- und Kaufimmobilien.

Trotz der seit Jahren von der DUH festgestellten und gerichtlich verfolgten Verstöße verweigern die Länderbehörden weiterhin eigenständige Kontrollen und die Verhängung von Geldbußen. Die mangelhafte Durchsetzung schädigt allen voran Verbraucher. Ihnen droht bei fehlenden oder falschen Angaben eine Heizkostenfalle.“

Mangelhafte Energieausweise ohne Konsequenzen

In vielen Fällen liegen den obersten Landesbehörden nach wie vor überhaupt keine Zahlen der nachgeordneten Behörden vor, die mit der Kontrolle betraut sind. Grund dafür sind fehlende Berichtspflichten. Diese führen zu Informationsdefiziten und schaden damit laut DUH ganz direkt der Durchsetzung des Gebäudeenergiegesetzes. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind angehalten, stichprobenartig neu ausgestellte Energieausweise auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Abfrage der DUH ergab, dass die überprüften Energieausweise teilweise deutliche Mängel aufwiesen, die jedoch ohne Konsequenzen blieben.

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung der DUH: „Verbraucher haben ein Recht auf frühzeitige und konkrete Information zu ihren Wohnräumen. Da die Behörden ihren Pflichten bei der Energieausweisvorlage nicht nachkommen, wird die DUH ihre eigenen stichprobenhaften Kontrollen zur Durchführung der korrekten Angaben über Energieverbrauch – beispielsweise bei der Bewerbung von Immobilien oder bei Besichtigungsterminen – intensivieren. Zumindest so lange, bis die Bundesländer ihren gesetzlichen Auftrag als Klimaschutzmaßnahme endlich selbst wahrnehmen.“ ■
Quelle: DUH / jv

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