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Elektrifizierung

KfW 442 fördert Ladestation plus PV-Anlage plus Stromspeicher

NOWRA photography – stock.adobe.com

Ab dem 26. September 2023 bezuschusst das KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ die Anschaffung einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage und einem Solarstromspeicher mit bis zu 10 200 Euro.

Das von Bundesminister Dr. Volker Wissing angekündigte Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden startet am 26. September 2023. Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10 200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.

Hinweis vom 27. September 2023: Die KfW hat bereits am ersten Tag einen Antragsstopp mitgeteilt. Siehe auch: Frust-Förderung: KfW-442-Fördertopf am ersten Tag erschöpft

Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaik-Anlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich.

Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauchsanteil optimiert, wie ihn das Förderprogramm vorsieht, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und verringert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen.

Details zur Förderung:

● Der maximale Zuschuss beträgt 9600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10 200 Euro.

● Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mindestens 5 kWp) und den Batteriespeicher (mindestens 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mindestens 11 kW) zusammen.
 • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro/kWp, maximal 6000 Euro
• für den Solarstromspeicher: 250 Euro/kWh, maximal 3000 Euro
• für die Ladestation: 600 Euro pauschal, bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1200 Euro pauschal

● Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.

● Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.

● Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.

● Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.

● Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.

● Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.

● Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

Förderrichtlinie Solarstrom für Elektrofahrzeuge

www.kfw.de/442

Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Mio. Euro zur Verfügung. Lange liegen bleiben wird es vermutlich nicht: Über das am 27. Oktober 2021 gestoppte KfW-Programm 440 „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ gab es einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt für den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Durch einen Nachschlag konnten Zuschüsse für Ladestationen mit insgesamt ca. 1 Mio. Ladepunkten beantragt werden.

„Schritt zu einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung“

Wissing: „Mit dem KfW-442-Förderprogramm setzen wir auf selbst erzeugten Strom für E-Autos. Die Kombination aus Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher und Ladestation in eigenen und selbstgenutzten Wohngebäuden ist ein wesentlicher Schritt in Richtung einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung. Wir unterstützen damit Menschen mit Eigenheim, die auf das Auto angewiesen sind, beispielsweise, um im ländlichen Raum zur Arbeit zu fahren oder die Kinder zum Sportverein zu bringen. Durch das Laden am eigenen Wohngebäude verringern wir den Bedarf für öffentliches Laden und ermöglichen es den Bürgern, Energiekosten einzusparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Die Möglichkeit zum Aufladen des eigenen E-Autos am eigenen Wohngebäude ist einer der häufigsten Anwendungsfälle von Ladeinfrastruktur. Erste Ergebnisse einer großen Anwenderbefragung, die wir aktuell auswerten, zeigen, dass die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom das Laden häufig in einen Tagesbereich verlagert, bei dem die Stromnetze weniger ausgelastet sind. So unterstützt dieses Förderprogramm nicht nur die Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos, sondern entlastet auch das Stromnetz.“  ■
Quelle: BMDV, KfW / jv

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