Die Deutsche Umwelthilfe hat die Bundesregierung aufgefordert, die Heizkosten- und die Betriebskostenverordnung so zu ändern, dass die CO2-Bepreisung für Gebäudewärme zu 100 % von den Vermietern getragen wird.
Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kann die CO2-Bepreisung nur sozial gerecht sein und ihre für den Klimaschutz wichtige Lenkungswirkung voll entfalten, wenn sie von den Vermietern getragen wird. Erst daraus entstehe eine Anreizwirkung für die Heizungsmodernisierung und die energetische Gebäudesanierung.
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, hat die DUH gemeinsam mit Ingo Sens, Vorstand des Rostocker Mietervereins, eine Petition gestartet.
„Seehofer drückt sich vor sozial- und klimapolitischer Verantwortung“
Die Bundesregierung kann sich derzeit nicht auf die von ihr selbst mit dem Klimapaket 2030 angekündigte Änderung des Ordnungsrechts verständigen, mit der Vermieter an der CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe, die zur Erzeugung von Raumwärme und zur Trinkwassererwärmung in Gebäuden eingesetzt werden, beteiligt werden.
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Mit der aktuellen Regelung zur CO2-Bepreisung versagt die Bundesregierung sowohl in Sachen Klimaschutz als auch bei der sozialen Frage. Dies ist insbesondere Bundesbauminister Horst Seehofer anzulasten, aber auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier darf hier nicht länger blockieren.
Nur wenn Eigentümer den vollen CO2-Preis tragen, kann dieses Instrument auch Anreize für Investitionen in energetische Sanierung und CO2-arme Heizsysteme setzen. Eine Änderung der Umlage ist unmittelbar und einfach durch geringfügige Anpassungen in der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung umsetzbar. Doch Horst Seehofer drückt sich vor seiner sozial- und klimapolitischen Verantwortung.“
Energiekosten haben bei einkommensschwachen Haushalten mehr Gewicht
Die DUH und Petitions-Starter Ingo Sens kritisieren, dass die CO2-Bepreisung einkommensschwache Haushalte besonders stark trifft. Daten des Ökoinstituts würden zeigen, dass einkommensstärkere Haushalte dreimal so viel Energie verbrauchen im Vergleich zu Haushalten mit niedrigen Einkommen, da diese deutlich energiesparender leben. Trotzdem müssten Haushalte mit niedrigen Einkommen ca. 4 % ihres Einkommens für Heizenergie aufwenden. Bei einkommensstarken Haushalten seien es nur 1,5 %.
Nach Berechnungen auf Grundlage des Heizspiegels werden sich die Kosten der CO2-Bepreisung für eine durchschnittliche 70-m2-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bis zum Jahr 2025 bei einer Ölheizung um 185 Euro/a und bei Erdgas um 140 Euro/a erhöhen. Zahlen müssen diese Zusatzkosten nach momentaner Rechtslage die Mieter.
„Gute Idee, aber gravierender Systemfehler bei der Ausführung“
Sens: „Wohnen in Deutschland ist zu teuer, speziell durch die ständige Erhöhung der Nebenkosten. In diesem Zusammenhang werde ich, wie viele andere in Deutschland auch, den seit 2021 fälligen CO2-Preis einseitig tragen müssen. Dabei finde ich grundsätzlich die CO2-Bepreisung eine gute Idee, die Ausführung hat aber einen gravierenden Systemfehler, den vor allem Bundesminister Seehofer zu verantworten hat.“
Eine 50 : 50-Teilung der Kosten der CO2-Bepreisung zwischen Mietenden und Vermietenden lehnen DUH und Sens ab. Mieter hätten bereits über die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung genügend Anreize für energiesparendes Verhalten. Auch reiche die Aufteilung nicht aus, um einkommensschwache und von Energiearmut betroffene Haushalte zu entlasten. ■