Eine Petition an den Bundestag fordert, die Genehmigung von Balkonkraftwerken bis 800 W zu vereinfachen rückwärtsdrehende Zähler übergangsweise zu dulden.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verstärkt ihre Forderung einer vereinfachten Genehmigung von Balkonkraftwerken / Steckersolargeräten als Erstunterzeichnerin einer entsprechenden Petition an den Bundestag. Gemeinsam mit vielen anderen Akteuren fordert die DUH den Gesetzgeber dazu auf, die Bagatellgrenze zur Nutzung von Balkonkraftwerken von 600 W auf mindestens 800 W zu erhöhen, rückwärtsdrehende Zähler übergangsweise zu dulden sowie eine vereinfachte Anmeldung, ausschließlich bei der Bundesnetzagentur, einzuführen. Weiterhin wird gefordert, sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch als auch das Wohneigentumsrecht den aktuellen klimapolitischen Realitäten anzupassen.
Steine im Weg der Energiewende daheim wegräumen
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Alle Menschen, die auf ihrem Balkon ein Solarmodul anbringen wollen, müssen dies unkompliziert tun können. Bisher legt der Gesetzgeber der Energiewende daheim aber Steine in den Weg. Wir fordern die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 554 Absatz 1, und die Reformierung des Wohneigentumsgesetzes, § 20.
Hier muss klar geregelt sein, dass die Eigenversorgung mit Solarenergie begünstigt wird und nicht aus fadenscheinigen Gründen vom Vermieter oder der Wohneigentumsgemeinschaft untersagt werden kann. Wir fordern alle Verbraucher dazu auf, die Petition zu unterschreiben, damit sich der Bundestag so schnell wie möglich mit diesen Punkten beschäftigen muss.“
Rechtliche Hintergründe: DUH fordert vereinfachte Genehmigung von Balkonkraftwerken
Alte Stromzähler dürfen nicht die Energiewende bremsen
Andreas Schmitz, Youtuber („Der Akkudoktor“) und Initiator der Petition: „Aktuell verwehren noch zahlreiche Netzbetreiber interessierten Nutzern von Balkonkraftwerken die Genehmigung, da noch kein moderner Stromzähler installiert ist. Dies ist eine absurde, weil selbstverschuldete, Situation.
Wir plädieren daher in unserer Petition dafür, dass das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) so angepasst wird, dass übergangsweise auch rückwärtsdrehende Zähler erlaubt sind. Dies wäre ein echter Anreiz für Verbraucher und würde helfen, den schleppenden ‚Smart Meter Rollout‘ nicht als Flaschenhals und Argument gegen den unkomplizierten Betrieb von Balkonkraftwerken auszuspielen.“
Die Petition kann noch bis zum 27. April 2023 mitgezeichnet werden. Am 9. April 2023 war mit rund 31 000 Online-Mitzeichnungen das erforderliche Quorum von 50 000 Mitzeichnungen noch nicht erreicht.
„Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist grotesk kompliziert“
Sebastian Müller, Vorsitzender des Verein BalkonSolar und Mitinitiator der Petition: „Die Regelungen zur Anmeldung eines Balkonkraftwerks in Deutschland sind bislang geradezu grotesk kompliziert: Neben der Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber müssen Verbraucher auch bei der Bundesnetzagentur eine Anmeldung vornehmen. Über eine Änderung der Nationalen Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) wollen wir mit der Petition erreichen, dass eine Ausnahmeregelung für Anlagen bis 800 W Nettoleistung eingeführt wird.
Die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber würde bis zu dieser Bagatellgrenze also entfallen. Dies ist auch mit europäischem Recht vereinbar. Gleichzeitig fordern wir, dass die Registrierung bei der Bundesnetzagentur über eine Anpassung der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) entscheidend vereinfacht wird. Mit diesen beiden Schritten würde der bürokratische Knoten des Anmeldeverfahrens durchschlagen.“ ■
Quelle: DUH / jv
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