BMWK und BMWSB haben im Bundesanzeiger die im Rahmen des GEG 2024 angepassten Muster für Energieausweise bekannt gemacht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben im Bundesanzeiger, Amtlicher Teil vom 08. Dezember 2023 B1, nach § 85 Absatz 8 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die angepassten Muster zu den Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweisen, nach denen Energieausweise auszustellen sind, sowie die Muster für den Aushang von Energieausweisen nach § 80 Absatz 6 und Absatz 7 GEG bekannt gemacht.
Die Anpassungen ergeben sich aus den Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (BGBl. 2023 I Nr. 280). Für die Ausstellung von Energieausweisen bis zum 31. Dezember 2023 sind noch die im BAnz AT am 8. Oktober 2020 als B1 bekannt gemachten Energieausweis-Muster zu verwenden.
Die wesentliche Änderung sind Erweiterungen zur Dokumentation der 65-%-EE-Pflicht im Feld „Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien“ in den Mustern nach dem berechneten Energiebedarf. ■
Quelle: BAnz AT / jv
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