Ein Klimageld kann die CO2-Kosten (nur) dämpfen. Beim Heizen werden der frühe Umstieg und Haushalte mit mehreren Personen belohnt. Eine wichtige Eigenschaft wird bisher kaum thematisiert.
Wie die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fossiler Kraft- und Brennstoff(anteil)e am gerechtesten oder wirkungsvollsten verwendet werden, soll hier nicht diskutiert werden. Hier soll gezeigt werden, was sich rechnerisch ergibt, wenn die Rückverteilung über ein Klimageld pro Bürger erfolgt.
Die Grafiken 1 und 2 zeigen dies exemplarisch für ein Gebäude, das ab 2025 ohne fossile Brennstoffe beheizt wird (grüne Kurven) bzw. einen Verbrauch von 20 000 kWh/a Erdgas (orangefarbene Kurven, Grafik 1) oder äquivalent 1870 l/a Heizöl (braune Kurven, Grafik 2) aufweist. Eingetragen sind jeweils Kurven für Haushalte mit 1, 2, 3 und 4 Personen.
CO2-Preispfad
Wie sich die CO2-Preise entwickeln, ist heute weitgehend unklar und wird in einem breiten Spektrum diskutiert. Hier wird ein nicht linearer Preispfad (netto) verwendet. 2027 springt er von 65 auf 100 Euro/t und steigt dann jährlich um 20 Euro/t, (politisch) limitiert auf 240 Euro/t. Daraus ergibt sich auf diesem Niveau 2034 ein Plateau. Ab 2038 sinkt der CO2-Preis jährlich um 20 Euro/t.
In den Grafiken werden über das Klimageld die Einnahmen verteilt, die sich aus dem CO2-Preispfad und den maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für den Gebäudesektor laut Bundes-Klimaschutzgesetz ergeben („Gebäudesektor-Klimageld“). Bei einer Verteilung weiterer Einnahmen (beispielsweise aus dem im gleichen Handelssystem erfassten Straßenverkehr), würden sich alle Kurven unverzerrt nach oben schieben. Der Abstand zwischen den Linienpaaren (orange / braun und grün) bleibt konstant, er entspricht den CO2-Kosten für den Brennstoff.
Klimageld und „Umstiegsbonus“
Die Kurven in den Grafiken zeigen kumuliert die mit dem Gebäudesektor-Klimageld verrechneten CO2-Kosten. Für 2035 ist ein Beispiel eingetragen:
Bei dem ohne fossile Brennstoffe beheizten Gebäude (grün) entspricht das Klimageld einem nachträglichen „Umstiegsbonus“ (hellblauer Pfeil, 4 Pers.). Er erhöht sich mit jeder Person im Haushalt.
Beim mit Erdgas beheizten Gebäude (orange) werden zunächst die CO2-Kosten bezahlt (schwarzer Pfeil, 4 Pers.) und dann um das Klimageld gemindert (roter Pfeil, 4 Pers.).
Zu erkennen ist, dass sich die Linienpaare mit der Zeit weiter voneinander entfernen. Für die 4-Pers.-Haushalte beträgt der Abstand
2025: 237 Euro
2030: 2760 Euro
2035: 7420 Euro
2040: 12 100 Euro
Bei flacheren Preispfaden wäre sie geringer. Bei allen Linienpaaren ist der Abstand zueinander in jedem Jahr gleich groß und entspricht den Werten der Kurve „0 Pers.-Haushalt, 20.000 kWh/a“. Bei einem späteren Umstieg verringert sich die Differenz (lilafarbene gepunktete Linie) gegenüber dem schon 2025 umgestiegenen Haushalt deutlich.
Beim Heizen mit Heizöl sind die Verhältnisse ähnlich, jedoch bei deutlich höheren CO2-Kosten ist die Differenz deutlich größer, siehe Grafik 2. Für die 4-Pers.-Haushalte beträgt der Abstand
2025: 328 Euro
2030: 3812 Euro
2035: 10 245 Euro
2040: 16 675 Euro
Hinweise
Vom Klimageld werden insbesondere Familien mit Kindern sowie Haushalte mit unterdurchschnittlichem Verbrauch fossiler Brennstoffe profitieren. Jedoch erhält der Vergleichshaushalt eine Zahlung in gleicher Höhe, die er zur Finanzierung der Mehrkosten für den Umstieg auf eine Heizung ohne fossile Brennstoffe nutzen kann.
Auch wenn der CO2-Preis heftig steigt, irgendwann schrumpfen die Einnahmen, weil immer weniger Zertifikate gehandelt werden. Und selbst wenn man die Einnahmen strecken würde: In den Klimageldtopf wird spätestens ab 2045 nicht mehr eingezahlt.
Nimmt man die flachste lineare CO2-Preissteigung ohne Zuwachs nach 2026 – also ein Verharren des CO2-Preises ab 2027 bei 65 Euro/t – an, wird das höchste Klimageld bereits 2027 oder nachgelagert 2028 ausgezahlt.
Bei linearen Zuwächsen von 10 bis 30 Euro/a oder auch deutlich mehr, wird der Zenit im Jahr 2035 erreicht. In der Phase mit höchstem Entlastungsbedarf (aus der Sicht der weiterhin fossile Brennstoffe nutzenden Haushalte) sinkt dann die mögliche Entlastung. ■
Quellen: KSG, BEHG, eigene Berechnungen / jv
👉 Weitere Hintergrundinfos, Erläuterungen und weitere Konstellationen und CO2-Preispfade sowie Berechnungen für Mieterhaushalte, die zusätzlich über das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz durch die Beteiligung des Vermieters entlastet werden, finden sich hier: Auch mit Klimageld: Ohne Umstieg sind die CO2-Kosten hoch