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Energieträger

Strom-Netznutzungsentgelt sinkt 2025 regional deutlich

Das Strom-Netzentgelt wird vom Anschlussnetzbetreiber erhoben. Es enthält die Kosten aller vorgelagerten Netzebenen. Bei Haushaltskunden ist im Normalfall der vertragliche Energielieferant der Netznutzer und preist das von ihm nicht beinflussbare Netz(nutzungs)entgelt in seine Liefertarife ein.

Christian Schwier – stock.adobe.com

Das Strom-Netzentgelt wird vom Anschlussnetzbetreiber erhoben. Es enthält die Kosten aller vorgelagerten Netzebenen. Bei Haushaltskunden ist im Normalfall der vertragliche Energielieferant der Netznutzer und preist das von ihm nicht beinflussbare Netz(nutzungs)entgelt in seine Liefertarife ein.

Die Ge­büh­ren zur Nutzung des Strom­netzes sinken 2025 für Haus­halts­kun­den im bundesweiten Durch­schnitt um ca. 3 %. Regional ist die Preis­ten­denz aber sehr ver­schie­den.

Etwa 17 Euro (brutto) muss ein Haushalt bei einer Netzentnahme von 4000 kWh/a Strom im Jahr 2025 durchschnittlich weniger für die Netznutzung bezahlen. Die Änderung klingt zwar vernachlässigbar, allerdings resultiert die Verringerung um 3 % aus einem Netznutzungsentgelt von insgesamt rund 550 Euro/a (brutto) für den Musterhaushalt im Jahr 2024. Es hat also einen beträchtlichen Anteil an den Stromkosten. Und 3 % sind nur der Durchschnittswert für erhebliche unterschiedliche Preisentwicklungen in den über 800 Verteilnetzen.

Die durchschnittliche Minderung ist das Ergebnis einer Analyse des Vergleichsportals Verivox auf Basis der vorläufigen Netzentgelte im Jahr 2025 für rund 71 % der Haushalte. Ob und wie stark die Energieanbieter weitergeben, hängt auch von der Höhe weiterer Umlagen ab, die erst Ende Oktober bekannt gegeben werden.

Regional ändert sich das Strom-Netznutzungsentgelt sehr unterschiedlich. Auf Bundeslandebene gibt es den stärksten Rückgang in Mecklenburg-Vorpommern (− 24 % bzw. 154 Euro/a für den Musterhaushalt), gefolgt von Schleswig-Holstein (− 20 % bzw. − 135 Euro/a) und Brandenburg (− 19 % bzw. − 113 Euro/a). In anderen Ländern steigt das Strom-Netznutzungsentgelt hingegen, in Hamburg (+ 8 % bzw. + 51 Euro), Baden-Württemberg (+ 5 % bzw. 29 Euro/a) und Berlin (+ 5 % bzw. + 27 Euro/a). Vor allem für Haushalte in ländlichen Gebieten wird es günstiger, in Ballungsräumen hingegen teurer.

Entlastung für ländliche Gebiete mit hohem EE-Anteil

Die starken Senkungen der Strom-Netznutzungsentgelte in eher dünn besiedelten Gebieten mit einem starken Ausbau von EE-Anlagen zur Stromerzeugung gehen auf einen neuen Ausgleichsmechanismus zurück, der kürzlich von der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde für die Stromnetze festgelegt wurde.

In diesen Gebieten fallen durch den Ausbau der Stromnetze, der notwendig ist, um die steigende Zahl von Windrädern und Photovoltaik-Anlagen anzuschließen, hohe Kosten an, die bisher von vergleichsweise wenigen Verbrauchern bezahlt wurden. Diese Kosten sollen nun gerechter auf alle Stromkunden verteilt werden. Der Ausgleichsmechanismus berücksichtigt zwar schon früher getätigte Investitionen der Netzbetreiber, jedoch nicht bereits durch die Netznutzer bis Ende 2024 über das Netzentgelt bezahlte Finanzierungsbeiträge.

Alle Stromkunden finanzieren die Entlastung

Die Entlastungsbeträge werden von allen Stromverbrauchern refinanziert. Genutzt wird dafür die bisherige §19-StromNEV-Umlage. Sie ist Bestandteil des Strompreises (2024: 0,403 Ct/kWh, netto). Sie dient derzeit dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Der Aufschlag für besondere Netznutzung auf den Strompreis inklusive dem neuen „EE-Integrationszuschlag“ wird durch die Übertragungsnetzbetreiber aber erst am 25. Oktober 2024 veröffentlicht.

Eine beispielhafte Modellrechnung der Bundesnetzagentur legt eine Größenordnung von etwa 0,7 Ct/kWh (netto) für den EE-Integrationszuschlag auf die §19-StromNEV-Umlage nahe. Für den Musterhaushalt mit einer Netzentnahme von 4000 kWh/a Strom würde das im Jahr 2025 Mehrkosten von 28 Euro bedeuten.

In jedem Verteilnetz gibt es ein eigenes Netznutzungsentgelt

Mit den Strom-Netznutzungsentgelten werden der Ausbau und die Instandhaltung der Stromnetze finanziert. Das Strom-Netznutzungsentgelt für Haushaltskunden liegt 2024 im Bundesdurchschnitt bei etwa 13,5 Ct/kWh (brutto), variiert aber regional zwischen rund 6 bis über 25 Ct/kWh. Bei Haushaltskunden sind im Normalfall die Strom-Netznutzungsentgelte in den Stromtarifen eingepreist. In dieser Konstellation sind die Energielieferanten der Netznutzer (für die Belieferung) und zahlen dem Strom-Netzbetreiber das Netznutzungsentgelt.

Auch für Wärmepumpen-Strom ist ein Netznutzungsentgelt zu entrichten. Wird eine Wärmepumpe seit dem 1. Januar 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtung an das Stromnetz angeschlossen, muss der Verteilnetzbetreiber in Abhängigkeit von der Anschlussart (Modul 1 oder Modul 2 nach § 14a EnWG) das Netzentgelt nach einheitlichen Bedingungen reduzieren. Die meisten Verteilnetzbetreiber hatten schon für vor 2024 über einen separaten Stromzähler an das Stromnetz angeschlossene und von Verteilnetzbetreiber zeitweise abschaltbare Wärmepumpen freiwillig ein verringertes Netzentgelt angeboten. Hier wird dargestellt, wie sich 2025 die Wärmepumpen-Strompreise aufgrund der fairen Verteilung von Netzkosten entwickeln. ■
Quelle: Verivox, eigene Berechnungen / jv

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