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CO2-Bepreisung

Bundesrat billigt Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten

jirsak – stock.adobe.com

Der Bundesrat hat am 25. November 2022 das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten gebilligt. Die Kosten aus der CO2-Bepreisung von Brennstoffen werden künftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt.

Die Ampel-Koalition hat ein schon von der GroKo für notwendig erachtetes Gesetzesvorhaben durchgebracht: Mieter müssen künftig die Kohlendioxidkosten nicht mehr allein tragen. Sie entstehend durch die Bepreisung der verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen fossiler Brennstoffe zur Wärmeerzeugung für Raumheizung und Trinkwassererwärmung und bei leitungsgebundenen Wärmelieferungen auch über den Handel mit Emissionsberechtigungen.

Der Bundesrat hat am 25. November 2022 einen Bundestagsbeschluss zur Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter- und Mieterseite nach einem Stufenmodel gebilligt. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden. Nach der Verkündung im Bundesanzeiger soll es  zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Künftig werden die Kostenanteile entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet – sie orientieren sich damit an der energetischen Qualität des Gebäudes. Je schlechter diese ist, desto höher ist der Anteil der Vermieterseite. In der untersten Stufe bei besonders emissionsreichen Gebäuden tragen Vermieter bis zu 95 % der CO2-Kosten. Das Gesetz sieht Ausnahmen für besondere Fallgestaltungen vor, zum Beispiel wenn Denkmalschutzvorgaben eine bessere Dämmung der Wohnungen verhindern. Bei Nichtwohngebäuden gilt zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten.

Details zum „Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG)“ mit Beispielrechnungen: So teilen sich ab 2023 Mieter und Vermieter die CO2-Kosten

Bundesrat fordert weitere Maßnahmen

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass die Klimaziele des Gebäudesektors 2020 und 2021 verfehlt wurden. Mieter müssten deshalb weiterhin hohe Kohlendioxidkosten anteilig zahlen, während sie den energetischen Standard der Gebäude kaum beeinflussen können. Der Bundesrat fordert darum eine Überarbeitung der Gebäudepolitik und ambitioniertere, flankierende Maßnahmen, um soziale Härten zu vermeiden und dem Klimawandel zu begegnen.

Zudem betont der Bundesrat, dass die vorgesehenen Investitionsanreize baulicher Umsetzungen bedürften, um die Einspar- und Klimaschutzeffekte zu realisieren. Er zeigt sich besorgt über möglichen Fachkräftemangel für diese Maßnahmen und verweist auf modulare Sanierungslösungen durch serielles Sanieren.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern kurzfristig eine Qualifizierungsoffensive zu starten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Einsparungen im Gebäudebereich seien nur mithilfe von ausgebildetem und geschultem Fachpersonal zu erreichen.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Die meisten der Themen stehen allerdings schon an vielen Stellen auf er Tagesordnung bzw. in Forderungskatalogen. ■
Quelle: Bundesrat, Co2KostAufG / jv

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