Bei einer Untersuchung der Grundversorgungstarife für Strom und Gas in Nordrhein-Westfalen hat die Verbraucherzentrale NRW große Preisunterschiede festgestellt.
Um einen vollständigen Überblick über das Preisniveau in der NRW-Grundversorgung zu erhalten, hat die Verbraucherzentrale NRW alle aktuellen Grundversorgungstarife für Strom und Gas zum Stichtag 1. Oktober 2022 untersucht:
● Neukunden zahlen für Gas aktuell zwischen 6,94 und 32,20 Ct/kWh, jeweils inklusive anteiligem Grundpreis. Als Durchschnittspreis für Gas wurde 15,04 Ct/kWh ermittelt.
● Bei Strom liegt die Preisspanne zwischen 27,14 bis 79,48 Ct/kWh. Als Durchschnittspreis für Strom gibt die Verbraucherzentrale NRW 42,45 Cent/kWh an.
„Eine so große Preisspanne wirft Fragen auf. Zwar haben Energieversorger unterschiedliche Beschaffungsstrategien, die gewisse Preisdifferenzen erklären können. Aber so enorme Unterschiede sind dennoch verwunderlich“, sagt Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale NRW. Ein Beispielhaushalt, der 20 000 kWh/a Gas verbraucht, erhält je nach Grundversorger eine Jahresrechnung von mindestens 1388 bis maximal 6440 Euro. Die jährlichen Kosten für Strom variieren bei einem Verbrauch von 3000 kWh/a zwischen 814 bis maximal 2384 Euro/a.
PDF-Download der Gesamtauswertung
Grundversorgung oft das attraktivste Angebot am Markt
Was sich in den vergangenen Monaten geändert hat: Wer einen neuen Vertrag abschließt, zahlt für Sondertarife derzeit meist mehr als für einen Tarif in der Grundversorgung. In der Vergangenheit war es in der Regel umgekehrt.
„Der Wechsel von einem teuren Sondertarif in die Grundversorgung kann daher in vielen Fällen sinnvoll sein“, sagt Sieverding. „Zumal in der Grundversorgung nach neuer Rechtslage bei den Preisen nicht mehr nach Bestands- und Neukunden unterschieden werden darf.“
Die Preise für die aktuell verfügbaren Sondertarife, die auf den gängigen Vergleichsportalen zu finden sind, beginnen bei Gas bei ca. 39 Ct/kWh und bei Strom ab ca. 70 Ct/kWh. „Mit dem Grundversorgungstarif lässt sich daher in vielen Fällen deutlich sparen“, so Sieverding.
Vorsicht vor teurer Ersatzversorgung
Bei der Verbraucherzentrale häufen sich allerdings Beschwerden, nach denen Energieanbieter die sofortige Belieferung in der Grundversorgung ablehnen und zunächst für drei Monate in der Ersatzversorgung zu höheren Preisen beliefern wollen.
Sieverding: „Verbraucher müssen dann hartnäckig bleiben. Denn die Ersatzversorgung ist nur in ganz bestimmten Fällen zulässig, zum Beispiel wenn der ursprüngliche Energieversorger unerwartet ausfällt, was bei einer Insolvenz passieren kann, oder ein Anbieterwechsel unbemerkt scheitert. Zudem sind die Preise der Grundversorgungstarife manchmal schwer zu finden, obwohl es eine Veröffentlichungspflicht für diese Tarife im Internet gibt.“
Wechsel in die Grundversorgung
Wer in die Grundversorgung wechseln will, muss seinen bestehenden Vertrag fristgerecht kündigen und mit seinem örtlichen Grundversorger einen Vertrag abschließen. Das kann auch durch die Entnahme von Energie geschehen. Dann wird von einem „konkludenten“ Vertragsschluss gesprochen.
Grundversorger ist immer das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Strom- bzw. Gaskunden beliefert. Häufig ist das ein Stadtwerk oder ein großer Energieanbieter. Wer in der eigenen Kommune der Strom- oder Gasgrundversorger ist, lässt sich beispielsweise über ein Vergleichsportal durch die Eingabe der Postleitzahl herausfinden. Der Wechsel in den Grundversorgungstarif außerhalb des eigenen Grundversorgungsgebiets ist nicht möglich. ■
Quelle: / jv
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