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Das von CDU, CSU und SPD präsentierte Sondierungspapier verspricht Strompreissenkungen, aber etwas anders als von der CDU vor der Wahl versprochen.
Weniger als zwei Wochen nach der Bundestagswahl ist am 8. März 2025 von CDU, CSU und SPD ein 11 Seiten umfassendes Dokumenten mit Sondierungsergebnissen veröffentlicht worden. Es soll nun innerhalb der Parteien für den Start von Koalitionsverhandlungen diskutiert werden.
Es greift im Abschnitt „II. Wirtschaft“ unter anderem die Strompreissenkung aus dem „Sofortprogramm für Wohlstand und Sicherheit“ der CDU auf, das versprach: „Wir senken die Stromsteuer und die Netzentgelte – für eine Entlastung von mindestens 5 Cent pro kWh. Der Strom muss für alle günstiger werden.“ Im Sondierungspapier liegt der Fokus aber nicht auf „für alle“ sondern zunächst auf „der Wirtschaft“:
Wirkung für Wärmepumpen
Zunächst eine grundsätzliche Einordnung: Eine Wärmepumpen-Heizung in einem Einfamilienhaus mit einer Wärmebereitstellung von 18.000 kWh/a des Wärmeerzeugers hat dazu bei einer einfach zu erreichenden Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0 einen Strombedarf von 6000 kWh/a und bei einer JAZ von 4,8 für ein aufwendiger umzusetzendes Konzept einen Strombedarf von 3750 kWh/a.
Auf die genannten Strommengen eine Strompreissenkung von 5 Ct/kWh angewendet, bedeutet bei 100%igem Netzbezug eine Entlastung von 300 bzw. 188 Euro/a. Die effizientere und vermutlich teurere Lösung wird geringer entlastet. Das gilt auch, wenn das Gebäude einen geringeren Wärmebedarf aufweist. Rechnet man die Entlastungen auf einen Gasverbrauch von 20.000 kWh/a für das Mustergebäude um, entsprechen sie einem Gaspreisunterschied von 1,5 bzw. 0,94 Ct/kWh. Erdgas würde sich um diese Beträge verteuern, wenn der CO2-Preis um 70 bzw. 44 Euro/t (netto) steigt.
„Problemfall“ Wärmepumpenstrom
Die versprochene Wirkung (minus 5 Ct/kWh) lässt sich allerdings mit den Hebeln (Minimierung der Stromsteuer und Halbierung der Übertragungsnetzentgelte) für kleine Heizungs-Wärmepumpen mit Standardlastprofil(SLP)-Verbrauchsmessung (nur die Strommenge) schwerlich vollständig erreichen:
Die Stromsteuer für SLP-Kunden beträgt zurzeit 2,05 Ct/kWh (netto) und kann hier im Einklang mit dem Europarecht relativ einfach auf 0,1 Ct/kWh (netto) gesenkt werden. Für WP-Strom bedeutet dies eine Absenkung um 2,32 Ct/kWh (brutto).
Das Übertragungsnetzentgelt der Höchst- und der Umspannungsebene beträgt für 2025 bundesweit einheitlich durchschnittlich 6,65 Ct/kWh (netto). Allerdings wird nicht jede Kilowattstunde Strom über das Übertragungsnetz transportiert. Über die Kostenwälzung fließt damit in jedem Verteilnetzgebiet das Übertragungsnetzentgelt individuell und geringer in das Netzentgelt ein. Die Netzentgelte werden normalerweise nur einmal pro Jahr zum 1. Januar an den Bedarf angepasst. Eine Umsetzung außer der Reihe ist deshalb nicht zu erwarten, allerdings kann eine staatliche Teilfinanzierung schon vorher vorgenommen und dann mit einmaliger Rückwirkung 2026 wirksam werden.
Für Wärmepumpen ist zudem zu beachten, dass sie bereits von einem verringerten Netzentgeltarbeitspreis profitieren. Dies gilt verbindlich für alle ab dem 1. Januar 2024 als Steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) nach §14a EnWG an das Stromnetz angeschlossene Heizungs-Wärmepumpen mit einer elektrischen Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW (inklusive Heizstab bzw. Notheizeinrichtung). Beim Modul-2-Anschluss mit separatem Zählpunkt für die Wärmepumpe wird der Netzentgeltarbeitspreis (des Verteilnetzes) obligatorisch um 60 % verringert. Wird nun der Netzentgeltarbeitspreis um beispielsweise 4,0 Ct/kWh (brutto) verringert, wirkt sich dies im WP-Strompreis „nur“ mit (1 − 0,6) × 4,0 Ct/kWh = 1,6 Ct/kWh aus.
Zusammen mit der Minimierung der Stromsteuer wird sich bei Modul-2-WP-Anschlüssen ohne zusätzliche Maßnahmen der Strompreis somit eher um bis zu 4,0 Ct/kWh verringern. Bewertet wurde hier der angekündigte „erste Schritt“. Man darf gespannt sein, welche dann in den erwarteten Koalitionsverhandlungen in Sachen Strompreisabsenkung folgen. ■
Quelle: Sondierungspapier; Amperion; Bundesnetzagentur, eigene Berechnungen / jv
Zuschüsse für das Übertragungsnetzentgelt

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Dass das Übertragungsnetzentgelt zurzeit bei durchschnittlich 6,65 Ct/kWh (netto) liegt, daran ist die Union nicht ganz unbeteiligt. Ende 2023 hat die Ampel-Koalition einen vom Bund geplanten Zuschuss von 5,5 Mrd. Euro zurückgenommen, sodass das Übertragungsnetzentgelt 2024 im Mittel auf 6,43 Ct/kWh gestiegen ist. 2023 lag es aufgrund des vom Bund gewährten Zuschusses bei 3,12 Ct/kWh (netto). Ausschlaggebend für die Höhe der Netzentgelte sind auch hohe Kosten für Systemdienstleistungen.
Die Regelung zur Gewährung eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten für 2024 war aufgrund der geänderten haushaltsrechtlichen Lage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Energie- und Klimafonds (KTF) aufgehoben worden. Es hatte der Übertragung von nicht benötigten 60 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen für die Bewältigung der Corona-Folgen durch die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP in den KTF eine Absage erteilt. 197 Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen diese Haushaltspolitik eingereicht, weil Sondervermögen zweckgebunden sein müssen.
„Frische“ Sondervermögen wollte die Union nicht mittragen.
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