Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

BEG-Zuschüsse finanzieren energiesparende Gebäude

Investoren, die ein Mehrfamilienhaus bauen, sollten auf energetisch bessere Varianten setzen. Mit der möglichen Bundesförderung für effiziente Gebäude bleibt unterm Strich sogar ein Plus. Zwar gibt es seit Anfang 2021 keine spezielle Förderung für die Wärmepumpe als Wärmeerzeuger – dafür gelten seit dem 1. Juli 2021 neue Effizienzhaus-Einstufungen, die den Einsatz erneuerbarer Energien stärker unterstützen. Damit wird die Heizungs-Wärmepumpe noch lukrativer. Und: Die Förderung ist nicht mehr nur als Tilgungszuschuss im Rahmen eines KfW-Kredits, sondern auch als Zuschuss verfügbar.

Kompakt zusammengefasst
■ Wer ein Mehrfamilienhaus mit einem KfW-Standard, der deutlich besser als der im Gebäudeenergiegesetz vorgeschriebene energetische Mindeststandard ist, neu errichtet, kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) attraktive Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse erhalten.
■ Beispielrechnungen zeigen, dass die Zuschüsse für die Umsetzung zukunftsfähiger Gebäudestandards auf Basis einer monoenergetischen Luft/Wasser-Wärmepumpenanlage die höheren Investitionskosten für Technik und Gebäudehülle übersteigen.
 

Um einen besseren als den im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebenen energetischen Standard zu erreichen, lässt sich beim Bau an verschiedenen Stellschrauben drehen. Für die Einstufung in einen KfW-Effizienzhaus-Standard sind dabei sowohl der Primärenergiebedarf des Gebäudes als auch die Qualität der Gebäudehülle maßgeblich.

Der Primärenergiebedarf hängt im Wesentlichen von der Wärmeversorgung ab. Auch das Vorhandensein einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung hat entscheidenden Einfluss. Bei der Heizung sollte in dem Zusammenhang der Einsatz einer Wärmepumpenlösung in Betracht gezogen werden. Auf diese Weise lässt sich stets die bessere und finanziell attraktivere Effizienzhausklasse „EE“ erreichen.

Wichtige Beurteilungskriterien

Bild 2 Basis der Rechenbeispiele ist ein neugebautes Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten und 840 m2 Wohnfläche.

Stiebel Eltron

Bild 2 Basis der Rechenbeispiele ist ein neugebautes Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten und 840 m2 Wohnfläche.

Neben der energetischen Qualität (GEG / KfW) spielen beim Bau eines Gebäudes, dessen Wohnungen anschließend vermietet oder verkauft werden sollen, drei weitere Faktoren eine wichtige Rolle: Hygiene (Trinkwarmwasser und Lüftung) sowie Wohnkomfort und Zukunftssicherheit.

Wie die Anforderungen jeweils erfüllt werden, das hat maßgeblichen Einfluss auf die Investitionskosten und damit auf die Rentabilität des Neubaus. Und nicht zu vergessen: Die Erfüllung der Anforderungen hat auch Auswirkung auf die späteren Betriebskosten für die Haustechnik.

Wenig empfehlenswert ist es, das nicht mehr genehmigungsfähige Referenzgebäude des GEG (unverändert zur EnEV) mit den bisherigen Standard-Komponenten in Sachen Haustechnik auszustatten und einen einzelnen Bereich – zum Beispiel die Gebäudehülle – derart aufzurüsten, dass die GEG-Anforderungen gerade so erfüllt werden. Die Mehrkosten für solche Maßnahmen erhöhen die Gesamtinvestitionssumme deutlich, während nur geringe bis gar keine positiven Auswirkungen auf die weiteren Beurteilungskriterien zu verzeichnen sind.

Wirtschaftlicher und damit vernünftiger ist es, den Neubau als Gesamtkonzept zu betrachten und an mehreren Stellen wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Auch dabei steigt die Investitionssumme. Das Ergebnis ist jedoch ein deutlich höherwertiges Gebäude.

Für ein Standard-Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten hat Stiebel Eltron drei verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Orientierung durchgerechnet, die einerseits nach Kosten, andererseits bezüglich ihrer Auswirkungen auf Investition, Förderung und Rendite bewertet werden.

Das GEG-Referenzgebäude ist nicht mehr genehmigungsfähig

Die Ausgangssituation ist ein Mehrfamilienhaus-Neubau mit neun Wohneinheiten (Wohnfläche 840 m2, ausgelegt für 27 Bewohner, Bild 2). Das Referenzgebäude nach GEG 2021 (unverändert zur EnEV) ist ausgestattet mit einem Gas-Brennwertheizkessel als Wärmeerzeuger, Radiatoren als Verteilsystem, einer einfachen dezentralen Abluftanlage (feuchtegeregelt) und einer solarthermischen Anlage zur Unterstützung der Trinkwassererwärmung.

Die Gebäudehülle hat einen Transmissionswärmeverlust von 0,38 W/(m2 ∙ K und der Jahresprimärenergiebedarf liegt bei 60,63 kWh/(m2 ∙ a). Achtung: Ein so konfiguriertes Gebäude ist schon seit Anfang 2016 nicht mehr genehmigungsfähig, dient aber immer noch als „Referenzgebäude“, mit dem der geplante Neubau verglichen wird.

Vergleichsgebäude: GEG-Erfüllung mit Gas-Brennwertheizkessel

Bild 3 Vergleichsgebäude: GEG-Erfüllung mit fossiler Heizung (Gas-Brennwertheizkessel).

Stiebel Eltron

Bild 3 Vergleichsgebäude: GEG-Erfüllung mit fossiler Heizung (Gas-Brennwertheizkessel).

Das Vergleichsgebäude (Bild 3) ist mit einem Gas-Brennwertheizkessel als Wärmeerzeuger, einer Solarthermie-Anlage zur Unterstützung der zentralen Trinkwassererwärmung, einer wohnungsweisen zentralen Lüftung mit Wärmerückgewinnung sowie einer gegenüber dem Referenzgebäude um 15 % besseren Gebäudehülle ausgestattet. Die Wärmeverteilung erfolgt über eine Fußbodenheizung, da Radiatoren im Neubau nicht mehr zeitgemäß sind.

KfW-Mittel bzw. Zuschüsse können nicht in Anspruch genommen werden, weil nicht besser gebaut wird als im GEG gefordert. Der Jahresprimärenergiebedarf beträgt knapp 40 kWh/(m2 ∙ a). Die im Vergleich zum Referenzgebäude bessere Gebäudehülle, die Solarthermie-Anlage sowie die kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung sind notwendig, um die GEG-Anforderungen gerade noch zu erfüllen. Das Gebäude würde im Energieausweis mit A bewertet. Insgesamt ergeben sich so:

● höhere Investitionskosten gegenüber Referenzgebäude: 49 500 Euro

● KfW-Förderung: 0 Euro

● Investitionskosten gegenüber dem Referenzgebäude abzüglich Förderung: 49 500 Euro

● Jahresprimärenergiebedarf: 39,83 kWh/(m2 ∙ a)

Beispiel 1: GEG-Erfüllung mit Luft/Wasser-Wärmepumpe

Bild 4 Beispiel 1: GEG-Erfüllung mit Luft/Wasser-Wärmepumpe.   

Stiebel Eltron

Bild 4 Beispiel 1: GEG-Erfüllung mit Luft/Wasser-Wärmepumpe.
 
 
 

Wird der Wärmeerzeuger gegen eine Luft/Wasser-Wärmepumpenanlage ausgetauscht, die monoenergetisch für Heizung und Trinkwassererwärmung zuständig ist, können die aufwendige zentrale Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung sowie die Solarthermie-Anlage entfallen (Bild 4).

Die Gebäudehülle entspricht dem GEG-Referenzgebäude. Die Mindestanforderungen an die Lüftung übernehmen dezentrale Lüfter ohne Wärmerückgewinnung. Das Gebäude würde im Energieausweis mit A+ bewertet.

● höhere Investitionskosten gegenüber Referenzgebäude: 11 000 Euro

● KfW-Förderung: 0 Euro

● Investitionskosten gegenüber dem Referenzgebäude abzüglich Förderung: 11 000 Euro

● Jahresprimärenergiebedarf: 34,61 kWh/(m2 ∙ a)

Beispiel 2: Premiumlösung KfW-Effizienzhaus 55 EE

Bild 5 Beispiel 2: Premiumlösung KfW Effizienzhaus 55 EE.

Stiebel Eltron

Bild 5 Beispiel 2: Premiumlösung KfW Effizienzhaus 55 EE.

In dieser Variante ist der Wärmeerzeuger eine Luft/Wasser-Wärmepumpenanlage (Bild 5). Es gibt keine Solarthermie-Anlage. Die Gebäudehülle wird um 30 % besser ausgeführt als im Referenzgebäude. Auch hier kommen dezentrale Lüftungsgeräte (Push-Pull-Lüfter) zum Einsatz, diesmal aber mit Wärmerückgewinnung.

Die Wärmeübergabe für Heizung und Warmwasser erfolgt über Wohnungsstationen mit integriertem elektrischen Nacherwärmer für höhere Trinkwarmwassertemperaturen. So lassen sich relativ niedrige Systemtemperaturen mit den Vorteilen einer dezentralen Trinkwassererwärmung verbinden.

Mit den guten Effizienzwerten durch Wärmepumpe und Lüftung mit Wärmerückgewinnung sowie der verbesserten Gebäudehülle wird nicht nur der KfW-55-Standard erreicht. Mit der Wärmepumpe lassen sich zudem mehr als 55 % des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken. Das Gebäude erreicht auf diese Weise den Standard „KfW-Effizienzhaus 55 EE“ und damit die entsprechend höhere KfW-Förderung. Dies bedeutet einen Zuschuss in Höhe von 26 250 Euro pro Wohneinheit.

Achtung: Neben dem vorgegebenen niedrigen Jahresprimärenergiebedarf (maximal 55 % des Referenzgebäude-Werts) erfordert die KfW-55-Einstufung gleichzeitig eine erhöhte Gebäudehüllenqualität (Transmissionswärmeverlust maximal 70 % des Werts für das Referenzgebäude). Die Kosten für die bessere Gebäudehüllenqualität sind im Rechenbeispiel berücksichtigt.

● höhere Investitionskosten gegenüber Referenzgebäude: 71 300 Euro

● KfW-Förderung: 236 250 Euro (9 × 26 250 Euro)

● Investitionskosten gegenüber dem Referenzgebäude abzüglich (Tilgungs-)Zuschuss: − 165 200 Euro

● Jahresprimärenergiebedarf: 24,75 kWh/(m2 ∙ a)

Beispiel 3: Premiumlösung KfW-Effizienzhaus 40 EE

Bild 6 Beispiel 3: Premiumlösung KfW Effizienzhaus 40 EE.

Stiebel Eltron

Bild 6 Beispiel 3: Premiumlösung KfW Effizienzhaus 40 EE.

Für das Beispiel 3 wurde die gleiche Ausstattung wie für Beispiel 2 gewählt, allerdings mit einer nochmals verbesserten Gebäudehülle (Bild 6). Der Wärmeerzeuger ist eine Luft/Wasser-Wärmepumpenanlage und es gibt keine Solarthermie-Anlage.

Als dezentrale Lüftungsgeräte werden Push-Pull-Lüfter mit Wärmerückgewinnung verwendet. Die Wärmeübergabe erfolgt über Wohnungsstationen mit integriertem elektrischem Nacherwärmer für höhere Trinkwarmwassertemperaturen.

Die Gebäudehülle wird um 45 % besser als beim Referenzhaus ausgeführt. Aufgrund der guten Effizienzwerte durch Wärmepumpe und Lüftung mit Wärmerückgewinnung sowie der verbesserten Gebäudehülle wird nicht nur der KfW-40-Standard erreicht.

Weil die Wärmepumpe mehr als 55 % des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien abgedeckt, erzielt das Gebäude den Standard „KfW Effizienzhaus 40 EE“. Damit ist eine Förderung in Höhe von 33 750 Euro pro Wohneinheit möglich.

Achtung: Neben dem vorgegebenen niedrigen Jahresprimärenergiebedarf (maximal 40 % des Referenzgebäude-Wertes) erfordert die KfW-40-Einstufung gleichzeitig eine erhöhte Gebäudehüllenqualität (Transmissionswärmeverlust maximal 55 % des Werts für das Referenzgebäude). Die Kosten für die bessere Gebäudehüllenqualität sind im Rechenbeispiel berücksichtigt.

● höhere Investitionskosten gegenüber Referenzgebäude: 81 300 Euro

● KfW-Förderung: 303 750 Euro (9 × 33 750 Euro)

● Investitionskosten gegenüber dem Referenzgebäude abzüglich (Tilgungs-)Zuschuss: − 222 450 Euro

● Jahresprimärenergiebedarf: 22,61 kWh/(m2 ∙ a)

Bild 7 Der Vergleich zeigt: Sobald die neuen EE-Effizienzhaus-Standards erreicht werden, liegt der Förderzuschuss erheblich über den zusätzlichen Investitionskosten.

Stiebel Eltron

Bild 7 Der Vergleich zeigt: Sobald die neuen EE-Effizienzhaus-Standards erreicht werden, liegt der Förderzuschuss erheblich über den zusätzlichen Investitionskosten.

Bewertung

Die Mehrkosten für ein KfW-55-EE-Effizienzhaus und sogar für ein KfW-40-EE-Effizienzhaus werden durch die jeweilige KfW-Förderung nicht nur kompensiert, sondern von dieser sogar deutlich übertroffen (Bild 7). Bauherren, beispielsweise Investoren, Wohnungsbaugesellschaften oder -genossenschaften, sollten sich diese Chance nicht entgehen lassen.

Planer und Fachhandwerker können mit diesen Informationen bei ihren Auftraggebern punkten: Zukunftssicherere Haustechnik sowie ein hoher Komfort auf der einen und ein Plus im Portemonnaie des Investors auf der anderen Seite sind gute Argumente für eine Wärmepumpenlösung – ein Gewinn für alle Beteiligten. Begeisterte Kunden kommen ganz sicher wieder, ebenso wahrscheinlich ist eine Neukundengewinnung, wenn man sich als Experte mit derartigen Lösungsvorschlägen behaupten kann.

Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) hat im Bereich Heizen mit erneuerbaren Energien zum 1. Januar 2021 das bisherige Marktanreizprogramm (MAP) abgelöst. Mit der BEG sollte die Förderlandschaft übersichtlicher werden. Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden nur noch im Bestand gefördert. Die Förderkonditionen in der BEG EM sind dabei gleichgeblieben: Bis zu 45 % der gesamten Kosten übernimmt der Bund beim Wechsel von einer Öl-Heizung auf eine effiziente Wärmepumpe (inklusive Austauschprämie für Öl-Heizungen) , beim Wechsel von einer Gas-Heizung auf eine effiziente Wärmepumpe sind es bis zu 35 %. Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung werden in beiden Fällen zu 50 5 gefördert.

Die BEG-Effizienzhausförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude – bisher bekannt als KfW-Förderung – gilt erst seit dem 1. Juli 2021. Hier wurde die maximale Kreditsumme erhöht und es wurden neue Förderstufen eingeführt. Grundlage für die Fördermittel ist die Effizienzhausklasse, die mit dem Neubau erfüllt wird oder die ein saniertes Gebäude erreicht. Diese Effizienzhaus-Klassifizierungen sind identisch mit den bisherigen KfW-Standards KfW 55 bzw. KfW 40.

Die neuen Förderstufen, die noch einmal höhere Förderungen möglich machen, sind das KfW-55-EE-Effizienzhaus und das KfW-40-EE-Effizienzhaus. Dafür muss das Gebäude den bisherigen KfW-55- bzw. KfW-40-Standard erfüllen und zusätzlich müssen 55 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden – was mit einer entsprechenden Wärmepumpe immer der Fall ist. Die Abwicklung erfolgt weiterhin über die KfW.
 

Fachberichte mit ähnlichen Themen bündelt das TGAdossier Wärmepumpe

Henning Schulz
ist Pressesprecher bei Stiebel Eltron, 37603 Holzminden, www.stiebel-eltron.de

Stiebel Eltron