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Gebäudeenergiegesetz

Die Messlatte ist und bleibt Planungssicherheit

„CDU und CSU stehen jetzt vor der He­raus­for­de­rung, die von ihr selbst mit­ge­präg­te Wahr­neh­mung der hei­zungs­tech­ni­schen An­for­de­run­gen im Ge­bäu­de­ener­gie­ge­setz ohne ech­ten Spiel­raum neu zu ver­kau­fen.“

GV

Andreas Jung, CDU-Vizevorsitzender, in einem am 16. April 2025 online von der Augsburger Allgemeine veröffentlichten Interview zu der Ankündigung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ und was sie für Hausbesitzer bedeutet:

„Wir werfen den Rucksack der Überregulierung ab, den die Ampel mit ihrem Heizungsgesetz geschnürt hat. Stattdessen eröffnen wir einen technologieoffenen Weg zu klimaneutraler Wärme. Weiterhin wird niemand verpflichtet, seine funktionierende Heizung aus Klimagründen stillzulegen. Die neue Heizung muss klimafreundlich betrieben [vermutlich fehlt hier: „werden“] können. Welcher Weg für ein Haus dabei der beste ist, wird vor Ort entschieden. Das kann eine Wärmepumpe sein, der Anschluss an ein Wärmenetz, Heizen mit Holz, Geo- oder Solarthermie. Alles wird gleichberechtigt ermöglicht und gefördert. Perspektiven muss es auch für grüne Gase geben, schon wegen der vielen Bestandsheizungen. Wir haben erlebt, was für ein sensibles Thema das ist. Der Weg muss pragmatisch und bezahlbar sein.“

Echte neue Optionen: bisher Fehlanzeige

So könnte also der Abschaffungsplan aussehen. Im Prinzip enthält er drei Botschaften: Weniger Regulierung, die Wärmebereitstellung muss ohne ein konkretes Datum zu nennen (also spätestens 2045) klimaneutral werden und jeder soll in einem weiter als zurzeit abgesteckten Rahmen entscheiden, welche Investition die beste ist. Alles wird gefördert, ob alles „gleichberechtig gefördert“ wird, geht aus der Aussage nicht eindeutig hervor.

Was man aber beim Fördern vorwegnehmen kann: „alles“ bezieht sich auf „klimaneutrale Wärme“ oder zumindest „fossilfreie Wärme“, denn europarechtlich gibt es entsprechende Schranken. Neue Optionen werden nicht aufgezeigt, es wird aber deutlich, dass man die bestehenden Anforderungen bei der Verwendung grüner Gase und gegebenenfalls auch die Anforderungen an die grüne Brennstoffe selbst reduzieren will.

Die Kernbotschaft ist somit: „Welcher Weg für ein Haus dabei der beste ist, wird vor Ort entschieden.“ Das klingt vernünftig. Aber was könnte sich nun ändern? Nehmen wir fiktiv an, es werden alle Anforderungen an neue Heizungen abgeschafft und das wesentliche Steuerungsinstrument wird die CO2-Bepreisung und zusätzlich Vorgaben, ab welchem Datum Erdgas und Heizöl ein festgelegter Anteil an Komponenten aus erneuerbare Energien beigemischt werden muss. Genau diese Option gibt es schon im aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG), aber Planungssicherheit bietet sie auch abgemindert nicht, denn die Preisentwicklung ist unbekannt und wird politisch beeinflusst.

Es bleibt eine Wette auf den CO2-Preis

Fakt ist: Wie auch immer ein GEG gestaltet ist oder wird, es beeinflusst den CO2-Preis und das ab 2027 in allen EU-Ländern, die am ETS II teilnehmen. Verlangsamt es den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, hat dies einen preistreibenden Effekt. Beschleunigt es den Ausstieg, dämpft es den Preisanstieg, der auch durch die sinkende Menge an verfügbaren Zertifikaten geprägt wird. Auch Förderprogramme für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen dämpfen den Preisanstieg.

Damit stellt sich die Frage: Wie sollen die Entscheider vor Ort diese und wohl auch künftig direkt oder indirekt von der Politik beeinflussten Hebel treffsicher in eine Investitionsentscheidung für die nächsten für 15 bis 20 Jahre einpreisen? Es wird sich in den nächsten Monaten in den Auftragsbüchern zeigen, ob die „Abschaffungspläne“ genug Planungssicherheit ausstrahlen. Mehr Freiheit erhöht auch das Risiko, den besten Weg nicht erkennen zu können.

Jochen Vorländer
Chefredakteur TGA+E Fachplaner
vorlaender@tga-fachplaner.de

Alle TGAkommentare finden Sie im TGAdossier TGA-Leitartikel

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