Zum 1. April 2024 vereinfacht die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR). Auch die Nutzerführung wird modernisiert.
Allein im Jahr 2023 wurden 1,6 Mio. neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im MaStR registriert, davon waren 300 000 Steckersolargeräte – häufig werden sie als Balkonkraftwerk bezeichnet. Die Zahlen verdeutlichen, dass diese Energiewendemaßnahme in der breiten Bevölkerung angekommen ist. Deshalb ist eine vereinfachte und praxisgerechte Möglichkeit der Registrierung dieser Anlagen unerlässlich.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: „Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden. Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch 5 Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung.“
Weitere Entbürokratisierung geplant
Der Deutsche Bundestag berät zurzeit über ein Gesetzespaket zur weiteren Beschleunigung des Solarzubaus. Darin wird voraussichtlich auch geregelt, dass insbesondere bei Balkonkraftwerken die im MaStR einzutragenden Daten weniger werden. Beispielsweise soll bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt werden.
Zudem ist in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im MaStR wird dann ausreichend sein. Die Bundesnetzagentur informiert dann den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.
Marktstammdatenregister
Auf www.marktstammdatenregister.de können mit wenigen Klicks Daten zu 5 Mio. Anlagen und 3,5 Mio. Anlagenbetreibern und andere Marktakteuren aufgerufen werden. Filter, Sortier-, Berechnungs- und Downloadfunktionen ermöglichen eine gezielte Recherche in den Daten. Personenbezogene Daten sind geschützt und werden nicht öffentlich angezeigt. ■
Quelle: Bundesnetzagentur / jv
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