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Wärmepumpenhochlauf

Energieberatung kann Nachfrage nach Wärmepumpen steigern

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Laut GIH liegt die schwache Nach­frage bei Wärme­pumpen auch an mangeln­der Auf­klä­rung und Falsch­in­for­ma­tionen. Energie­be­ra­tung könne helfen.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Entwicklungen Heizungsmarkt und Förderprogramme“ (Drucksache 20/11511) zeigt laut der Interessenvertretung für Energieberatende GIH, dass der Wärmepumpenhochlauf vorerst nicht stattfindet. Statt der anvisierten 500 000 Wärmepumpen rechnet die Branche für 2024 nur mit 200 000 neu installierten Wärmepumpen. Laut dem GIH liegt dies mit an mangelnder Aufklärung und Falschinformationen.

Anmerkung der Redaktion: Bei der Einbauprognose handelt es sich nicht um einer Einschätzung der Bundesregierung, sondern um eine von den Fragestellern wiedergegebene Einschätzung der Heizungsindustrie bezogen auf den Absatz. Durch eine noch nicht verbaute Überproduktion im Jahr 2023 korrelieren Absatz und Installation von Wärmepumpen zurzeit nur bedingt. Gleichwohl gilt in der Branche die Installation von deutlich mehr als 200 000 Wärmepumpen im Gebäudebestand im Jahr 2024 ohne einen deutlichen Impuls als unerreichbar. In Neubauten dürfte die Anzahl der installierten Wärmepumpen 2024 etwa auf dem Niveau von 2023 mit 67 000 Einheiten liegen.

„Wärmepumpen sind oft die beste Lösung“

Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des GIH: „Obwohl Wärmepumpen in vielen Anwendungssituationen die beste, klimafreundlichste und mittelfristig kostengünstigste Lösung sind, legen die Verbraucher eine große Zurückhaltung an den Tag. In unserer Beratungspraxis stellen wir immer wieder fest, dass Hausbesitzende oft unterinformiert sind oder gar Falschinformationen aufsitzen.“ Eine Rolle spiele auch, dass vielen Bürgern die Fördermöglichkeiten schlichtweg nicht bekannt seien.

Aus Sicht des GIH ist es daher unbedingt notwendig, eine Informationskampagne aufzulegen, die die Einsatzmöglichkeiten und Vorteile von Wärmepumpen sachlich hervorhebt und die zugehörige Förderung besser bekannt macht.

Bolln: „Aber auch an die Förderung selbst sollte nochmal Hand angelegt werden: vor allem ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) endlich vollständig umzusetzen, indem die Fachplanung und Baubegleitung beim Heizungstausch gefördert werden. Dies lässt viele Kunden noch abwarten, da dies versprochen wurde.“

Ebenso sei es sinnvoll, den iSFP-Beratungsbonus auch auf den Heizungstausch anzuwenden, um die Effizienzziele in der Gebäudesanierung zu erreichen. So würden Kunden über Effizienzmaßnahmen informiert und Häuser energetisch fit gemacht werden, die noch nicht wärmepumpenbereit sind. Auswertungen zeigen, dass die Investitionen bei vorheriger Beratung deutlich ansteigen.

Anmerkung der Redaktion: Aufgrund der momentanen Vorlaufzeiten rund um den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist dieser Teil des GIH-Vorschlags eher als toxisch für den Wärmepumpenhochlauf einzustufen. Letztendlich wäre dies nur ein weiterer Grund, zunächst nicht zu handeln. Grundsätzlich ist ein iSFP jedoch sehr zu empfehlen.

Der persönliche Kontakt ist entscheidend

Eine Informationskampagne werde zwar hilfreich sein und Aufmerksamkeit wecken, könne aber das vertrauensbildende Gespräch mit dem Fachmann nicht ersetzen. Und dies finde erfahrungsgemäß vor allem dann statt, wenn es niederschwellig in Anspruch genommen werden kann.

Bolln: „Wünscht der Gesetzgeber einen Wärmepumpenhochlauf und Fortschritte in der Gebäudesanierung, muss er ein kostengünstiges Beratungsangebot vorhalten. Hätten sich Hausbesitzende entschieden, sei es aber auch wichtig, dass ihre Förderanträge schnell bearbeitet werden: „Wer sich für eine Sanierung entschieden hat, will zeitnah in die Umsetzung gehen. Für viele Eigentümer ist es höchst demotivierend, wenn sie dann monatelang auf ihre Förderzusage warten müssen.“ Anmerkung: Die langen Wartezeiten beziehen sich nicht auf die eigentliche Heizungsförderung (hier erfolgen die Zusagen durch die KfW praktisch unmittelbar), sondern auf die iSFP-Beratung und andere über die BEG geförderte Maßnahmen an bestehenden Gebäuden. ■
Quelle: GIH / jv

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