Photovoltaik-Anlagen bringen die Stromnetze immer häufiger an ihre Grenzen. Eine Energierecht-Novelle soll gegensteuern, irritiert jedoch PV-Interessierte.
An einer Novelle des Energierechts, die u. a. Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorsieht, führt in den Augen vieler Experten kein Weg vorbei – auch nicht für eine neue Regierung. Hintergrund ist, dass der massive Zubau von Photovoltaik-Anlagen dazu führt, dass es – vor allem im Sommer – ein Überangebot an Strom gibt, das in die Netze drückt. In der Folge kommt es an den Strombörsen immer häufiger zu negativen Strompreisen, was das EEG-Konto und damit den Bundeshaushalt massiv belastet. Zudem kann die Stabilität der Verteilnetze durch die hohe Volatilität der PV-Stromeinspeisung beeinträchtigt werden.
In den Medien war jüngst immer wieder zu lesen, die Regierung sehe eine drastische Kürzung der Einspeisevergütung vor, was bei potenziellen Kund:innen zu Verunsicherung führte. Diese Darstellung verkürzt jedoch den Inhalt und trifft damit so pauschal nicht zu.
Energierecht-Novelle: Was laut Entwurf vorgesehen ist
Photovoltaik-Anlagen, bestehende wie neue, sollen künftig bereits ab 2 kW installierter Leistung – und nicht wie bisher ab 25 kW – die technischen Voraussetzungen für eine Steuerung durch den Netzbetreiber erfüllen. Diese massive Absenkung der Schwelle und die damit einhergehende Belastung sehr kleiner Anlagen wird von maßgeblichen Expertenkreisen als nicht sachgerecht abgelehnt und ist damit Gegenstand der aktuellen Auseinandersetzung.
Weiterhin soll für neue Anlagen die Grenze, ab der eine Pflicht zur Direktvermarktung des eingespeisten PV-Stroms besteht, schrittweise von derzeit 100 auf 25 kW abgesenkt werden. Damit würden weniger Betreiber von Neuanlagen, eine feste Einspeisevergütung erhalten. Darüber hinaus sieht die Novelle für Neuanlagen, die nicht in die Direktvermarktung fallen, vor, dass die Einspeisevergütung in Zeiten mit negativen Strompreisen wegfällt. Der dadurch entstehende Vergütungsausfall soll jedoch kompensiert werden, indem der zwanzig-jährige Vergütungszeitraum entsprechend verlängert wird, so dass Besitzern von PV-Anlagen am Ende kein Nachteil entstünde.
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) sieht die Notwendigkeit, die PV-Einspeisung markt- und netzdienlicher zu organisieren. Dabei darf der Aufwand für die Installation und den Betrieb einer PV-Anlage allerdings nicht zu kompliziert und zu teuer werden, um den weiteren Ausbau im Sinne der Erneuerbare-Energien-Ziele nicht zu gefährden. Vor diesem Hintergrund hatte der ZVEH die angedachten Absenkungen – sowohl bei der Direktvermarktungsgrenze (von 100 auf 25 kW), als auch bei Steuerungspflicht (von 25 auf 2 kW) – als unverhältnismäßig kritisiert.
Sinnvoll: Jetzt mit PV-Anlage befassen
Angesichts der Tatsache, dass die zunehmende Netzüberlastung eine Reform dringend erforderlich macht, sollten sich Kund:innen lieber früher als später mit der Anschaffung einer PV-Anlage befassen, um noch von den alten Regelungen zu profitieren.
E-handwerklichen Betrieben bietet die EnWG-Novelle aber nicht nur ein gutes Argument, um bei ihren Kunden/-innen die zeitnahe Installation einer Photovoltaik-Anlage anzuregen. Auch Energiemanagementsysteme, die den Eigenverbrauch erhöhen und das Einspeisemanagement optimieren, würden mit der Gesetzesreform attraktiv. Ein Beispiel zeigt, wie sich Stromflüsse per Energiemanagement optimal für Netz und Anlagenbesitzer steuern lassen: Stromspeicher und E-Auto sollten im Sommer primär in den Mittags- und Nachmittagsstunden – beides Zeiten, in denen Strompreise oft ins Negative tendieren – geladen werden. Überschüssiger Strom aus der PV-Anlage sollte in den Morgenstunden idealerweise nicht in den Speicher oder das E-Auto, sondern ins Netz eingespeist werden, da zu dieser Zeit die Strompreise noch positiv sind. ■
Quelle: ZVEH / ml