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F-Gase-Phase-down

Novellierte F-Gase-Verordnung tritt am 11. März 2024 in Kraft

NicoElNino – stock.adobe.com

Mit der Ver­öffent­li­chung der novellierten F-Gase-Ver­ord­nung am 20. Februar 2024 tritt die „Ver­ord­nung (EU) 2024/573“ am 11. März 2024 in Kraft.

Nach langen Verhandlungen über die Novelle der F-Gase-Verordnung waren die Inhalte der Verordnung schon seit der Verabschiedung im EU-Parlament und EU-Rat im Januar 2024 bekannt, es fehlte aber noch die am 20. Februar 2024 erfolgte Veröffentlichung der „Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014“ im Amtsblatt der Europäischen Union (zum Download der Verordnung).

Eine Umsetzung in nationales Recht ist nur in Details erforderlich; die Verordnung (EU) 2024/573 hat in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Gültigkeit. Eine der wenigen Ausnahmen sind laut dem Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) die Vorgaben für Zertifizierungsprogramme im Umgang mit F-Gasen und (neu!) alternativen Kältemitteln. Mit der Umsetzung haben die Mitgliedsstaaten nun ein Jahr Zeit.

Insgesamt werden laut der EU-Kommission durch die neuen Regeln bis 2050 etwa 500 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e) vermieden. Zum Vergleich: Nach ersten Berechnungen lagen Deutschlands gesamte Treibhausgasemissionen im Jahr 2023 bei etwa 673 Mio. t CO2e.

Kernpunkte der Verordnung

Kernpunkte der F-Gase-Verordnung sind der F-Gase-Phase-down (Anhang VII ab Seite 67) – die schrittweise Reduzierung der Gesamtmenge an HFKW-Kältemitteln, die jährlich in der EU neu auf den Markt kommen dürfen – und Verbote des Inverkehrbringens. Letztere finden sich im Anhang IV (ab Seite 54); sie variieren bzgl. des Inkrafttretens je nach Anwendung und Treibhauseffekt des verwendeten Kältemittels.

Ehrgeizigere Ziele: Das Quotensystem für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW-Ausstieg) wird verschärft. Die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) – den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 % der F-Gas-Emissionen entfallen – soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 % verringert und bis 2050 auf null sinken. Ab 2025 wird die von der Kommission jährlich zugeteilte HFKW-Quote 3 Euro pro Tonne CO2e kosten.

Einschränkung der Verwendung auf Grundlage bewährter Verfahren: Es werden neue Beschränkungen eingeführt, um sicherzustellen, dass F-Gase in neuen Geräten nur dann verwendet werden, wenn keine geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen, oder dass nur die klimafreundlichsten F-Gase verwendet werden:
• So dürfen beispielsweise bestimmte neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sieht die neue F-Gas-Verordnung für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vor, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen.
• In Mittelspannungsschaltanlagen kam zum Beispiel üblicherweise Schwefelhexafluorid (SF6), das weltweit stärkste Treibhausgas, zum Einsatz. Die neuen Beschränkungen werden von 2025 bis 2035 gelten, je nachdem, wie schnell bei den jeweiligen Geräten auf klimafreundliche Lösungen umgestellt werden kann.

Erzielung positiver Auswirkungen auf globaler Ebene: Neben der Förderung der Märkte für klimafreundliche Geräte wird durch ein Ausfuhrverbot sichergestellt, dass veraltete Geräte, in denen Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial zum Einsatz kommen und die in der EU nicht verkauft werden dürfen, auch nicht in andere Länder der Welt ausgeführt werden dürfen.

Senkung der Kosten für Verbraucher: Mit der Expansion des Markts für klimafreundliche Geräte dürften auch die Preise sinken. Darüber hinaus verursachen solche Geräte zumeist geringere Betriebskosten, sodass auch die Lebenszykluskosten sinken können.

Einige Aspekte der Verordnung sind laut VDKF aber nach wie vor nicht endgültig geklärt. Dies betreffe unter anderem die Ausnahmen im Anhang IV, die den weiteren Einsatz von F-Gasen erlauben, wenn dies zur Einhaltung von Sicherheitsanforderungen am Standort erforderlich ist.

„DUH: Ohne Umwege auf natürliche Alternativen setzen“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den Beschluss der überarbeiteten Regulierung zur Verwendung fluorierter Gase als wichtigen Schritt für klimafreundliche Kältetechnik und Wärmepumpen. Von der Bundesregierung fordert die DUH von der Bundesregierung nun „die rasche Umsetzung der Vorgaben in nationales Recht sowie eine Anpassung von Förderprogrammen und Ausschreibungen etwa im Bereich der Gebäudewärme oder beim Ausbau erneuerbarer Energien“.

Zugleich hat die DUH vor Ersatzstoffen mit hohen Umwelt- und Gesundheitsrisiken gewarnt. Beim Umstieg sei es entscheidend, ohne Umwege auf natürliche Alternativen zu setzen. Da fluorierte Kältemittel mit geringerem Treibhausgaspotential weiterhin erlaubt seien, besteht die Gefahr, dass Ersatzstoffe auf den Markt strömen, die zur Chemikaliengruppe der PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) gehören.

Allgemein zeichnen sich PFAS-Chemikalien dadurch aus, dass sie sehr stabil, sowie Wasser-, Schmutz-, und Fettabweisend sind. PFAS – früher auch ⁠PFC⁠ abgekürzt – werden wegen ihrer einzigartigen Kombination an Eigenschaften in verschiedensten Produkten eingesetzt und kommen in einer Vielzahl von industriellen Prozessen zum Einsatz.

Die Kehrseite des massiven Gebrauchs von PFAS: Die Chemikalien sind so stabil, dass sie – wenn sie in die Umwelt gelangen – dort lange verbleiben. Sie werden deshalb auch Ewigkeitschemikalien genannt. In der Umwelt können PFAS sich in Nahrungsketten anreichern oder rasch im Wasserkreislauf verteilen und auch Trinkwasserquellen wie das Grundwasser erreichen. PFAS sind menschengemachte Chemikalien und kommen natürlicherweise nicht in der Umwelt vor. Dennoch können PFAS heute weltweit in Wasser, Luft und Boden nachgewiesen werden. ■
Quelle: EU-Kommission, Amtsblatt der EU, VDKF, DUH / jv

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