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F-Gase-Phase-down, Teil 2

Konsequenzen aus der neuen F-Gase-Verordnung – FAQ

Bild 1 Alle Marktteilnehmer sollten sich so früh wie möglich über gängige neue Kältemittel und ihre Einsatzbedingungen informieren.

Mitsubishi Electric

Bild 1 Alle Marktteilnehmer sollten sich so früh wie möglich über gängige neue Kältemittel und ihre Einsatzbedingungen informieren.

Nichts ist so beständig wie der Wandel? Das gilt in jedem Fall für den Einsatz von Kältemitteln – u. a. in der Kälte-Klima-Wärmepumpen-Branche. Nach der Novelle der F-Gase-Verordnung stehen nun weitreichende Konsequenzen für den Markt an. Nach den Fakten in [2] stehen nun Fragen aus der Praxis von Fachplanern und Fachhandwerkern zum Thema im Fokus, beantwortet von Michael Lechte, Mitsubishi Electric.

Der Artikel kompakt zusammengefasst
■ Die Überarbeitung der F-Gase-Verordnung betrifft nicht nur den F-Gase-Phase-down im Sinne einer schnelleren Rückführung der zur Verfügung stehenden Quote, sondern auch viele technische Details, Begriffe und Definitionen.
■ Einher geht mit der neuen F-Gase-Verordnung, dass natürliche Kältemittel erheblich schneller in immer mehr Anwendungen als technisch realisierbare Option zur Verfügung stehen, das notwendige spezifische Know-how dazu aber noch nicht entsprechend weit verbreitet ist.
■ Neben neuem Wissen rund um die technische Anwendung benötigen die Akteure auch einen langfristen Blick über den gesamten Lebenszyklus, um zukunftssichere Entscheidungen zu treffen.
 

TGA+E: Herr Lechte, die Inverkehrbringungsverbote für Neuanlagen wurden im Rahmen der Überarbeitung der F-Gase-Verordnung neu definiert und verschärft. Unter anderem werden Leistungsgrenzen der Geräte zur Einstufung herangezogen. Gelten diese nur für Einzelanlagen oder auch für Kaskaden?

Lechte: Hersteller bringen Einzelgeräte mit einer bestimmten Leistung auf den Markt. Diese können auf der Baustelle zu Kaskaden mit deutlich größeren Leistungen verbunden werden. Insofern gelten hier immer die Leistungen der Ausgangsgeräte. Das heißt: Bei einer Kaskade gilt nicht die Gesamtleistung der Anlage, sondern die Leistung der Einzelgeräte. Erfolgt schon ab Werk eine „Kaskadierung zu einer Baugruppe“, wird im Normalfall die Leistung der Baugruppe das Kriterium sein. Hier stehen dann aber die Hersteller und nicht die Fachplaner und Fachhandwerker in der Verantwortung.

Bild 2 Bei vor Ort erstellten Kaskaden gilt laut der F-Gase-Verordnung für die Einstufung der Geräte immer die Leistung der Einzelgeräte und nicht die Gesamtleistung der Anlage.

Mitsubishi Electric

Bild 2 Bei vor Ort erstellten Kaskaden gilt laut der F-Gase-Verordnung für die Einstufung der Geräte immer die Leistung der Einzelgeräte und nicht die Gesamtleistung der Anlage.

TGA+E: Lassen sich beim Ersatz einer kälte- bzw. klimatechnischen Anlage von z. B. R410A oder R32 zu R290 vorhandene Rohrleitungen für Kältemittel nutzen oder müssen diese ersetzt bzw. gespült werden?

Lechte: Hier wird es voraussichtlich keine Einschränkungen bei der Verwendung vorhandener Rohrleitungssysteme geben. Unsere Forschungsabteilungen und Werke wissen um diese Problematik bei der Umstellung auf neue Kältemittel und werden die Wiederverwendung von existierenden Rohrleitungen im Rahmen des möglichen berücksichtigen. Bei z. B. sehr kleinen Räumen könnte ein Wechsel auf R290 ein Problem hinsichtlich der Kältemittelkonzentration darstellen. Hier wird es Einsatzgrenzen geben. Ein positiver Faktor ist, dass die Kältemittelmenge z. B. in R290-Anlagen geringer als in R32-Anlagen ist.

R290 war lange nicht Gegenstand der Ausbildung des Fachhandwerks

TGA+E: Der Trend zu natürlichen Kältemitteln, aktuell insbesondere zum Kohlenwasserstoff Propan (R290), bedeuten für das Fachhandwerk Umstellungen und den Erwerb neuer Kenntnisse. Wie lässt sich das am besten umsetzen?

Lechte: Kältemittel der Kategorie A3, zum Beispiel R290, die hoch explosiv sind, wurden bislang in der Regel in keiner Ausbildung des Fachhandwerks behandelt. Insofern ist es für uns als Hersteller enorm wichtig, dass wir zur Aufklärung und Sicherheit beitragen. Als ersten Schritt bieten wir dazu einstündige Online-Seminare an, in denen Teilnehmer alles über Propan (R290) erfahren – wie es sich verhält, wie das Sicherheits- und Risikomanagement zu betrachten ist, was bei der Aufstellung und beim Service zu beachten ist und was beim Abbau einer Anlage bis hin zum Recycling wichtig ist.

Bild 3 Michael Lechte: „Mitsubishi Electric wird, wo immer das möglich ist, lange Zeit vor Inverkehrbringungsverboten das gleiche Produkt mit zwei alternativen Kältemitteln anbieten, um den Umstellungsprozess für Fachplaner und das Fachhandwerk zu vereinfachen.“

Mitsubishi Electric

Bild 3 Michael Lechte: „Mitsubishi Electric wird, wo immer das möglich ist, lange Zeit vor Inverkehrbringungsverboten das gleiche Produkt mit zwei alternativen Kältemitteln anbieten, um den Umstellungsprozess für Fachplaner und das Fachhandwerk zu vereinfachen.“

Ein zweites Standbein sind unsere Präsenzveranstaltungen in denen wir direkt an R290-Anlagen arbeiten. Insgesamt besteht noch eine gewisse Zeit, bis R290 im Markt stark präsent sein wird. Aber wir als Mitsubishi Electric wollen diese Zeit nutzen, um möglichst viele Fachhandwerker und Fachplaner über den Umgang mit natürlichen Kältemitteln zu informieren.

TGA+E: Ändern sich die Aufstellflächen und ihre Bedingungen beim Einsatz von Anlagen mit R32 und R290?

Lechte: Generell arbeiten wir bei R32 und R290 mit Kältemitteln, die schwerer als Luft sind. Deswegen ist immer darauf zu achten, dass Sicherheitsabstände zu Senken wie Lichtschächten oder Öffnungen im Gebäude, z. B. Steckdosen, einzuhalten sind. Dabei sind die notwendigen Sicherheitsabstände bei R290 noch einmal größer als bei R32. Diese Sicherheitsabstände werden von den Herstellern sehr genau vorgegeben.

Wichtig ist es, beim Wechsel einer R32-geführten Anlage zu einer R290-geführten Anlage auf die jeweilige Kältemittelkonzentration im Raum zu achten. Aufgrund der geringeren notwendigen Kältemittelmenge von R290-Anlagen ist das in der Regel umsetzbar, es muss aber in jedem Fall eine Berechnung stattfinden. Hierfür werden wir auch entsprechende Software zur Verfügung stellen, die auf unserer Website heruntergeladen oder online genutzt werden kann. Die Software wird ständig parallel zu unserem Produktangebot aktualisiert.

TGA+E: Kann man darauf setzen, dass künftig genügend recyceltes Kältemittel zur Verfügung stehen wird?

Lechte: Grundsätzlich gibt es schon heute Unternehmen, die sich um das Recycling und die Aufbereitung von Kältemitteln im industriellen Bereich kümmern. Ob dies künftig in ausreichendem Maß möglich sein wird, hängt auch insbesondere vom Fachhandwerk der Branche ab. Dafür ist es wichtig, dass Kältemittel beim Abbau von Anlagen möglichst sortenrein entnommen und zurückgegeben wird. So ist das Recyclingverfahren deutlich einfacher und ohne wesentliche Kontaminierungen durchführbar. Die dann verfügbaren Mengen an recyceltem Kältemittel lassen sich dadurch für die gesamte Branche steigern.

Bild 4 Höchstmengen für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen. Der Basiswert für das Jahr 2015 beträgt 176,7 Mio. t CO2-Äquivalent. Über die Novelle der F-Gas-Verordnung wird der F-Gas-Phase-down erheblich beschleunigt.

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Bild 4 Höchstmengen für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen. Der Basiswert für das Jahr 2015 beträgt 176,7 Mio. t CO2-Äquivalent. Über die Novelle der F-Gas-Verordnung wird der F-Gas-Phase-down erheblich beschleunigt.

Das A2L-Kältemittel R32 wird seine Rolle deutlich ausbauen und verstärken

Redaktion: Welche Kältemittel werden wir künftig hauptsächlich in der Branche nutzen?

Lechte: Der Einsatz von R410A wird langfristig durch den Quotenmechanismus beschränkt werden. Das liegt an der GWP-Obergrenze von 750, die in zahlreichen Produktklassen ab einem bestimmten Datum in den kommenden Jahren gelten wird. R410A liegt mit einem GWP von 2088 deutlich oberhalb des geforderten Maximal-GWP von 750. Das A2L-Kältemittel R32 mit einem GWP von 675 wird seine Rolle dagegen deutlich ausbauen und verstärken – egal ob bei einfachen Split-Klimageräten oder Chillern – bei R32 handelt es sich um ein Kältemittel, das mit Sicherheit auch im kommenden Jahrzehnt noch eine wichtige Bedeutung haben wird. Es ist damit zukunftssicher und wird R410A substituieren.

Bild 5 Kältemittel wie R32 und R290 sind schwerer als Luft. Deswegen sind bei der Aufstellung Sicherheitsabstände zu Lichtschächten oder Öffnungen im Gebäude zu beachten. Die Abstände werden von den Gerätherstellern festgelegt.

Mitsubishi Electric

Bild 5 Kältemittel wie R32 und R290 sind schwerer als Luft. Deswegen sind bei der Aufstellung Sicherheitsabstände zu Lichtschächten oder Öffnungen im Gebäude zu beachten. Die Abstände werden von den Gerätherstellern festgelegt.

Parallel dazu werden natürliche Kältemittel – u. a. R290 eine immer größere Bedeutung bekommen. Auch Low-GWP-HFO-Kältemittel und Blends sind nicht vom F-Gase-Phase-down betroffen und haben sehr gute thermophysikalische Eigenschaften. Die Schnelligkeit dieses Prozesses wird sich auf der Grundlage des jeweiligen Produktangebotes und der Kosten entwickeln.

TGA+E: Wie wird gemäß F-Gase-Verordnung eine Maschine eingestuft, die hauptsächlich zur Kühlung genutzt wird, aber auch bivalent heizen soll?

Lechte: In der novellierten F-Gase-Verordnung fehlen tatsächlich noch Definitionen, die für ein einheitliches Verständnis erforderlich sind. Gerade im Bereich von Anlagen, die sowohl heizen als auch kühlen können, muss noch ausbuchstabiert werden, in welche Kategorie sie fallen (Beispiel: Einsatz Großwärmepumpe). Den eigentlichen Rahmen der F-Gase-Verordnung wird das aber nicht nachträglich ändern. Wie und wann für die einheitliche Anwendung wichtige Definitionen „nachgereicht“ werden, müssen wir abwarten. Bei komplexen Verordnungen ist dies aber nicht ungewöhnlich.

TGA+E: Wie werden sich die Preise für Kältemittel, die von der F-Gase-Verordnung direkt oder indirekt betroffen sind, in den kommenden Jahren entwickeln?

Lechte: Auch hier gilt die Regel, dass ein knappes Gut teurer ist. Bedingt durch den Quotenmechanismus werden sich Kältemittel mit einem hohen GWP weiter verteuern. Egal ob es sich dabei um Frischware oder recyceltes Kältemittel handelt. Wir haben in der Vergangenheit mehr als einmal beim Generationswechsel von Kältemitteln erhebliche Preissprünge am Markt gesehen – u. a. kurz vor relevanten Datumsgrenzen von Verboten. Das lässt sich kaum mit einem natürlichen Bedarf sondern eher mit einer Vorratshaltung erklären. Damit rechnen wir insofern auch in den kommenden Jahren für Kältemittel, die nun nach und nach weiter beschränkt werden.

TGA+E: Wie wird Mitsubishi Electric den Übergang von Produktgenerationen beim Wechsel von R410A zu R32 oder von R32 zu beispielsweise R290 in seinem Angebot handhaben?

Lechte: Da haben wir eine klare Strategie. Wir haben z. B. bei Luft/Luft-Wärmepumpen bereits 2014 damit begonnen, einen Großteil der Geräte sowohl mit R410A als auch R32 anzubieten. Denn im Hinblick auf die Novelle der F-Gase-Verordnung war schon seinerzeit klar, dass wir ein Kältemittel mit einem geringeren GWP benötigen. Fachplaner, Fachhandwerk und letztendlich auch der Nutzer hatten also genügend Zeit, sich umzustellen und Erfahrungen zu sammeln. Wir haben dabei auch gesehen, dass dieser Prozess eine gewisse Zeit benötigt hat. Auch künftig werden wir das genauso halten und lange Zeit vor Inverkehrbringungsverboten zwei Versionen unserer Produkte anbieten, wo immer das möglich ist.

Redaktion: Sollte man nicht heute bereits ausschließlich auf natürliche Kältemittel setzen, um langfristige Planungssicherheit zu haben?

Lechte: Anhand der GWP-Obergrenzen in den Inverkehrsbringungsverboten der F-Gase-Verordnung lässt sich klar erkennen, dass diese mit einem GWP von 750 auf den Einsatz von R32 ausgerichtet sind, das einen GWP von 675 hat. Im gesamten F-Gas-Transformationsprozess wird R32 deswegen eine entscheidende Rolle spielen. Man hat hier langfristig die Sicherheit, mit R32 Anlagen zu planen und diese einzusetzen – über ihre gesamte durchschnittliche Lebenszeit. Ein Verbot von R32 ist in keiner Weise absehbar – auch nicht hinsichtlich der PFAS-Diskussion, denn R32 fällt nicht unter die PFAS-Definition.

Beim Einsatz neuer R32-Anlagen gibt es eine hohe Planungssicherheit

Bild 6 R32 wird seine Rolle im Markt deutlich ausbauen und verstärken. Es wird auch im kommenden Jahrzehnt eine wichtige Bedeutung haben und ist damit zukunftssicher.

Mitsubishi Electric

Bild 6 R32 wird seine Rolle im Markt deutlich ausbauen und verstärken. Es wird auch im kommenden Jahrzehnt eine wichtige Bedeutung haben und ist damit zukunftssicher.

Redaktion: Was kann ein Fachplaner seinem Kunden antworten, der eine Anlage einsetzen möchte, die er in den kommenden 15 Jahren mit Sicherheit betreiben darf?

Lechte: Bei 15 Jahren bewegen wir uns bei vielen Anwendungen im typischen Lebenszeitraum, nach dem viele Anlagen ohnehin getauscht werden – weil die Folgegenerationen beispielsweise deutliche Effizienzsprünge gemacht haben. Es ist insofern überhaupt kein Problem auf das Kältemittel R32 zu setzen. Es ist auch beileibe noch nicht zu spät, Anlagen mit R410A zu planen und einzubauen. Denn R410A wird auch schon heute über industrielles Recycling zur Verfügung gestellt.

Zwar wird man in 10 Jahren sicherlich mit einem deutlich höheren Preis für R410A rechnen müssen – aber: Kältemittel verbraucht sich ja nicht, sondern zirkuliert in einem geschlossenen Kreislauf. Die aktuelle Leckagerate über alle gemeldeten Kältemittel liegt laut repräsentativen Erhebungen des VDKF (LEC-System) derzeit bei 1,12 %/a und ist damit so gering wie nie zuvor. Unter dem Gesichtspunkt, dass die Anlagen nicht undicht sind und sich Kältemittel nicht verbraucht, ist heute die Entscheidung für eine Anlage mit R410A ebenso zukunftsfähig. Auch, weil wir in 10 Jahren garantiert noch Ersatzteile für diese Maschinen anbieten werden.

Bild 7 Um möglichst große Bestände an recyceltem Kältemittel wie zum Beispiel R410A im Markt zu halten, ist die sortenreine Entnahme aus Bestandsanlagen besonders wichtig.

bancha – stock.adobe.com

Bild 7 Um möglichst große Bestände an recyceltem Kältemittel wie zum Beispiel R410A im Markt zu halten, ist die sortenreine Entnahme aus Bestandsanlagen besonders wichtig.

TGA+E: Ist es denn dann überhaupt notwendig, sich bereits heute mit den neuen Kältemitteln zu beschäftigen?

Lechte: Das kann man klar mit Ja beantworten. Grundsätzlich empfehlen wir allen Marktteilnehmern, sich so früh wie möglich über gängige neue Kältemittel und ihre Einsatzbedingungen zu informieren, sich schulen zu lassen und erste Erfahrungen zu sammeln. Das schafft einen Wettbewerbsvorteil im Markt.

Es ist ohne Frage eine riesige Herausforderung für die gesamte Branche, sich wieder einmal umzustellen. Wir lassen unsere Partner dabei an keiner Stelle alleine. Wir werden zu jedem Zeitpunkt ein Produktportfolio anbieten, das alle Marktbedingungen voll umfänglich erfüllen wird. Und wir werden in allen Bereichen umfassende Trainingsprogramme haben, die unseren Partnern das notwendige Wissen für die Planung, das Handling, den Einbau und den Service bietet.

TGA+E: Herr Lechte, vielen Dank für das Gespräch.

Im letzten Teil unserer Serie zur Novelle der F-Gase-Verordnung stehen PFAS sowie die Relevanz der „per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen“ innerhalb der Branche und die eventuellen Wechselwirkungen mit der F-Gase-Verordnung im Mittelpunkt.

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Dipl.-Kfm. Martin Schellhorn
ist Fachjournalist und ­Geschäftsführer der Schellhorn Public Relations GmbH, 45721 Haltern am See, www.schellhorn-pr.de

Schellhorn PR

Literatur

[1] Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014, Amtsblatt der Europäischen Union vom 20. Februar 2024, Serie L

[2] Schellhorn, Martin: F-Gase-Phase-down, Teil 1. Konsequenzen aus der neuen F-Gase-Verordnung – Fakten. Stuttgart: Gentner Verlag, TGA+E 04-2024

[3] Schellhorn, Martin: F-Gase-Phase-down, Teil 3. F-Gase-Verordnung: Und was ist bei einem PFAS-Verbot?. Stuttgart: Gentner Verlag, TGA+E 06-2024

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