Die 5,8-Mrd.-Euro-Aufstockung bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll insbesondere ein Scheitern am Erfolg durch die hohe Nachfrage verhindern. Die nächste Bundesregierung wird die BEG neu ausrichten müssen.“
GV
„Schlussakkord für das klimapolitische Versagen.“ Dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das am 22. September 2021 vom Bundeskabinett in seiner Abschlusssitzung abgesegnete Sofortprogramm für den Gebäudesektor nicht loben würde, war abzusehen. Es gibt aber an der von der Bundesregierung beschlossenen Mittelaufstockung um 5,8 Mrd. Euro auf insgesamt 11,5 Mrd. Euro für das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch deutliche Kritik von anderer Seite, beispielsweise vom Bund Deutscher Baumeister (BDB). Tenor: Allein mit der Fortsetzung der bisherigen Maßnahmen und der Bereitstellung finanzieller Mittel werde der CO2-Ausstoß im Gebäudebereich nicht deutlich zu senken sein.
Ziellücke wird nur teilweise geschlossen
Die Aufstockung ist Bestandteil der vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie (BMWi) und vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vorgelegten Maßnahmen für den Gebäudesektor. Sie waren dazu verdonnert, weil der Gebäudebereich die laut Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) zulässige Jahresemissionsmenge im Jahr 2020 überschritten hat.
In der Pressemittelung des BMWi zur Aufstockung gibt es jedoch schon im ersten Absatz ein Geständnis von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit diesen Maßnahmen werden der Klimaschutz im Gebäudebereich verbessert und die Treibhausgasemissionen reduziert. Insbesondere sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, die 2020 entstandene Ziellücke im Gebäudebereich zu schließen.“ Die Aufstockung wird also auch zusammen mit anderen Maßnahmen die Ziellücke nur teilweise schließen: Gesetzlicher Auftrag ist eigentlich ein Maßnahmenprogramm vorzulegen, das die Lücke vollständig schließt.
Ohne Nachschlag wäre ein Bewilligungsstopp unausweichlich
Faktisch wurde mit dem Nachschlag aber etwas ganz anderes beschlossen: Nämlich die BEG nicht schon im ersten Jahr am Erfolg scheitern zu lassen. Ohne den zweiten Nachschlag wäre ein Antrags- oder Bewilligungsstopp unausweichlich gewesen. Nichts anderes lassen die Aussagen von Altmaier zu: „Allein bis Mitte September wurden 10,6 Mrd. Euro an Fördergeldern bewilligt. Wir rechnen im Gesamtjahr 2021 mit Bewilligungen von über 15 Mrd. Euro, vielleicht mit bis zu 18 Mrd. Euro.“
Mit dem 5,8-Mrd.-Euro-Nachschlag soll also der Markt nicht zusätzlich angereizt, sondern ein Bremsmanöver bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude verhindert werden. Sowieso hatte Ende August der über das KSG installierte Expertenrat für Klimafragen nach der Prüfung der Annahmen des von der Bundesregierung vorgelegten Sofortprogramms für den Gebäudesektor schon festgestellt, dass es zum Erreichen der Klimaziele ungenügend ist.
BEG muss zukunftstauglich ausgerichtet werden
Und was kommt 2022? Die aktuell hohen Preise für Erdgas und Heizöl werden die Nachfrage rund um die energetische Gebäudesanierung und das energieeffiziente Bauen vermutlich noch einmal deutlich anfachen. Schon 15 Mrd. Euro sind viel Geld. Müssten sich daran alle der rund 83 Mio. Bundesbürger direkt beteiligen, müsste ein Vierpersonenhaushalt rund 720 Euro berappen. Die nächste Bundesregierung wird also aus finanziellen Gründen kaum umhinkommen, die Nachfrage zu dämpfen bzw. die Zuschüsse zu senken. Zudem muss sie die Gegenleistung der Zuschussempfänger erhöhen.
Katerstimmung ist also vorprogrammiert. Aber weiterhin bei Neubauvorhaben und Sanierungen über Förderprogramme Standards anzureizen, die nicht mit den Klimazielen vereinbar sind, würde schon bald viel größere Kopfschmerzen bereiten.
Jochen Vorländer
Chefredakteur TGA Fachplaner
vorlaender@tga-fachplaner.de
Alle TGAkommentare finden Sie im TGAdossier TGA-Leitartikel
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