In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV), die Initiative Holzwärme (IH) sowie der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) die Politik auf, möglichst schnell verlässliche Rahmenbedingungen für holzbasierte Heizsysteme zu schaffen.
Die durch die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz verursachte und seit Monaten anhaltende Hängepartie und die damit einhergehende Verunsicherung der Verbraucher sowie der gesamten Wertschöpfungskette trägt zur weiteren Schwächung der deutschen Wirtschaft bei. Diese Entwicklung gelte es so schnell wie möglich zu beenden.
Förderung an Marktrealitäten ausrichten
Konkret fordern die Verbände die Politik auf, der bestehenden Verunsicherung im Markt durch eine attraktive und verlässliche Förderkulisse entgegenzuwirken. Insbesondere fordern sie die Anhebung der maximal förderfähigen Kosten auf mindestens 45 000 Euro. Die Beschlussvorlage zum GEG-Entwurf sieht in einer Entschließung eine Halbierung der förderfähigen Investitionskosten von 60 000 Euro auf 30 000 Euro vor. Dies führt bei Investitionen ab ca. 40.000 Euro für den Kauf und Einbau einer neuen Heizung auch bei einem dann deutlich höheren Fördersatz von 50 % zu einer Reduzierung der absoluten Förderbeträge gegenüber der heutigen Regelung. De facto liegt die Investition in eine Holz- und Pellet-Zentralheizung nach Angaben der Holzwärme-Verbände im Schnitt bei mindestens bei 40 000 Euro, je nach technischer Ausstattung und erforderlichen Umfeldmaßnahmen könnten auch Investitionskosten bis zu 60 000 Euro entstehen. Was die Forderung unberücksichtigt lässt: Die laufenden Brennstoffkosten sind deutlich geringer, wodurch im direkten Systemvergleich eine höhere Anfangsinvestition über die gesamte Nutzungszeit weniger stark ins Gewicht fällt.
Darüber hinaus setzen sich BDH, DEPV, Initiative Holzwärme und ZVSHK für ein möglichst zeitnahes Inkrafttreten des neuen Förderregimes ein. Um bis zum Starttermin am 01.01.2024 keinen Stillstand im Markt auszulösen bzw. den bestehenden zu überwinden, solle ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt werden. Dieses Wahlrecht solle es den Bürgerinnen und Bürgern erlauben, sich für die jeweils besseren Förderbedingungen – auch nachträglich – zu entscheiden.
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Bezüglich des geplanten Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % empfehlen die vier Verbände, diesen bereits mit dem Inkrafttreten der Förderkulisse zu gewähren und auf 25 % anzuheben. Gleichzeitig solle die Degression bereits ab dem Jahr 2025 einsetzen und nicht wie derzeit geplant im Jahr 2028. ■
Quelle: BDH / ml
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