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Haushaltssperre

„Kürzung der Sanierungs­för­de­rung durch Hinter­tür beenden“

Anthony Leopold – stock.adobe.com

Der Energieberatendenverband GIH kritisiert, dass ausgesetzte Förderprogramme des Bundes die Gebäudesanierung blockieren und die Marktakteure frustrieren.

Obwohl das Bundesfinanzministerium bereits 15 % des Haushaltsbudgets für 2024 freigegeben hat und in der Regierungskoalition Einigkeit über die Fortführung der Unterstützung für Energieberatungen herrscht, liegen die entsprechenden Förderprogramme nach wie vor auf Eis.

Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH: „Dies führt zu Problemen bei Energieberatenden und zur Verunsicherung und Demotivation bei Sanierungswilligen.“ Das Problem: Sowohl für die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), als auch für die Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) und den Klimafreundlichen Neubau (KFN) gibt es keinen konkreten Wiedereröffnungszeitpunkt (Stand: 12. Januar 2024).

Volle Unterstützung nur bei einem iSFP

„Auch für sanierungswillige Hausbesitzer ist dies ein nicht akzeptabler Zustand, da die ausgesetzte Förderung keine Unterstützung bei der Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP) ermöglicht. Just diese sind aber beispielsweise bei der Einzelmaßnahmenförderung Grundvoraussetzung für den Erhalt der vollen Unterstützung“, so Bolln. Liegt kein iSFP vor, halbieren sich die förderfähigen Kosten auf maximal 30 000 Euro. Außerdem lässt sich ohne den sogenannten iSFP-Bonus der Fördersatz nicht von 15 auf 20 % steigern.

„Energetische Sanierungen sind kein Laientheater und wer sein Vorhaben unterstützt von Steuergeldern umsetzen möchte, sollte dies nur unter Einbezug einer einschlägigen Expertise tun können.“ Stefan Bolln

GIH

„Im Prinzip kommt dies einer Förderkürzung durch die Hintertür gleich: Statt 12 000 Euro Unterstützung lassen sich ohne Sanierungsfahrplan nur 4500 Euro erreichen“, rechnet Bolln vor. Kuriosum am Rande: Eigentümer können den iSFP auch nicht selbst in Auftrag geben. Für die nachfolgende Maßnahmenförderung ist es notwendig, dass der iSFP ebenfalls gefördert ist und über eine Fördernummer verfügt. BAFA-Merkblatt für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in der EBW

Die zum Jahreswechsel 2023/24 eingeführte Pflicht, für den Erhalt der vollen Fördersumme einen iSFP durchführen zu lassen, hält der GIH aber für grundsätzlich richtig: „Energetische Sanierungen sind kein Laientheater und wer sein Vorhaben unterstützt von Steuergeldern umsetzen möchte, sollte dies nur unter Einbezug einer einschlägigen Expertise tun können. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die entsprechenden Fördertöpfe umgehend wieder zu öffnen und dafür zu sorgen, dass sowohl die Energieberatung als auch das Sanierungsgeschehen wieder Fahrt aufnehmen können“, so Bolln. ■
Quelle: GIH / jv

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