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Haushaltssperre

Antragstellung für Energie­förder­pro­gramme wieder möglich

Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com

Mit der Einigung im Haushalts­ausschuss des Deutschen Bundestags am 18. Januar 2024 ist die Antrags­pause wichtiger Energie­förder­programme beendet worden.

Laut einer Mitteilung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 20. Januar 2024 werden die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt.  

Für folgende Programme sind die Antragstellung und die Bewilligung unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (bzw. unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel) bereits wieder möglich:

● Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
● Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
● Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
Bei dem Förderprogramm BAW handelt es sich nicht um ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Die BAW richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen.

Zur Förderung von Wärmepumpen ab 2024 siehe: KfW-Information zeigt den Weg zur Heizungsförderung 2024

Für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird das Antragsportal am 22. Januar 2024, geöffnet. Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können laut der BAFA-Mitteilung mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024, wieder gestellt werden. ■
Quelle: BAFA / jv

rbeitshilfe zum Gebäudeenergiegesetz: Whitepaper zum GEG 2024

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