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Bundestagwahl 2025

Themen der TGA+E-Branche im Koalitions­vertrag

Egal in welchem Lager man sich umhört: Die Basis moniert, dass sich der künftige Partner bei wichtigen Themen im Koalitionsvertrag zur stark durchgesetzt hat. Tendenziell ist das eher ein gutes Zeichen.

Ralf – stock.adobe.com

Egal in welchem Lager man sich umhört: Die Basis moniert, dass sich der künftige Partner bei wichtigen Themen im Koalitionsvertrag zur stark durchgesetzt hat. Tendenziell ist das eher ein gutes Zeichen.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD gibt es viele Themen, die sich direkt oder indirekt auch auf die TGA+E-Branche auswirken: „Heizungsgesetz“, Heizungsförderung, Strompreise, Energiepolitik, Klimaschutz …

Der Titel „Verantwortung für Deutschland“ des am 9. April 2025 von CDU, CSU und SPD vorgestellten Entwurfs für einen Koalitionsvertrag strahlt statt der erhofften Aufbruchsstimmung kaum mehr als Pflichterfüllung aus. In der Opposition hatte die Bundestagsfraktion von CDU und CSU Gesetzvorhaben der Ampel oft mit ausschweifenden Fragenkatalogen begleitet. Mutmaßlich sollte allein durch die künstliche Aufblähung die „handwerkliche Arbeit“ infrage gestellt und die Messlatte hochgelegt werden.

In den Tagen nach der Vorstellung wurde jedoch schnell deutlich: Der Union ist es in Zusammenarbeit mit der SPD nicht gelungen, wichtige Vorhaben im Sinne von „Verantwortung für Deutschland“ im Koalitionsvertrag so niederzuschreiben, dass zumindest die Chef-Verhandler der KleiKo in spe darunter das gleiche verstehen. Und verfolgt man bei exponierten Themen die Kommentare: Selbst ausgewiesene Experten müssen bisweilen im Nebel stochern, beispielsweise was die Ankündigungen zum Gebäudeenergiegesetz konkret bedeuten sollen. Auch mithilfe Künstliche Intelligenz konnten Fachexperten an vielen Stellen den „Code“ bisher nicht knacken.

Bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags hatte CSU-Chef Markus Söder den 146 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag jedem als Lektüre empfohlen und so geworben: „[Das ist] Politik pur, jeder Satz, um jedes Komma wurde gerungen.“ Ein „kleiner Bestseller“ könne der Vertrag werden. Wie bei früheren Koalitionsverträgen wird das so sein, allerdings nicht weil es spannender Lesestoff ist. Was schon vor der Vertragsunterzeichnung deutlich wurde: Einige der „wir wollen“- (158 Stück) und „wollen wir“-Vorhaben (127 Stück) stehen unter Vorbehalten, zumeist aufgrund der Finanzierbarkeit oder EU-rechtlichen Gründen. Immerhin wird es an 559 Stellen mit „wir werden“ oder „werden wir“ verbindlicher, wobei diese Zählung nicht abschließend ist. Wie sich die TGA+E-Themen in diesem Kontext einfügen, zeigen die nachfolgenden Ausschnitte aus 4588 Zeilen. Eine Vokabel die sich nicht findet ist: Klimageld.

Zeile 30 ff: Aus der Präambel

„Mit Reformen und Investitionen wollen wir Deutschland wieder nach vorne bringen. Die höchsten Erwartungen legen wir dabei an uns selbst an. Wir müssen besser werden, damit es in Deutschland wieder aufwärts geht. Als Koalition setzen wir folgende Schwerpunkte:

Wir erneuern das Versprechen der Sozialen Marktwirtschaft – Chancen und ‚Wohlstand für alle‘. Dafür schaffen wir die Bedingungen für eine wettbewerbsfähige und wachsende Volkswirtschaft. Die strukturellen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte werden wir verbessern, Innovationen fördern, Bürokratie umfassend zurückbauen und Leistungsgerechtigkeit zu einem Leitprinzip machen. Grundlage unseres wirtschaftlichen Erfolgs ist eine starke Sozialpartnerschaft. Damit Arbeitsplätze sicher sind, soll Deutschland ein starkes Industrieland bleiben. Wir stärken Mittelstand und Handwerk den Rücken. In unsicheren Zeiten soll Deutschland zum sicheren Hafen für Forscherinnen und Forscher, Investoren und Unternehmerinnen und Unternehmer aus aller Welt werden.“

„Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik stellt künftig keinen Mangel mehr dar.“

Zeile 706 ff: Bauen und Wohnen

„Wir kurbeln den Wohnungsbau und die Eigentumsbildung durch eine Investitions-, Steuerentlastungs- und Entbürokratisierungsoffensive an. Zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes wird der soziale Wohnungsbau als wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung ausgebaut. […]  

Wir werden das Baugesetzbuch in zwei Schritten novellieren. In den ersten 100 Tagen werden wir einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit vorlegen sowie Lärmschutzfestsetzungen erleichtern; zugleich werden die Vorschriften über den Umwandlungsschutz (§ 250 Baugesetzbuch) und die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert. In einem zweiten Schritt werden wir eine grundlegende Reform zur Beschleunigung des Bauens vornehmen. […]

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), das Bauplanungsrecht und die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) werden weiterentwickelt, um Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft zu lösen. Baustandards werden vereinfacht und der Gebäudetyp E abgesichert. Die Bindungswirkung von Normsetzungen durch Selbstverwaltungsorganisationen wird überprüft und auf ein sicherheitsrelevantes Maß zurückgeführt.

Ob Gebäudeenergiegesetz, CO2-Bepreisung oder Elektrifizierung: Die Wärmewende ist und bleibt ein systemrelevanter Schlüsselfaktor.

Wolfilser – stock.adobe.com

Ob Gebäudeenergiegesetz, CO2-Bepreisung oder Elektrifizierung: Die Wärmewende ist und bleibt ein systemrelevanter Schlüsselfaktor.

Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik stellt künftig keinen Mangel mehr dar. Die unabhängige Stelle zur Kostenfolgeprüfung von DIN-Normen wird eingesetzt. Durch serielles, modulares und systemisches Bauen heben wir Beschleunigungspotenziale.

Zur Wohneigentumsbildung für Familien („Starthilfe Wohneigentum“), zur Neubauförderung und zur Sanierung bestehenden Wohnraums werden steuerliche Maßnahmen verbessert, eigenkapitalersetzende Maßnahmen geschaffen und die Übernahme von staatlichen Bürgschaften für Hypotheken geprüft. Die Förderprogramme der KfW werden zu zwei zentralen Programmen zusammengeführt und vereinfacht: ein Programm für den Neubau und eines für die Modernisierung. Dabei setzen wir Anreize für einfaches, klimafreundliches und kostenreduziertes Bauen.“

Zeile 752 ff: Heizung, GEG, Förderung

„Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind unsere Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung. Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken.

Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen. Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar. Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen. Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung vereinfachen wir. Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG werden mit unseren Nachbarländern harmonisiert. Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) schöpfen wir aus. Für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen setzen wir uns ein.“

Zeile 3686 ff: Wärmeplanung muss von Beginn an die Umsetzbarkeit berücksichtigt werden. Da es um Investitionen über Jahrzehnte geht, brauchen Kommunen und Energieversorger Planungssicherheit und einen attraktiven Investitionsrahmen.“

„Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh [bei den Strompreisen] mit einem Maßnahmenpaket entlasten. Dafür werden wir als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren. Um Planungssicherheit zu schaffen, ist unser Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln.“

Zeile 956 ff: Energiepreise

„Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh [mutmaßlich fehlt hier: bei den Strompreisen] mit einem Maßnahmenpaket entlasten. Dafür werden wir als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren. Um Planungssicherheit zu schaffen, ist unser Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln.

Wir werden die Strompreiskompensation dauerhaft verlängern und auf weitere Branchen ausweiten. Auch Rechenzentren werden wir einbeziehen. Für die anderweitig nicht weiter zu entlastenden energieintensiven Unternehmen führen wir im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten eine besondere Entlastung (Industriestrompreis) ein. Dazu gehört auch, die energieintensiven Verbraucher ohne Flexibilisierungspotenzial wie bisher zu entlasten.“

Anmerkung der Redaktion: Im Jahr 2024 betrug die Last etwa 464 TWh (Stromverbrauch aus dem Netz inkl. Netzverluste). Legt man diesen Wert hilfsweise zugrunde, hat die im vorgelegten Koalitionsvertrag versprochene Strompreissenkung ein Volumen von 23,2 Mrd. Euro/a. Durch das Ziel die Elektrifizierung zu beschleunigen und die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln, dürfte sich das Volumen zunächst noch erhöhen. Nicht vollständig kompatibel zu der angekündigten Strompreisentlastung ist Zeile 1501 ff: „Für schnelle Entlastungen um mindestens fünf Cent pro kWh werden wir in einem ersten Schritt die Stromsteuer für alle so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß senken und die Übertragungsnetzentgelte reduzieren.“ Das Übertragungsnetzentgelt ist zwar bundesweit einheitlich festgelegt, fließt jedoch bis zu jedem Endverbraucher-Netzanschluss regional sehr unterschiedlich in das Netzentgelt ein.

„Darüber hinaus werden wir die Gasspeicherumlage für alle abschaffen. Wir werden geeignete Instrumente auf den Weg bringen, um eine versorgungssichere und kostengünstigere Befüllung der Gasspeicher sicherzustellen. Wir ermöglichen und flankieren langfristige, diversifizierte, günstige Gaslieferverträge mit internationalen Gasanbietern. Die Klimaziele bleiben davon unberührt. Wir wollen Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland nutzen.“

Zeile 1147 ff: Wir prüfen strategische staatliche Beteiligungen im Energiesektor, auch bei Netzbetreibern. Die in der Gaskrise erworbenen Staatsbeteiligungen werden wir auf strategische Anteile des Bundes zurückführen.“

Zeile 1135 ff: Wärme

„Wir erarbeiten einen Fahrplan für defossilisierte Energieträger. Dafür müssen Gasnetze erhalten bleiben, die für eine sichere Wärmeversorgung notwendig sind. Die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie werden wir zügig umsetzen. Um die nötigen Investitionen zu ermöglichen, wollen wir die Träger von Infrastrukturen durch einen Mix aus zusätzlichem öffentlichem und privatem Kapital stärken.

Um den Bau von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen, wird die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich geregelt und aufgestockt. Um sichere Investitionsbedingungen zu schaffen, werden wir die AVB-Fernwärme-Verordnung und die Wärmelieferverordnung zügig überarbeiten und modernisieren und dabei die Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen ausgewogen berücksichtigen. Wir sichern faire und transparente Preise und stärken dafür die Preisaufsicht. Wir stärken die Transparenz unter anderem durch eine unbürokratische Schlichtungsstelle.“

Zeile 1052 ff: „Bioenergie spielt bei Wärme, Verkehr und steuerbarer Stromerzeugung eine wichtige Rolle. Wir wollen das Flexibilitätspotenzial der Biomasse konsequent heben. Dazu setzen wir unter Beachtung der Kosteneffizienz und der Flächennutzung auf die Ermöglichung und überprüfen die bestehenden Deckelungen. Wir wollen vor allem Reststoffe besser nutzen. Wir werden den Biogasanlagen eine Zukunft geben, insbesondere sind die Besonderheiten kleinerer und wärmegeführter Anlagen stärker zu berücksichtigen.“

Bei den Strompreisen macht der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD große Versprechungen, die auch die Elektrifizierung der Wärmebereitstellung zusätzlichen Schwung geben können. Aber Achtung: Nach Lesart von Friedrich Merz steht zumindest die Höhe unter dem „wir wollen“-Vorbehalt. Eine echte Festlegung gibt es nur für die Minimierung der Stromsteuer.

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Bei den Strompreisen macht der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD große Versprechungen, die auch die Elektrifizierung der Wärmebereitstellung zusätzlichen Schwung geben können. Aber Achtung: Nach Lesart von Friedrich Merz steht zumindest die Höhe unter dem „wir wollen“-Vorbehalt. Eine echte Festlegung gibt es nur für die Minimierung der Stromsteuer.

Zeile 1697 ff: KTF, CO2-Bepreisung

„Wir konzentrieren den Klima- und Transformationsfonds auf die zentralen Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir werden die Effizienz der Mittelvergabe steigern und stärker an den Kriterien der CO2-Vermeidung und des sozialen Ausgleichs ausrichten.

Wir werden die bestehenden sehr hohen pauschalen Kürzungsvorgaben auflösen und Kleinstprogramme mit perspektivisch weniger als 50 Millionen Euro Fördervolumen auslaufen lassen. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung geben wir an Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft zurück: durch eine spürbare Entlastung beim Strompreis und durch die Förderung von Investitionen in die Klimaneutralität. Wir führen dem KTF aus dem Sondervermögen jedes Jahr Mittel in Höhe von rund zehn Milliarden Euro zu. Alle Einnahmen stehen grundsätzlich dem Gesamthaushalt zur Verfügung.“

Zeile 919 ff: Emissionshandel, ETS 2

„Wir treiben den Emissionshandel europäisch und international voran und gewinnen weitere Länder für eine CO2-Bepreisung. Besonders die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft und die soziale Akzeptanz haben wir dabei im Blick und verfolgen eine ökonomisch tragfähige Preisentwicklung. Wir unterstützen die Einführung des ETS 2, um europaweit gleiche Bedingungen zu schaffen.

Dabei wollen wir einen fließenden Übergang des deutschen BEHG in das ab 2027 europäisch wirkende Emissionshandelssystem (ETS 2) gewährleisten. Dabei werden wir uns für Instrumente einsetzen, die CO2-Preissprünge für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen vermeiden. Zur Unterstützung besonders belasteter Haushalte nutzen wir hierzu auch die Mittel des Europäischen Klimasozialfonds.

Die CO2-Einnahmen geben wir an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zurück. Dazu werden wir auch unbürokratische und sozial gestaffelte Entlastungen und Förderungen beim Wohnen und bei der Mobilität auf den Weg bringen, damit niemand überfordert wird. Die stark betroffenen Wirtschaftsbranchen im Wettbewerb kompensieren wir unbürokratisch.“

„Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken. Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen.“

Zeile 898 ff: Klimaneutralität 2045

„Wir stehen zu den deutschen und europäischen Klimazielen, wohlwissend, dass die Erderwärmung ein globales Problem ist und die Weltgemeinschaft es gemeinsam lösen muss. Dafür setzen wir das Pariser Klimaabkommen um und verfolgen das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt.

Wir wollen Industrieland bleiben und klimaneutral werden. Die deutschen und europäischen Klimaziele erreichen wir vorrangig durch Reduktion von CO2 und anderen Treibhausgasen in Deutschland, zusätzlich durch Anrechnung negativer Emissionen sowie in begrenztem Umfang durch hochqualifizierte und glaubwürdige CO2-Minderungen in außereuropäischen Partnerländern. Dies ist im europäischen Klimaschutzgesetz sowie im EU-Emissionshandel abzubilden.

Das europäische Klima-Zwischenziel für 2040 in Höhe von minus 90 % gegenüber 1990 unterstützen wir daher mit der Maßgabe, dass erstens in Deutschland nicht mehr reduziert werden muss als mit dem deutschen Klima-Zwischenziel für 2040 vorgesehen, zweitens neben der vorrangigen CO2-Reduktion in Deutschland in begrenztem Umfang auch permanente und nachhaltige negative Emissionen sowie drittens glaubwürdige CO2-Reduzierung durch hochqualifizierte, zertifizierte und permanente Projekte (maximal drei Prozentpunkte des 2040-Zwischenziels) in außereuropäischen Partnerländern zur wirtschaftlich tragbaren Reduzierung von Restemissionen anrechenbar sind. Zudem muss ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz zum Erhalt unserer industriellen Wertschöpfung garantiert werden.“

Zeile 934 ff: Energiepolitik

„Wir wollen die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg machen. Bei der Energiewende machen wir Wirtschaft und Verbraucher stärker zu Mitgestaltern (unter anderem durch Entbürokratisierung, Mieterstrom, Bürgerenergie und Energy Sharing). Wir wollen alle Potenziale der Erneuerbaren Energien nutzen. Dazu gehören Sonnen- und Windenergie sowie Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft sowie aus diesen hergestellte Moleküle. Wir stärken auch innovative Technologien wie Abwasserwärme, Wärmerückgewinnung und Flugwindkraft/Höhenwindenergie.

Wir werden ein Monitoring in Auftrag geben, mit dem bis zur Sommerpause 2025 der zu erwartende Strombedarf sowie der Stand der Versorgungssicherheit, des Netzausbaus, des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, der Digitalisierung und des Wasserstoffhochlaufs als eine Grundlage der weiteren Arbeit überprüft werden. Wir stehen für eine konsequente Ausrichtung aller Bereiche auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit. Unser Ziel sind dauerhaft niedrige und planbare, international wettbewerbsfähige Energiekosten.“

Zeile 140 ff: „Das Wasserstoffkernnetz muss deutschlandweit die industriellen Zentren anbinden, auch im Süden und Osten Deutschlands. Wir werden den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft beschleunigen und pragmatischer ausgestalten. Im Hochlauf müssen wir alle Farben nutzen. Wir werden umgehend nach Beginn der Wahlperiode ein Gesetzespaket beschließen, das die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS) insbesondere für schwer vermeidbare Emissionen des Industriesektors und für Gaskraftwerke ermöglicht.“

„Wir erarbeiten einen Fahrplan für defossilisierte Energieträger. Dafür müssen Gasnetze erhalten bleiben, die für eine sichere Wärmeversorgung notwendig sind. Die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie werden wir zügig umsetzen. Um die nötigen Investitionen zu ermöglichen, wollen wir die Träger von Infrastrukturen durch einen Mix aus zusätzlichem öffentlichem und privatem Kapital stärken.“

Zeile 989 ff: Smart-Meter-Rollout, Stromnetz und Flexibilisierung

„Den Rollout von Smart Metern im Verteilnetz werden wir beschleunigen und vereinfachen und dynamische Stromtarife stärken. Die neu zu planenden Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) sollen, wo möglich, als Freileitungen umgesetzt werden. Dabei werden wir besonders belastete Regionen berücksichtigen. Durch diese Maßnahmen können wir den von der Bundesnetzagentur geplanten Netzausbau effizienter gestalten. Den nach einer Bestandsaufnahme notwendigen verbleibenden Ausbau wollen wir weiter beschleunigen. Die Kosten für Netzanschlüsse für bestehende Unternehmensstandorte auf dem Weg zur Transformation wollen wir senken und die Genehmigungsverfahren vereinheitlichen. Die Möglichkeit der physikalischen Direktversorgung der Industrie weiten wir räumlich aus. Wir halten an einer einheitlichen Stromgebotszone fest.

Hemmnisse bei der Flexibilisierung des Stromsystems müssen abgebaut werden, um die flexible Nutzung von Erneuerbaren Energien sektorübergreifend zu verbessern. Der Ausbau systemdienlicher Speicherkapazitäten und die systemdienliche Nutzung von E-Auto- und Heimspeichern werden wir verstärkt vorantreiben. Bidirektionales Laden und das Laden am Arbeitsplatz werden wir unterstützen.

Wir werden die Ansiedelung von großen Abnehmern wie etwa von Speichern und großen Erzeugern Erneuerbarer Energien dort anreizen, wo es dem Netz nützt. Energiespeicher werden als im überragenden öffentlichen Interesse anerkannt sowie im Zusammenhang mit privilegierten Erneuerbaren-Energien-Erzeugungsanlagen ebenfalls privilegiert. Die Mehrfachbelastung durch Steuern, Abgaben und Entgelte wird so weit wie möglich abgeschafft. Die regionale Nutzung ansonsten abgeregelten Stroms wollen wir deutlich erleichtern.“

Im Kontext:
Gebäudeenergiegesetz: Die Messlatte ist und bleibt Planungssicherheit

Literatur

[1] Verantwortung für Deutschland, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode (Entwurf als PDF-Download). Berlin: 9. April 2025