Für ältere Heizungsanlagen in größeren Wohngebäuden wird eine Prüfung künftig Pflicht. Das sieht die am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor. Stellt die Untersuchung Mängel fest, muss die Heizung optimiert werden.
Die neue gesetzliche Vorgabe gilt für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten, die eine wassergeführte Heizung haben. Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, fallen 15 Jahre nach dem Einbau unter die Prüfpflicht und müssen spätestens ein Jahr später untersucht worden sein. Wer eine Heizung am 1. Oktober 2009 eingebaut hat, muss die Prüfung also zum 30. September 2025 vorweisen können. Eigentümerinnen und Eigentümer älterer Heizungen haben Zeit bis 30. September 2027.
Frank Hettler von Zukunft Altbau rät, die Prüfung nicht auf den letzten Drücker, sondern bald zu planen. So spare man früher Kosten und vermeide Terminprobleme. Es bietet sich an, die Prüfung an einen anstehenden Termin mit dem Schornsteinfeger, eine sowieso stattfindende Wartung oder einen ausführlicheren Heizungscheck zu koppeln.
Effizienz der Anlagen muss besser werden
Ziel ist, die Effizienz der bestehenden Anlagen zu erhöhen. Die neue Regelung hat zum Jahresbeginn 2024 eine Verordnung aus dem Jahr 2022 abgelöst. Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) gab eine frühere Frist zur Prüfung vor, bezog sich jedoch nur auf Gasheizungen. Die neue Regelung umfasst nun alle Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger wie z.B. zentrale Gas-, Öl- oder Holzheizungen.
Bei der Prüfung untersuchen Fachleute die Heizung auf wesentliche Energieverluste. Kommen Mängel zum Vorschein, können sie einschätzen, ob eine Optimierung der Einstellungen ausreicht oder eine Reparatur notwendig ist. Die im Gesetz aufgeführten Maßnahmen entsprechen weitgehend denen aus der EnSimiMaV.
Zu prüfen ist unter anderem, ob
● die Regelungseinstellungen optimiert sind,
● eine effiziente Heizungspumpe vorhanden ist,
● die Dämmung der Rohrleitungen lückenlos vorhanden ist und
● inwieweit die Vorlauftemperatur abgesenkt werden kann.
Weitere mögliche Optimierungsmaßnahmen sind die Nachtabsenkung sowie die Einstellung der Heizgrenztemperatur, damit die Heizung rechtzeitig im Sommerhalbjahr ab- und mit Blick auf das Winterhalbjahr wieder automatisch anschaltet.
Regelung nachjustieren und Hydraulischer Abgleich
Ein Teil der Heizungsoptimierung ist die richtige Einstellung der Regelung. So werden die Räume tagsüber möglichst konstant mit der passenden Vorlauftemperatur beheizt. Das trägt zu einem energiesparenden Betrieb bei. Über Nacht ist es ratsam, die Vorlauftemperatur über die Einstellung des Zeitprogramms herunterzuregeln. Senkt man die Vorlauftemperatur bspw. etwa ein bis zwei Stunden vor dem Schlafengehen ab und erhöht sie kurz vor dem Aufstehen wieder, lassen sich vor allem bei älteren, schlecht gedämmten Gebäuden Heizkosten einsparen. 3 °C weniger Vorlauftemperatur entsprechen dabei durchschnittlich rund 1 °C weniger Raumwärme in der Nacht. Im Sommerhalbjahr sollte die Heizungsfunktion weitgehend abgeschaltet werden und nur Warmwasser für Bad und Küche bereitstellen. Erst wenn im Herbst eine mehrtägige kühlere Wetterperiode eintritt, sorgt das Unterschreiten der Heizgrenztemperatur dafür, dass die Heizung wieder anspringt.
Eine besonders wichtige Effizienzmaßnahme ist der Hydraulische Abgleich. In der Regel kann danach die Vorlauftemperatur (Heizkurve) gesenkt werden. Das spart Energie und Geld und bereitet die Anlage für eine mögliche Umrüstung auf erneuerbare Energien vor. Wichtig ist, dass der Hydraulische Abgleich nach dem Berechnungsverfahren B durchgeführt wird. Das ist zwar aufwendiger, aber deutlich effektiver als das Schätzverfahren A. Für größere Gebäude mit sechs und mehr Wohneinheiten ist Verfahren B zwingend vorgeschrieben und muss schriftlich dokumentiert und an den Eigentümer übergeben werden.
Heizungspumpe erneuern und Rohre dämmen
Möglicherweise sollte auch die Heizungspumpe erneuert werden. Heizungspumpen sind in vielen Haushalten noch immer veraltet oder ungeregelt. Handelt es sich nicht um eine sogenannte Hocheffizienzpumpe, verursacht das Zusatzkosten beim Strom und beim Heizenergieverbrauch. Die Einschätzung der Expertinnen und Experten bei einer Heizungsprüfung gibt Aufschluss darüber, wann sich ein Tausch lohnt. Moderne Hocheffizienzpumpen verbrauchen rund 90 Prozent weniger Strom. Das spart rund 50 bis 150 Euro Stromkosten im Jahr. Die Investition hat sich somit häufig nach wenigen Jahren amortisiert.
Die Fachperson untersucht bei einer Heizungsprüfung auch, ob Dämmmaßnahmen an Armaturen sowie Rohren sinnvoll sind. Ungedämmte oder schlecht gedämmte Heizleitungen und Anschlüsse sollten mindestens so dick wie der Rohrdurchmesser eingepackt werden; dies spart dauerhaft zusätzlich Heizenergie.
Tipp: Termine koppeln
Für die Umsetzung ist es sinnvoll, die Prüfung an einen bereits vereinbarten Termin zu koppeln. Hier bieten sich etwa
● der Kaminkehrtermin,
● die Feuerstättenschau des Schornsteinfegers oder
● die Heizungswartung an.
Die Heizungsprüfung kann auch im Rahmen der Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs nachgewiesen werden, so das Gesetz.
Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt bei Heizungsanlagen mit standardisierter Gebäudeautomation und solchen, die einer vertraglichen Vereinbarung zur Energieeffizienzverbesserung unterliegen. In solchen Fällen wird eine Heizungsprüfung bereits regelmäßig durchgeführt. ■
Quelle: Zukunft Altbau / fl
Hinweis: Die Pflicht zur Heizungsprüfung in Gebäuden ab 6 Wohneinheiten tritt erst zum 1. Oktober 2024 über § 60b GEG 2024 in Kraft und findet sich deshalb bisher nur im Artikel 1 Nr. 22 im „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“, BGBl. 2023 I Nr. 280 vom 19.10.2023.
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