„Ob das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) den finanziellen Herausforderungen beim Neubau gerecht wird, muss der Markt zeigen. Es schlägt jedoch endlich den richtigen Weg ein. Nur wenn alle Konsequenzen betrachtet werden, ist das Bauen zukunftsfähig.“
GV
Schmale 8 Seiten umfasst die am 25. Januar 2023 vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) veröffentlichte „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN)“. Sie tritt am 1. März 2023 in Kraft und ist weiterhin Bestandteil der BEG. Jedoch ist zum 1. Januar 2023 die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf das BMWSB übergegangen. Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die KfW beauftragt.
ZDB: „Eine bittere Enttäuschung“
Für den Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) stand sofort fest: „Die Neubauförderung ist eine bittere Enttäuschung.“ Zum einen sei das angekündigte Fördervolumen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Zum anderen würden mit der Bindung der Förderung an den EH40-Standard plus Zertifizierung potentielle Bauherren doppelt belastet – mit den Kosten zum Erreichen des höheren Standards (der ZDB gibt „rund 25 000 Euro bei einem Einfamilienhaus“ an) – und durch die Kosten für die Zertifizierung.
Für das KFN-Förderprogramm stehen jährlich 750 Mio. Euro zur Verfügung. Es fördert den Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen. Sie dürfen keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen.
Anteilsfinanzierung als gedeckelter Kredit mit Zinsverbilligung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens, jedoch ist die Höhe des zinsverbilligten Kredits, z. B. bei Wohngebäuden pro Wohneinheit auf 100 000 Euro und mit QNG auf 150 000 Euro, gedeckelt. Nur kommunale Gebietskörperschaften erhalten einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss).
Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude. Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Hierunter fällt auch die Einbindung von Energieeffizienz-Experten.
Das KNF-Förderprogramm muss sich jetzt am Markt beweisen
Ob das Fördervolumen und die Förderkonditionen die aktuellen finanziellen Herausforderungen beim Neubau gerecht werden, wird nun der Markt zeigen. Klar ist jedoch, dass endlich der Weg richtig ist. Nur wenn die gesamten Konsequenzen betrachtet werden, ist das Bauen zukunftsfähig.
Das KFN-Förderprogramm wirkt sektorübergreifend. Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sind auch ein wichtiger Beitrag, um graue Emissionen zu verringern, die bei der Herstellung und Errichtung von Gebäuden einschließlich der Lieferkette entstehen. Aktuell sind sie inklusive der Modernisierungsmaßnahmen fast genauso hoch wie die dem Gebäudesektor im Bundes-Klimaschutzgesetz direkt zugeordneten Treibhausgasemissionen.
Eine Förderung über Investitionszuschüsse mag psychologisch vorteilhafter sein, aber deutlich vergünstigte Kredite mit langer Zinsbindung bilden zusammen mit geringeren Energiekosten die Finanzierung eine Baumaßnahme besser und risikoärmer ab.
Jochen Vorländer
Chefredakteur TGA+E Fachplaner
vorlaender@tga-fachplaner.de
Alle TGAkommentare finden Sie im TGAdossier TGA-Leitartikel
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