Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) warnt: „Wer sich jetzt nicht als Fachunternehmer registriert, hat beim Start der neuen BEG-Heizungstauschförderung möglicherweise ein Problem!“
Bei vielen Förderprogrammen des Bundes für den Gebäudebereich ist es bereits seit einigen Jahren notwendig, sich als anwendender oder nutzender Experte in ein von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführtes Register (Energieeffizienz-Expertenliste) einzutragen. Anlass war, für Energieberatungen sowie Bauplanungen und -begleitungen bundesweit einheitliche Qualitätsstandards zu etablieren. Die bundeseinheitliche Liste wurde 2011 vom Bundeswirtschaftsministerium, vom BAFA und der KfW beschlossen. Und nur entsprechend ihrer nachgewiesenen Qualifikation können die eingetragenen Energieeffizienz-Experten die jeweiligen Förderprogramme des Bundes und Förderanträge begleiten.
Neu: Fachunternehmer benötigen Registrierung
Fachunternehmer, deren Kunden ein von der KfW oder dem BAFA durchgeführten Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Anspruch nehmen wollen, müssen sich aufgrund der Digitalisierung des Verfahrens nun ebenfalls registrieren. Der BWP ruft deshalb Fachunternehmen auf, sich kurzfristig mit der Registrierung auseinanderzusetzen, um die für das BEG-EM-Förderverfahren notwendigen IDs zu generieren.
Die Beantragung der Heizungstauschförderung (BEG-EM-2024) bei der seit 2024 neu zuständigen KfW durch Heizungsmodernisierer (Antragsteller) soll am 28. Februar 2024 starten.
Hintergrund: Im Rahmen der BEG-EM-2024 können Fachunternehmer Förderanträge im Bereich „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung“ begleiten. Dazu benötigen sie einen Zugang zu den Prozessen der Durchführer (BAFA und KfW). Der Zugang zu den Prozessen des BAFA ist seit 1. Januar 2024 möglich. Der Zugang zu den Prozessen der KfW erfolgt stufenweise ab 22. Februar 2024.
Die Registrierung der Fachhandwerker ist von diesen Zugängen unabhängig und bereits möglich. Laut BWP werden für die Registrierung benötigt:
● allgemeine Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer
● Name der Firma / des Arbeitgebers
● Betriebsnummer der Handwerkskarte (wenn Sitz in Deutschland)
Zur Registrierung für Fachunternehmen
Registrierung für die digitale Zuarbeit bei der KfW
Zur Rolle der Fachunternehmen im Antragsprozess für die Förderung bei der KfW (Heizungstechnik): Um Einzelmaßnahmen im Bereich Heizungstechnik zu begleiten, benötigen Fachunternehmer Zugang zum Prüftool der KfW. Im Prüftool werden alle relevanten Angaben zur geförderten Maßnahme erfasst. Je Antrag sind eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) und nach Durchführung der Maßnahme eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) zu erstellen. Beide Dokumente sind für die Heizungsförderung verpflichtend.
Stufe 1 (Antrag): Fachunternehmer müssen vor Antragstellung genaue Angaben zum Gebäude und zum Vorhaben machen. Außerdem müssen sie eine konkrete Planung für die Umsetzung der Maßnahmen vorlegen. Dazu sind folgende Informationen notwendig:
● Art der alten Heizungsanlage
● Details zur neuen Heizungsanlage
● Angaben zu geplanten Kosten
Die Erfassung der Daten erfolgt mittels Eingabe in den Portalmasken des KfW Prüftools.
Stufe 2 (Verwendungsnachweis): Fachunternehmer müssen vor der Einreichung des Verwendungsnachweises eine Erklärung zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der neuen Heizungstechnik und fachgerechten Durchführung des Vorhabens abgeben (BnD). Nur mit einer gültigen BnD ist eine Auszahlung des Zuschusses, nach der Durchführung der Maßnahme, möglich.
Zur weiteren Information hat der BWP hier auch ein Infoschreiben veröffentlicht.
Von einem Qualifikationsnachweise für die Fachunternehmen im Rahmen der Heizungsförderung nach der BEG-EM-2024 analog zu anderen Förderprogrammen ist übrigens bisher nicht die Rede. Es geht also zunächst darum, einen durchgehend digitalen Prozess mit Vorteilen für alle Beteiligten zu etablieren und eine Verfahrensbeschleunigung zu erreichen. Die Registrierung ist kostenfrei. ■
Quellen: BWP, KfW, www.energie-effizienz-experten.de / jv
Arbeitshilfe zum Gebäudeenergiegesetz: Whitepaper zum GEG 2024
Der Artikel gehört zur TGA+E-Themenseite mit Arbeitshilfen
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