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Heizungswende

Mehr Gewicht für die CO2-Be­prei­sung? Besser nicht …

Die CO2-Be­prei­sung ist zwar keine klas­si­sche Steu­er, aber sie soll steu­ern. Das ist auch wich­tig und rich­tig. Ei­ne Kon­zen­tra­tion auf die CO2-Be­prei­sung ver­schiebt je­doch Hand­lun­gen und er­zeugt in den Zu­kunft neue Pro­bl­eme.

GV

In der Theorie kann man über die CO2-Bepreisung jeden gewünschten Dekarbonisierungspfad einhalten: Muss parallel zum Inverkehrbringen von Kraft- und Brennstoffen ein Zertifikat für die durch die Nutzung freigesetzten Treibhausgasemissionen erworben und abgegeben werden, limitiert die ausgegebene Menge der Emissionszertifikate den Treibhausgasausstoß in dem vom Handelssystem erfassten Bereich.

Die praktischen Herausforderungen sind aber größer, denn mit jedem Dekarbonisierungspfad ist auch ein CO2-Preispfad verbunden, wenngleich dieser aufgrund vieler Interaktionen nur mit hoher Ungenauigkeit vorhersagbar ist. Wenn aber genau diese Unsicherheit existiert, gibt es auch keine Planungssicherheit. Dazu kommt noch eine oft geübte Gewissheit: Wenn die Preise zu schnell oder zu stark steigen, wird die Politik schon rettend eingreifen. Für den planmäßig 2027 startenden Europäischen Emissionshandel für Kraft- und Brennstoffe ETS II sind solche Funktionen bereits vorgesehen, allerdings ohne das Emissionsbudget zu erhöhen – es wird nur der Pfad verändert und das Problem verschoben.

Im Wahlkampf auf CO2-Preis zu setzen, ist bequem

Trotzdem erstaunt es nicht, dass für den begonnenen Bundestagswahlkampf auch die CO2-Bepreisung thematisiert und mit Technologieoffenheit bzw. freier Wahl der Technologie verknüpft wird, zumeist ohne die Anforderungen dafür zu benennen. Und das ist bequem: In den ersten zwei Jahren der nächsten Legislaturperiode steigt für Energieverbraucher der CO2-Preis voraussichtlich um jeweils 10 Euro/t. Die direkte Wirkung dürfte kaum messbar sein.

Wenn die Schritte aber allein keine Wirkung entfalten, werden Gelegenheiten für einen Umstieg tendenziell aufgeschoben. Dass kann man auch Heizungsbesitzern nicht vorwerfen. Die Rechnung dürfte so aber für alle höher ausfallen: Wenn viele Heizungsbesitzer so lange warten, bis die CO2-Preise zum tatsächlichen finanziellen Problem geworden sind, wird es dann keine ausreichenden Einbaukapazitäten geben und die Preise für einen Heizungstausch werden tendenziell an die Situation angepasst.

In der Warteschlange muss man dann zuschauen, wie die CO2-Kosten steigen. Bei einem CO2-Preis von 200 Euro/t sind es bei 20 000 kWh/a Gasverbrauch 2,3 Euro pro Tag und bei energieäquivalent 1870 l Heizöl 3,2 Euro pro Tag.

Rückvergütung mit Tücken

Ein Teil davon soll mehr oder minder direkt und gegebenenfalls mit Sozialausgleich zurückfließen. Zurzeit geschieht dies eher unsichtbar über den Strompreis (EEG-Vergütung nicht mehr als Umlage), die Pendlerpauschale und Förderprogramme. Die beiden demnächst diskutierten Hauptmodelle dürften eine Pro-Kopf-Pauschale und eine Absenkung der Strompreise sein.

Beide haben Vor- und Nachteile, aber gemeinsam einen erst in vielen Jahren sichtbaren Effekt: Fehlende Einnahmen. Auch wenn der CO2-Preis heftig steigt, irgendwann schrumpfen die Einnahmen, weil immer weniger Zertifikate gehandelt werden. Die Entlastung beim Strompreis müsste dann beispielsweise zurückgefahren werden. Zuvor verbilligter Strom hat jedoch auch Entscheidungen beeinflusst, für die dann die Rechnung anders ausfällt. Und dort wo der Sozialausgleich zunächst wirkt und auch angezeigt ist, klafft plötzlich eine finanzielle Lücke.

Die CO2-Bepreisung halte ich für ein wichtiges Instrument. Wird ihr aber ein zu starkes Gewicht gegeben, verlagert sie Probleme und Kosten in die Zukunft. Nachhaltiger ist es, mit den Einnahmen auch Investitionen zu fördern, die früh wirken (EE-Heizungen) und / oder Kosten dauerhaft senken (Energieinfrastruktur). Von beiden Verwendungen profitieren alle Bürger.

Jochen Vorländer
Chefredakteur TGA+E Fachplaner
vorlaender@tga-fachplaner.de

Alle TGAkommentare finden Sie im TGAdossier TGA-Leitartikel

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