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EU-Gebäuderichtlinie

EU-Kommission überprüft deutsche Gebäudestandards

Aufgrund einer Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe ermittelt die EU-Kommission wegen unzureichender energetischer Gebäudestandards in Deutschland.

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Bundesregierung über die EU-Kommission und Vertragsverletzungsverfahren zu strengeren Effizienz-Vorgaben für Neubauten zwingen will (zum Artikel). Aus Sicht der DUH hat sich die noch amtierende Bundesregierung geweigert, europarechtskonforme Baustandards gemäß der EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht zu überführen und künftige Neubauten am Ziel der Klimaneutralität auszurichten.

Die klimapolitische Krise im Gebäudesektor sei nicht zuletzt Resultat dieser Verweigerungshaltung. Immerhin sieht das noch kurz vor der Bundestagswahl 2021 vom Bundeskabinett beschlossene Sofortprogramm für den Gebäudesektor eine vorgezogene Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2022 vor und nennt explizit auch eine Anhebung der Neubaustandards im GEG.

Jedenfalls sind sich die meisten Experten sicher: Die zurzeit über das Gebäudeenergiegesetz vorgeschriebenen energetischen Mindestanforderungen sind noch deutlich von einem Klimaneutralität-kompatiblen Gebäudestandard entfernt, sodass entsprechend errichtete Gebäude vor 2045 noch einmal saniert werden müssen. Durch die Förderprogramme des Bundes werden zwar schon seit einigen Jahren kaum noch Gebäude mit den Mindestanforderungen errichtet. Allerdings sind nicht alle Förderstufen am Klimaneutralität-kompatiblen Gebäudestandard oder besser ausgerichtet.

Aus den Ermittlungen könnte ein Vertragsverletzungsverfahren werden

Kommt die EU-Kommission in ihrer Untersuchung zum gleichen Schluss wie die DUH-Beschwerde, wird (muss) sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einleiten.

Dazu Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Es ist wichtig und richtig, dass die EU-Kommission jetzt gegen Deutschland wegen Verstößen beim Klimaschutz in Gebäuden ermittelt. Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten jede Chance für mehr Klimaschutz – ob bei der Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes oder beim Sofortprogramm für den Gebäudesektor – verstreichen lassen.

Aktuell wird mit Unmengen Steuergeld ein Baustandard gefördert, der längst gängige Praxis und für Neubauten zu lasch ist. Mit Blick auf den steigenden CO2-Preis und Prognosen, wonach die Klimalücke im Gebäudebereich weiter massiv wachsen wird, muss jetzt der Effizienzhaus-40-Standard als neuer Status Quo gesetzlich verankert werden.

Dafür werden wir uns gegenüber der Europäischen Kommission stark machen. Gleichzeitig richten wir einen dringenden Appell an SPD, Grüne und FDP, in ihren Sondierungsgesprächen die gebäudepolitischen Versäumnisse der Vorgängerregierung nicht fortzuführen. Klimazielkompatibles Bauen und Sanieren ist die Mindestanforderung an die kommende Bundesregierung.“

Bessere Baustandards hätten in öffentlichen Gebäuden laut EU-Recht bereits seit 2019 gelten müssen, seit Anfang 2021 sind sie eigentlich für alle Neubauten Pflicht. Deutschland hat mit dem Gebäudeenergiegesetz allerdings die schon zuvor geltenden Standards fortgeschrieben und unter Berufung auf das in der EU-Gebäuderichtlinie vorgesehene „kostenoptimale Niveau“ zum Niedrigstenergiegebäude-Standard erklärt. Insofern bleibt vorerst abzuwarten, zu welchem Ergebnis die EU-Kommission kommt. ■

Im Kontext: GEG 2.0: Konzept für zukunftsfähiges Gebäudeenergiegesetz