Zum 1. Januar 2023 treten neue Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Ganz neu ist ein Bonus für serielles Sanieren, der Bonus für Worst Performing Buildings wird verdoppelt. Bei Wärmepumpen gibt es einen neuen Bonus von 5 Prozentpunkten für die Nutzung natürlicher Kältemittel, z. B. Propan (R290).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 09. Dezember 2022 darüber informiert, dass zum 1. Januar 2023 für alle drei Teilprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) neue Richtlinien in Kraft treten, die noch vor dem Jahreswechsel im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Mit dem Ziel, dass die BEG möglichst viele Menschen bei der energetischen Sanierung von Gebäuden und der Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt, hat die Bundesregierung die bereits angekündigte zweite BEG-Reformstufe beschlossen. Laut BMWK wird der Zugang zur BEG weiter erleichtert und Förderboni sollen die Anreize für Sanierungen erhöhen.
Änderungen im Einzelnen
Mit den Änderungen werden Boni gezielt neu eingeführt oder ausgeweitet, um die Sanierungsförderung weiter anzureizen. So wird ein Bonus für serielles Sanieren „SerSan-Bonus“ in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt. Die serielle Sanierung ist eine Methode zur umfassenden energetischen Sanierung (Gebäudehülle & Gebäudetechnik) mit hohem Vorfertigungsgrad. Gefördert wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente. Damit lassen sich der handwerkliche Aufwand vor Ort und die Kosten deutlich reduzieren.
Außerdem wird der bereits im September 2022 eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude, der Worst Performing Buildings Bonus „WPB-Bonus“, von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und neben den EH/EG-40- und EH/EG-55-Stufen auch auf Sanierungen auf einen EH/EG-70-EE-Standard ausgeweitet.
Bei einer Kumulierung von WPB-Bonus und SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt.
Neubauförderung wird ab März 2023 ausgegliedert
Eine weitere Änderung betrifft die Neubauförderung: Diese wird als nun viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der BEG fort. Damit soll ein nahtloser Übergang der Neubauförderung gewährleistet werden.
Die aktuellen BEG-Konditionen für Neubauten über die KfW: Gefördert werden Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (EH 40 NH). Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120000 Euro je Wohneinheit. Davon sind 5 %, also maximal 6000 Euro, als Tilgungszuschuss erhältlich. Kommunale Antragsteller können einen Zuschuss in Höhe von 12,5 % beantragen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung werden gefördert.
Höhere Anforderungen bei Wärmeerzeugern
Weiterhin werden mit der Reform technische Anpassungen mit dem Ziel vorgenommen, besonders hochwertige Heizungsanlagen zu fördern. Durch die Änderungen werden beispielsweise nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomasse-Heizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert.
Zudem wird ein Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel (z. B. Propan R290) nutzen, von fünf Prozentpunkten eingeführt (nicht kumulierbar mit dem Bonus für Wärmequellen). Weiterhin sollen ab 1. Januar 2028 nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert werden.
Die Kombination aus Bonusförderung und Förderbeschränkung dürfte zu einer steilen Entwicklung bei Propan-Wärmepumpen und eventuell auch schon deutlich vor 2028 zu einer Neuorientierung des Marktangebots führen, den auch für die nachstehen Verschärfungen der Anforderungen werden einige Hersteller ohnehin eine Entwicklungsoffensive starten und / oder ihr bestehendes Programm ausdünnen müssen.
● Ab 1. Januar 2024 bzw. 1. Januar 2026 erfolgt als Kriterium für die Förderfähigkeit eine Absenkung der Grenzwerte für Geräuschemissionen des Außengeräts von Luft/Wasser-Wärmepumpen (ab 2024 um 5 dB, ab 2026 um 10 dB niedriger als der gesetzliche Grenzwert).
● Ab 1. Januar 2024 erfolgt bei Wärmepumpen als Kriterium für die Förderfähigkeit eine Steigerung der Anforderung an den jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs). Zudem werden Wärmepumpen in dafür ungeeigneten Gebäuden nicht gefördert (Mindestgrenze einer rechnerischen Jahresarbeitszahl der WP von 2,7; ab 01. Januar 2024 von 3,0).
● Förderfähige Wärmepumpen müssen ab dem 1. Januar 2025 an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.
Brennstoffzellen-Heizungen (BZH) werden – mit Auslaufen des KfW 433 Programms – ab 1. Januar 2023 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als BEG-Einzelmaßnahme nur noch gefördert, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder mit Biomethan betrieben werden. Die Förderung beträgt max. 35 % (25 % für BZH, ggf. plus 10 % Heizungs-Tausch-Bonus).
Vorgesehen ist auch, dass für Anträge, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 gestellt wurden oder werden, die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises aufgrund der schwierigen Marktsituation auf Antrag auf 66 Monate nach Zusage verlängert werden kann.
BMWK-Infoblatt zum 2. BEG Reformschritt (Stand: 09. Dezember 2022)
Zu Vorab-Information sind die neuen BEG-Richtlinien bereits hier verfügbar
Laut BMWK bleibt mit der BEG-Reform das übergeordnete Ziel bestehen, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Neben dem Ordnungsrecht sei die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hier ein zentrales politisches Instrument, das mit einem Budget von 13 Mrd. Euro für 2023 an den Start geht.
Deneff: „Falschmöglichste Entscheidung zur falschmöglichsten Zeit“
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) hat die mit den neuen BEG-Richtlinien verbundenen Folgen für die Förderung der Gebäudesanierung scharf kritisiert. Die Sanierungsrate drohe weiter einzubrechen und die Gebäudesanierung als Klima-Konjunkturmotor abgewürgt zu werden.
„Die Förderkonditionen, besonders für die eigentlich gewünschten klimazielkompatiblen Vollsanierungen, wurden bereits diesen Sommer massiv verschlechtert. Bis auf kleine Änderungen schreiben die neuen Förderrichtlinien zur BEG diese Fehlentscheidung für 2023 fort. Seit den Änderungen ist die Zahl der Antragstellungen für Vollsanierungen bei der KfW massiv zurückgegangen, beim BAFA sind die Antragszahlen auf ‚Vorkriegsniveau‘“, berichtet Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff. „Das ist die falschmöglichste Entscheidung zur falschmöglichsten Zeit. Genau jetzt wäre eine Investitionsoffensive für energiesparende Gebäude gefragt, um die Versäumnisse der letzten Jahre schnell aufzuholen und die Energiekosten dauerhaft zu senken. Der Kurs der Bundesregierung bei der Förderung ist darum genau das Gegenteil dessen, was gerade notwendig wäre.“
In unsanierten Gebäuden schlagen die Energiekostensteigerungen zehn Mal härter zu Buche als in effizienten Gebäuden. Die Fördernovelle sei darum auch sozialpolitisch ein Rückschlag, da vor allem sozial schwächere Bevölkerungsgruppen die unsanierten Bauten bewohnten. Die Regierung mache laut Deneff Förderpolitik nach Kassenlage, ohne jegliches Gespür für die Auswirkungen auf den sich ohnehin abkühlenden Markt. Einzig und deutlich positiv hervorzuheben sei der neue Bonus für die serielle Sanierung. Dieser sowie der ausgeweitete Bonus zur Sanierung der schlechtesten Gebäude änderten aber nichts an der Gesamtbewertung. Noll: „Die notwendige, attraktive Unterstützung von nachhaltigen Investitionen zur strukturellen Krisenbekämpfung wird absurderweise mit dem Verweis auf die Schuldenbremse abgelehnt. Ein schwerer Fehler.“■
Quelle: BMWK, Deneff / jv
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