Der 2. Entwurf einer Produktnorm für Balkonkraftwerke enthält eine Leistungsbegrenzung von 800 W und Schutzmaßnahmen beim Anschluss mit Haushaltsstecker.
Für die weltweit erste Produktnorm für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte) hat der VDE jetzt einen 2. Entwurf veröffentlicht. Alle interessierten Kreise und Privatpersonen haben nun erneut die Möglichkeit, die Produktnorm aktiv mitzugestalten und innerhalb der nächsten zwei Monate ihre Stellungnahmen einzureichen.
Der zweite Entwurf sieht vor, dass die maximale Einspeiseleistung von 600 VA auf 800 VA angehoben wird. Außerdem verständigte sich das zuständige Normungsgremium auf mehrere Schutzmaßnahmen, um Mini-PV-Anlage auch über einen Schutzkontaktstecker an eine herkömmliche Haushaltssteckdose anzuschließen zu können. Dafür müssen der Basisschutz und die elektrische Sicherheit wahlweise mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein:
Zum einen kann der Steckerkopf eine mechanische Trennung aufweisen, die sicherstellt, dass Personen keinen aktiven Leiter berühren können. Zum anderen kann der Basisschutz auch über eine galvanische Trennung im Wechselrichter realisiert werden. Dazu muss der Wechselrichter zusätzliche Anforderungen erfüllen.
750 Stellungnahmen ausgewertet
„Das öffentliche Interesse an Balkonkraftwerken ist enorm. Besonders intensiv wird über das Thema der zulässigen Steckverbindung und der Leistungsgrenze diskutiert. Natürlich möchte man es den Nutzern einfach machen, aber auch die fachliche Expertise von Experten für elektrische Sicherheit muss ernst genommen werden“, sagt Alexander Nollau, Abteilungsleiter Energie bei DKE, der Normungsorganisation des VDE.
Alle Beteiligten sind sich über die hohe Bedeutung beim Basisschutz, Berührungsschutz und der elektrischen Sicherheit bei Balkonkraftwerken einig. Im Dezember 2023 wurde der erste Entwurf der Produktnorm öffentlich diskutiert. Das Normungsgremium musste über 750 Stellungnahmen sichten und auswerten. Da zu den zentralen Themen – die Erhöhung der maximalen Leistungsgrenze sowie dem vereinfachten Netzanschluss – noch kein abschließender Konsens gefunden werden konnte, wurde der jetzt veröffentlichte zweite Entwurf notwendig.
Der neue Entwurf kann im DKE-Normenentwurfsportal beim VDE Verlag kommentiert werden. Die Einspruchsfrist endet am 03. Juli 2024. ■
Quelle: VDE / jv
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