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CO2-Bepreisung

Auch mit Klimageld: Ohne Um­stieg sind die CO2-Kosten hoch

M. Schuppich – stock.adobe.com

Zur Rückver­teilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung wird auch ein Klimageld pro Bürger diskutiert. Es kann die CO2-Kosten jedoch im Mittel nur dämpfen. Belohnt wird der frühe Umstieg.

Wie die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung von Kraft- und Brennstoffen am einfachsten, gerechtesten oder wirkungsvollsten verwendet werden, soll hier nicht diskutiert werden. Hier soll nur der Einordnung vorgebeugt werden, dass aufgrund der Rückverteilung über ein Klimageld pro Bürger das Heizen mit fossilen Brennstoffen unterm Strich „günstiger“ ist oder bleibt.

Von der CO2-Preisung werden hauptsächlich fossile Brennstoff(anteil)e zur Erzeugung von Raumwärme und zur Trinkwassererwärmung in Gebäuden sowie fossile Kraftstoff(anteil)e für den Straßenverkehr erfasst (Heizöl, Erdgas, LNG, Benzin, Diesel…). Maßgebend sind nur die verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen, Treibhausgasemissionen aus den Vorketten werden in anderen Sektoren bilanziert. Verpflichtet sind die Inverkehrbringer der Kraft- und Brennstoffe. Ihre Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten geben sie an die Endkunden weiter.

In Deutschland sind die CO2-Preise im Zeitraum 2021 bis 2025 gesetzlich fixiert und für 2026 in einem engen Korridor fixiert. Ab 2027 soll sich der CO2-Preis über eine europaweit limitierte und jährlich sinkende Menge an Zertifikaten bilden (ETS II). Dies ist ab dann auch in der Ende 2019 vom Gesetzgeber beschlossenen nationalen CO2-Bepreisung mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vorgesehen.

Heizungsförderung dämpft CO2-Preisanstieg

Bisher werden die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung u. a. der Senkung der Strompreise, Zuschlägen bei der Pendlerpauschale und Förderprogrammen zugeordnet. Insbesondere die aktuelle Heizungsförderung wird im Bundestagswahlkampf 2025 von der Union kritisiert. Auch wenn es die Heizungsförderung schon seit mehr als 25 Jahren gibt, stößt man sich am (gar nicht ausgenutzten Budget) und der Bezuschussung einer vergleichsweise geringen Anzahl an Haushalten mit hohen Zuschüssen.

Dass diese Zuschüsse in der Phase mit freier Preisbildung die CO2-Preise dämpfen, ist hingegen selten bis nie zu lesen. Gefördert werden aktuell nach Fallzahl insbesondere der Umstieg auf Wärmepumpen, zudem Biomasse-Heizungen und Wärmenetze sowie Solarthermie. Diese Fördertatbestände bewirken, dass vorher vorhandene CO2-Emissionen aus Erdgas und Heizöl nicht mehr im Gebäudesektor bilanziert werden. In der Folge wird „das Gerangel um eine beschränkte Menge an Emissionszertifikaten“ geringer und dadurch der Preis gedrückt.

Nimmt man beispielsweise für ein Einfamilienhaus verbrennungsbezogene CO2-Emissionen von 4,3 t/a (Mittelwert für 20 000 kWh/a Erdgas und Heizöl) an, verdrängen 250 000 geförderte Umstiege CO2-Emissionen von 1,075 Mio. t/a aus dem Brennstoffemissionshandel. Im Preispfad 2 entspricht dies ohne Abzinsung einem Wert von 15 350 Euro (brutto) pro Umstieg. Indirekt kommt also die Heizungsförderung allen CO2-Preis-zahlenden Energiekunden zugute bzw. trägt über eine geringere Nachfrage nach Zertifikaten zu niedrigeren CO2-Preisen bei.

Modellierung für eine fiktive Klimageld-Zahlung

Wichtig: Nachfolgend wird nicht der Versuch unternommen, die CO2-Preise (und damit der Erfolg der Wärme- und Verkehrswende) oder die Höhe des Klimagelds vorherzusagen. Vielmehr soll gezeigt werden, wie sich diese unter bestimmten Annahmen auf unterschiedliche Haushalte mit unterschiedlichen Heizungssystemen auswirken würden.

Aus der bisherigen Diskussion ist zu entnehmen, dass das Klimageld allen oder nahezu allen Bürgern zustehen soll. Wenngleich sich daraus vermutlich hunderte Detailfragen ergeben, wird hier für den gesamten Betrachtungszeitraum (2025 bis Ende 2044) eine gleichberechtigte Verteilung an 84,3 Mio. Personen (Ende 2022, Statistisches Bundesamt) angenommen.

Die CO2-Kosten fallen jedoch nicht pro Kopf, sondern tendenziell eher pro Haushalt an. Neben dem Energieträger sowie Eigenheim oder Mietwohnung haben auch die Nutzung eines Pkw mit Benzin- oder Dieselmotor direkte Auswirkungen. Da letztendlich Kraft- und Brennstoffe Bestandteil jeder Dienstleistungs- und Produktkalkulation sind, entstehen im Alltag auch indirekte CO2-Kosten.

Bei der CO2-Bepreisung (BEHG und ETS II) werden Kraft- und Brennstoffe gemeinsam betrachtet. Hier wird jedoch davon ausgegangen werden, dass das Klimageld nur für die Einnahmen der CO2-Bepreisung aus dem Gebäudesektor verteilt wird. Dies ermöglicht eine Fokussierung auf den Bereich Heizung ohne Verzerrung durch Antriebsart und Kilometerleistung. Zudem legt die breite Diskussion nahe, dass nicht sämtliche Einnahmen aus der CO2-Bepreisung als Klimageld zurückfließen, sondern beispielsweise auch zur Senkung der Strompreise genutzt werden.

Grafik 1 CO2-Preispfade.

JV

Grafik 1 CO2-Preispfade.

Im Berechnungsmodell wird angenommen, dass sich die CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 entsprechend den zulässigen Jahresemissionsmengen im Bundes-Klimaschutzgesetz entwickeln und dann bis Ende 2044 auf null absinken. Es werden für den Zeitraum 2024 bis 2044 drei CO2-Preispfade gemäß Grafik 1 betrachtet. Die linear steigenden CO2-Preispfade 1 und 2 sind häufig Gegenstand von Szenarien. Es gibt aber auch gute Gründe, einen Verlauf analog zum CO2-Preispfad  3 anzunehmen, der von einer politisch vorgegebenen Obergrenze und einer Marktentwicklung aufgrund des hohen Preisdrucks geprägt ist.

Aus den CO2-Preispfaden und den Jahresemissionsmengen ergeben sich rechnerisch für jedes Kalenderjahr die Einnahmen, die in Grafik 2 in ein Klimageld mit den oben erläuterten Annahmen errechnet wurden. Der obere Teil zeigt informativ (gestrichelte Linien) das Klimageld, dass sich aus den Einnahmen für die zulässigen Jahresemissionsmengen in den Sektoren Gebäude und Verkehr ergeben würde. Im unteren Teil (durchgezogene Linien) wird das Klimageld dargestellt, das sich aus den zulässigen Jahresemissionsmengen für den Gebäudesektor ergibt („Gebäudesektor-Klimageld“). In das Klimageld sind CO2-Preise wie bei der Einnahmenerfassung netto eingeflossen. Momentan deutet sich nicht an, dass in die Rückerstattung auch die bei den Endverwendern erhobene Mehrwertsteuer auf den CO2-Preis integriert werden soll.

Grafik 2 Maximal zu verteilende Einnahmen aus der CO2-Bepreisung auf Basis der zulässigen Jahresemissionsmengen im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG).

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Grafik 2 Maximal zu verteilende Einnahmen aus der CO2-Bepreisung auf Basis der zulässigen Jahresemissionsmengen im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG).

Haushalts-Gebäudesektor-Klimageld

Um die jährlichen finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen, werden vier Musterhaushalte definiert. Sie werden mit Heizöl oder Erdgas beheizt und von 2 oder 4 Personen genutzt.

Fall 1 (grün): CO2-Kosten für 0 kWh/a Erdgas bzw. 0 kWh Heizöl, der Haushalt wird bereits ohne die gebäudenahe Nutzung fossiler Energieträger beheizt

Fall 2 (blau): CO2-Kosten für 10 666 kWh/a Erdgas (1,93 t/a CO2) bzw. 1000 l/a Heizöl (2,68 t/a CO2) für eine Mietwohnung; der tatsächliche Verbrauch beträgt 13.333 kWh/a Erdgas, jedoch muss sich der Vermieter zu 20 % an den CO2-Kosten beteiligen

Fall 3 (orange): CO2-Kosten für 20 000 kWh/a Erdgas (3,63 t/a CO2) bzw. 1870 l/a Heizöl (5,00 t/a CO2) für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus mit typischem Verbrauch

Fall 4 (rot): CO2-Kosten für 30 000 kWh/a Erdgas (5,44 t/a CO2) bzw. 2800 l/a Heizöl (7,49 t/a CO2) für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus mit typischem Verbrauch

CO2-Kosten mit Gebäudesektor-Klimageld beim CO2-Preispfad 1

Grafik 3a (Erdgas) und Grafik 3b (Heizöl) zeigen die Haushalts-CO2-Kosten für den CO2-Preispfad 1 mit dem geringsten Anstieg. Da der Fall-1-Haushalt (grün) keine fossilen Energien zum Heizen verwendet aber trotzdem das Klimageld erhält, liegt er durchgehend im positiven Bereich. Hier wirkt das Klimageld wie ein nachträglich ausgezahlter „Umstiegsbonus“. Der höchste positive Saldo wird schon 2028 mit 274 Euro/a (4 Pers.) bzw. 137 Euro/a (2 Pers.) erreicht. Ab 2028 ist der Einfluss der sinkenden Menge an Emissionszertifikaten größer als der angenommene Preisanstieg.

Beim Fall-2-Mieterhaushalt (blau) ergibt sich nur bei der Belegung mit 4 Personen und Erdgas ein positiver Saldo von maximal 119 Euro/a im Jahr 2027, ab 2035 ergibt sich ein zunehmender negativer Saldo bis maximal rund −330 Euro/a im Jahr 2044. Beim Heizen mit Heizöl und 4 Personen ergibt sich der höchste positive Saldo schon im Jahr 2025 mit 65 Euro/a, ab 2031 ist er negativ und beträgt im Jahr 2044 dann rund −470 Euro/a.

Beim Fall-3-Haushalt (orange) ist der Saldo bei allen Kombinationen nahezu null oder negativ. Bei Erdgas ergibt sich ein zunehmender negativer Saldo bis maximal rund −650 Euro/a im Jahr 2044. Beim Heizen mit Heizöl sind es dann rund −900 Euro/a.

Grafik 3a Heizen mit Erdgas: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 1.

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Grafik 3a Heizen mit Erdgas: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 1.
Grafik 3b Heizen mit Heizöl: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 1.

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Grafik 3b Heizen mit Heizöl: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 1.

CO2-Kosten mit Gebäudesektor-Klimageld beim CO2-Preispfad 2

Grafik 4a (Erdgas) und Grafik 4b (Heizöl) zeigen das Haushalts-CO2-Kosten für den CO2-Preispfad 2 mit dem steileren linearen Anstieg. Da der Fall-1-Haushalt (grün) keine fossilen Energien zum Heizen verwendet aber trotzdem das Klimageld erhält, liegt er durchgehend im positiven Bereich. Hier wirkt das Klimageld wie ein nachträglich ausgezahlter „Umstiegsbonus“. Der höchste positive Saldo wird nun erst 2032 und 2033 mit 344 Euro/a (4 Pers.) bzw. 172 Euro/a (2 Pers.) erreicht. Ab 2034 ist der Einfluss der sinkenden Menge an Emissionszertifikaten größer als der angenommene Preisanstieg.

Beim Fall-2-Mieterhaushalt (blau) ergibt sich nur bei der Belegung mit 4 Personen und Erdgas ein positiver Saldo von maximal 119 Euro/a im Jahr 2027, ab 2035 ergibt sich ein zunehmender negativer Saldo bis maximal rund −520 Euro/a im Jahr 2044. Beim Heizen mit Heizöl und 4 Personen ergibt sich der höchste positive Saldo wieder im Jahr 2025 mit 65 Euro/a, ab 2030 ist er negativ und beträgt im Jahr 2044 dann rund −740 Euro/a.

Beim Fall-3-Haushalt (orange) ist der Saldo bei allen Kombinationen nahezu null oder negativ. Bis 2044 ergibt sich beim Heizen mit Erdgas ein zunehmender negativer Saldo bis maximal rund −1020 Euro/a und beim Heizen mit Heizöl bis maximal −1420 Euro/a.

Grafik 4a Heizen mit Erdgas: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 2.

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Grafik 4a Heizen mit Erdgas: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 2.
Grafik 4b Heizen mit Heizöl: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 2.

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Grafik 4b Heizen mit Heizöl: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 2.

CO2-Kosten mit Gebäudesektor-Klimageld beim CO2-Preispfad 3

Grafik 5a (Erdgas) und Grafik 5b (Heizöl) zeigen das Haushalts-CO2-Kosten für den CO2-Preispfad 3 mit steilem Anstieg, Plateau und steilem Abstieg. Da der Fall-1-Haushalt (grün) keine fossilen Energien zum Heizen verwendet aber trotzdem das Klimageld erhält, liegt er durchgehend im positiven Bereich. Hier wirkt das Klimageld wie ein nachträglich ausgezahlter „Umstiegsbonus“. Der höchste positive Saldo wird 2033 und 2034 mit 560 Euro/a (4 Pers.) bzw. 280 Euro/a (2 Pers.) erreicht. Ab 2035 ist der Einfluss der sinkenden Menge an Emissionszertifikaten größer als der angenommene Preisanstieg.

Beim Fall-2-Mieterhaushalt (blau) ergibt sich wiederum nur bei der Belegung mit 4 Personen und Erdgas ein positiver Saldo von maximal 162 Euro/a im Jahr 2028, ab 2035 ergibt sich ein negativer Saldo bis maximal rund −233 Euro/a im Jahr 2041. Beim Heizen mit Heizöl und 4 Personen ergibt sich der höchste positive Saldo wieder im Jahr 2025 mit 65 Euro/a, ab 2030 ist er negativ und erreicht im Jahr 2039 ein Maximum von −383 Euro.

Beim Fall-3-Haushalt (orange) ist der Saldo bei allen Kombinationen nahezu null oder negativ. Bei Erdgas wird das Maximum von −629 Euro/a (4 Pers.) bzw. −833 Euro/a (2 Pers.) im Jahr 2037 erreicht. Im selben Jahr liegt der maximale negative Saldo bei Heizöl bei −1022 Euro/a (4 Pers.) bzw. −1226 Euro/a (2 Pers.).

Grafik 5a Heizen mit Erdgas: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 3.

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Grafik 5a Heizen mit Erdgas: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 3.
Grafik 5b Heizen mit Heizöl: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 3.

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Grafik 5b Heizen mit Heizöl: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 3.

Anmerkungen und Schlussfolgerungen

Insbesondere bei den Preispfaden 2 und 3 ist der Abstand zwischen Fall 1 („Umstiegsbonus“) und den anderen Fällen (um das  Klimageld verringerte CO2-Kosten) groß. Beim Preispfad 2 wird er allerdings stetig steigend und dadurch mit einer gewissen Gewöhnung erreicht. Ein Gewöhnungseffekt würde tatsächliche Handlungen ohne zusätzliche Impulse verzögern.

Nimmt man als typische Konstellation für ein selbstgenutztes und mit Erdgas beheiztes Einfamilienhaus, beträgt der CO2-Kostenabstand mit Preispfad 2 zwischen Fall 1 und Fall 3 unabhängig von der Belegung im Jahr 2025 rund 237 Euro/a, 2031 sind es rund 500 Euro/a und ab 2038 über 800 Euro/a. Mit Preispfad 3 sind es im Jahr 2025 aufgrund der Festpreisphase ebenfalls rund 237 Euro/a, 2031 sind es 780 Euro/a, von 2034 bis 2036 etwa 1050 Euro/a und im Vergleichsjahr 2038 rund 950 Euro/a.

Welche Preiskurve künftig dichter an der Realität liegt, kann hier nicht geklärt werden. Es ist jedoch gut ersichtlich, dass selbst die optimistisch flachen Preispfade 1 und 2 viel Einsparpotenzial bieten: Die Grafiken 6a bis 6c zeigen die kumulierten Belastungen (CO2-Kosten) abzüglich der Gutschriften (Klimageld) für Erdgas.

Grafik 6a Heizen mit Erdgas: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete kumulierte CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 1. Ablesebeispiel für den Zeitraum 2025 bis 2035 beim Fall 1 / Fall 3, jeweils mit 4 Personen im Haushalt.

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Grafik 6a Heizen mit Erdgas: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete kumulierte CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 1. Ablesebeispiel für den Zeitraum 2025 bis 2035 beim Fall 1 / Fall 3, jeweils mit 4 Personen im Haushalt.
Grafik 6b Heizen mit Erdgas: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete kumulierte CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 2. Ablesebeispiel für den Zeitraum 2025 bis 2035 beim Fall 1 / Fall 3, jeweils mit 4 Personen im Haushalt.

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Grafik 6b Heizen mit Erdgas: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete kumulierte CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 2. Ablesebeispiel für den Zeitraum 2025 bis 2035 beim Fall 1 / Fall 3, jeweils mit 4 Personen im Haushalt.
Grafik 6c Heizen mit Erdgas: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete kumulierte CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 3. Ablesebeispiel für den Zeitraum 2025 bis 2035 beim Fall 1 / Fall 3, jeweils mit 4 Personen im Haushalt.

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Grafik 6c Heizen mit Erdgas: Mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechnete kumulierte CO2-Kosten beim CO2-Preispfad 3. Ablesebeispiel für den Zeitraum 2025 bis 2035 beim Fall 1 / Fall 3, jeweils mit 4 Personen im Haushalt.

In den Grafiken 6a bis 6c spiegelt sich ein typischer Nachbarschaftsvergleich. „Orange“ ist bei der Gas-Heizung geblieben, „Grün“ ist auf eine Biomasse- oder Wärmepumpen-Heizung umgestiegen. Für das Jahr 2035 ist exemplarisch eingetragen, in welchem Umfang sich das Klimageld als „Umstiegsprämie“ für einen Anfang 2025 erfolgen Umstieg summiert. Für „Orange“ sind die summierten CO2-Kosten und das Klimageld eingezeichnet. Es ist eine anteilig hohe Entlastung erkennbar. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass hier der 4-Personen-Haushalt eingezeichnet ist. Beim 2-Personenhaushalt halbiert sich die Entlastung und beim 1-Personen-Haushalt würde sie nur noch ein Viertel betragen. Vom Klimageld werden also insbesondere Familien mit Kindern sowie Haushalte mit einem geringen Verbrauch an fossilen Brennstoffen profitieren.

In der Grafik 6c hat sich das Klimageld auf 5036 Euro summiert. Nimmt man zum Vergleich an, dass der 4-Personen-Haushalt in den elf Jahren 2025 bis 2035 für zwei Kinder monatlich 250 Euro Kindergeld bezieht, ergibt sich ein Anspruch von 66 000 Euro.

Andererseits ist ersichtlich, dass ohne Klimageld – hier wurde nur der rechnerischen Anteil aus den zulässigen Jahresemissionen aus den Brennstoffen für den Gebäudesektor berücksichtigt –, die in elf Jahren summierten CO2-Kosten von 7425 Euro erheblich und durch einen möglichst frühen Umstieg vermeidbar sind.

Hinweise 

Würde man nach dem gleichen Schema weitere Einnahmen aus der gesamten CO2-Bepreisung beim Klimageld berücksichtigen, würde sich im Nachbarschaftsvergleich nichts verändern, da beide Haushalte im gleichen Umfang ein höheres Klimageld erhalten. Wer nur geringe CO2-Kosten für Mobilität zum Ansatz bringen muss, könnte dann sogar bis 2035 etwas günstiger heizen – ein Nachbar mit gleichen Voraussetzungen wäre auch dann weiterhin identisch im Vorteil. Bis 2035 wäre es im allein Rahmen der CO2-Bepreisung rund 5000 Euro und 2040 bereits 12 100 Euro.

An „Grün“ kann man noch einen sehr wichtigen aber erst künftig sichtbaren Effekt sehen: Fehlende Einnahmen. Auch wenn der CO2-Preis heftig steigt, irgendwann schrumpfen die Einnahmen, weil immer weniger Zertifikate gehandelt werden. Wo ein Sozialausgleich zunächst wirkt und auch angezeigt ist, klafft später plötzlich eine finanzielle Lücke. ■
Quellen: KSG, BEHG, eigene Berechnungen / jv

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