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Studie

CO2-Bepreisung ver­teuert das Hei­zen mit Erd­gas und Heiz­öl

magele-picture – stock.adobe.com

Der europäische Emissions­handel für Kraft- und Brennstoffe (EU-ETS II) ab 2027 könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen für Gebäudeeigentümer und Mieter haben. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz (FIW) im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG).

In der Studie zeigt Prof. Dr. Andreas Holm, Leiter des FIW München und Lehrstuhlinhaber für Bauphysik und Energieeffizientes Bauen an der Hochschule München, welche konkreten Mehrkosten insbesondere für energetisch schlechte Gebäude ab 2027 zu erwarten sind.

Holm: „Bereits heute ist schon absehbar, dass der EU-ETSII nicht genug Emissionszertifikate für den Gebäudebereich zur Verfügung stellt. Damit ist der politisch vereinbarte Preis von 45 Euro/t CO2 markttechnisch nicht mehr haltbar. Die Studienergebnisse zeigen, dass infolge höherer CO2-Preise die vielen Gebäude in schlechten Energieeffizienzklassen zum unkalkulierbaren Kostenrisiko für ihre Bewohner und Eigentümer werden könnten.

Der Ausweg über den Wechsel zu Strom oder Fernwärme als Wärmeenergieträger ist aus Sicht der Wissenschaft ein Fehlanreiz, denn wer keine Sanierungen an der Gebäudehülle ergreift, um den Heizwärmeverbrauch zu verringern, ist auch zukünftig sehr hohen Kosten für Strom oder Fernwärme ausgesetzt.“

Hintergrund

Der deutsche Gebäudebestand besteht aus rund 19,5 Mio. Wohngebäuden und etwa 2 Mio. Nichtwohngebäuden. Etwa die Hälfte wird mit Erdgas beheizt, bei  ca. 25 % kommt Heizöl als primärer Heizenergieträger zum Einsatz. Rund 30 % aller Gebäude befinden sich in den schlechtesten Energieeffizienzklassen – sogenannte Worst Performing Buildings. Der Gebäudesektor hat seine Klimaziele bereits mehrfach verfehlt und verbraucht konstant zu viel Energie. Dies ist auf jahrzehntelange Versäumnisse bei Sanierungsmaßnahmen von Bauteilen der Gebäudehülle zurückzuführen – darunter Fassade, Fenster und Dächer. Um die Klimaziele zu erreichen, wurde eine Sanierungsquote von 2% definiert, tatsächlich liegt diese derzeit aber nur bei 0,7%.

Vor dem Hintergrund des im Jahr 2023 beschlossenen europaweiten CO2-Handelssystem für Gebäude (ETS II) ab 2027 veranschaulicht die FIW-Studie, dass es zu erheblichen Zusatzkosten für Gebäudebewohner kommen könnte. Dies ist der Fall, wenn die Differenz zwischen verfügbaren und benötigten Zertifikaten zu groß ist. Brennstoffhändler müssen die Emissionszertifikate ersteigern und beim Inverkehrbringen fossiler Kraft- und Brennstoffe entsprechend ihrer verbrennungsbezogenen Emissionen Zertifikate abgeben.

BEHG und ETS II

Zurzeit gibt es in Deutschland wie in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten eine nationale CO2-Bepreisung. In Deutschland wurde dafür während der GroKo II das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer Festpreisphase für die Emissionszertifikate bis Ende 2025 und einer Versteigerung (ggf. innerhalb eines Preiskorridors) der Zertifikate ab 2027 beschlossen. Mit aktuell 45 Euro/t (netto) liegt der CO2-Preis hierzulande im europäischen Vergleich im unteren Mittelfeld, 2025 steigt er auf 55 Euro/t. Auch in § 4 BEHG wurde ein Abschmelzen der Zertifikate – das Grundkonzept eines Emissionshandels zum Erreichen von Minderungszielen – verankert, das allerdings erst ab 2027 greifen würde:

„Für jedes Kalenderjahr innerhalb einer Handelsperiode wird eine Menge an Brennstoffemissionen in Deutschland festgelegt, welche hinsichtlich der Brennstoffemissionen die Einhaltung der Minderungsverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 4 Absatz 1 [BEHG] in Verbindung mit Anhang 1 der EU-Klimaschutzverordnung gewährleistet (jährliche Emissionsmenge). […]“  

Die CO2-Kosten für fossile Kraft- und Brennstoffe sowie Fernwärme treffen über das „Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG)“ auch Vermieter, insbesondere bei der Vermietung von Immobilien mit einem hohen flächenspezifischen gemessen Erdgas-, Flüssiggas und Heizölverbrauch sowie bei Fernwärme.

Da die Entwicklung der CO2-Preise nicht vorhersehbar ist, sind auch die Mehrkosten für das Wohnen durch die CO2-Bepreisung noch nicht klar. Mit exemplarischen CO2-Preisen können aber die Mehrkosten aufgezeigt werden. Die Studie „Auswirkungen der Marktpreisbildung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und europäischen Emissionshandels für Brennstoffe (EU-ETS 2) für CO2 ab 2027 auf Gebäudeeigentümer und Mieter“ steht als PDF-Download zur Verfügung. ■
Quelle: BuVEG / jv

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