Die Nachfrage nach der KfW-Heizungsförderung steigt langsam. Bis Ende Juli 2024 gab es 66 706 Zusagen (ohne Zusatzanträge). Bei 52 276 Zusagen ist eine Wärmepumpe geplant.
Bei der Heizungsförderung – Zuschussanträge können seit dem 27. Februar 2024 gestellt werden – hat sich die Dynamik wie erhofft weiter erhöht. Dies dürfte mehrere Gründe haben: Zum einen wird kontinuierlich über die Heizungsförderung mit Zuschüssen zwischen 30 und bis zu 70 % (im Bereich der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben) berichtet. Und die lange bekannte, aber dennoch zwischenzeitlich heftig kritisierte Auszahlung der Zuschüsse erst ab Oktober 2024 ist aus der Sommerperspektive ein schwindendes Problem.
Zum anderen erfolgte zum 28. Mai 2024 plangemäß die zweite Antragstellergruppe der privaten Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Ende August 2024 soll die Heizungsförderung auch der dritten (und letzten) Antragstellergruppe zur Verfügung stehen: Unternehmen und Kommunen sowie Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Wohneigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Sondereigentum. Zudem gibt es eine Sonderregelungen für vom Hochwasser 2024 in Baden-Württemberg und Bayern Heizungsanlagen betroffene Hauseigentümer für die Erneuerung beschädigter Heizungsanlagen.
Zwischenbilanz bis Ende Juli 2024
Im Juli 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine aktualisierte Statistik der BEG-Heizungsförderung mit der Anzahl an Zusagen nach Wärmeerzeugern, Boni und Bundesländern bis zum 31. Juli 2024 veröffentlicht. Gegenüber der Bilanz bis Ende Juni 2024 wurden in größerem Umfang Zahlen nach unten korrigiert.
Besonders betroffen sind Biomasse-Heizungen, sodass Ende Juli 2024 deutlich weniger Zusagen für Holzpellets-, Hackgut- und Scheitholz-Heizkessel (11 286) als noch Ende Juni 2024 gelistet wurden (13 675). Neben kleineren Korrekturen dürfte dafür ausschlaggebend sein, dass in der Auswertung bis Ende Juni 2024 der „Emissionsminderungszuschlag“ auch als Biomasse-Heizkessel gezählt worden ist.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei der „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ (66 706) bei Wohneigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern lediglich die Basisanträge exklusive Zusatzanträge berücksichtigt sind („Anzahl Zusagen mit Zusatzanträgen“: 77 602). Zudem erfolgt die Zusage für einen einzelnen Wärmeerzeuger oder für mehrere Wärmeerzeuger gleichzeitig. Die Anzahl der Wärmeerzeuger kann dadurch die Anzahl der Zusagen übersteigen. Die „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ dürfte die dichteste Annäherung an die Anzahl der involvierten Heizungsanlagen sein.
Waren bis Ende Juni 2024 noch in allen relevanten Kategorien die Zahlen deutlich höher als in den vorherigen Monaten gewesen, gilt dies Ende Juli 2024 nur noch für die Wärmepumpe – Solarthermie und Biomasse-Heizkessel sind gegenüber dem Vormonat um 8 bzw. 10 % zurückgefallen.
Für den Zeitraum 27.02. bis 31.07.2024 liegen folgende Zahlen vor:
● 66 706 (davon im Juli: 17 883 bzw. 26,8 %) Zusagen, ohne Zusatzanträge
● 52 276 (davon im Juli: 13 950 bzw. 26,7 %) Zusagen für Wärmepumpen (WP)
● 35 681 (davon im Juli: 9797 bzw. 27,5 %) Zusagen mit Effizienzbonus (nur WP)
● 11 286 (davon im Juli: 3034 bzw. 26,9 %) Zusagen für Biomasse-Heizungen
● 7544 (davon im Juli: 2030 bzw. 26,9 %) Zusagen mit Emissionsminderungszuschlag (nur Biomasse)
● 3388 (davon im Juli: 870 bzw. 38,9 %) Zusagen für Solarthermie
● 2607 (davon im Juli: 735 bzw. 28,2 %) Zusagen für Wärmenetzanschlüsse
● 47 593 (davon im Juli: 12 606 bzw. 26,5 %) Klimageschwindigkeits-Bonus-Zusagen
Für die Zusagen ergibt sich folgende Wärmeerzeugerstruktur:
● 77,9 % der Zusagen entfallen auf Wärmepumpen (Juli: 77,9 %)
● 16,8 % der Zusagen entfallen auf Biomasse-Heizungen (Juli: 16,9 %)
● 5,0 % der Zusagen entfallen auf Solarthermie-Anlagen (Juli: 4,9 %)
● 3,9 % der Zusagen entfallen auf Wärmenetz-Anschlüsse (Juli: 4,1 %)
13 950 Zusagen für Wärmepumpen im Juli 2024 ist ein Zuwachs von 9,6 % gegenüber dem Vormonat. Das Niveau liegt aber noch deutlich entfernt vom Wärmewendeziel 500 000 Wärmepumpen pro Jahr bzw. 41 300 Wärmepumpen pro Monat. Nimmt man besondere Effekte heraus, lagen in der Vergangenheit die Antragszahlen in den Sommermonaten im oberen Bereich des Jahresverlaufs.
Von den 52 276 Zusagen für Wärmepumpen wurden 50 239 Zusagen als Singlemaßnahme beantragt, nur 2037 Zusagen wurden als Kombimaßnahme beantragt. Zudem ist aus der Detaillierung der zugesagten Wärmepumpenarten und den Zusagen für den Effizienzbonus bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ein sehr hoher Anteil mit natürlichen Kältemitteln zu erkennen.
Die Statistik erfasst bis Ende Juli 2024 zudem 17 Zusagen für Brennstoffzellenheizungen, 177 Zusagen für wasserstofffähige Gas-Heizungen, 129 Zusagen für Anschüsse an ein Gebäudenetz und 181 Zusagen für innovative Heizungstechnik.
Die Zuordnung der Zusagen zu den Bundesländern zeigt das zu erwartende Bild, dass in den Stadtstaaten der Anteil an den zusagen deutlich hinter dem Bevölkerungsanteil liegt. Es gibt jedoch auch in den anderen Bundesländern eine deutliche Streuung.
Auszahlung ab Oktober 2024
Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Die Einreichung von Nachweisen der Durchführung ist etwa sechs Monate nach Start der jeweiligen Antragstellergruppe möglich.
Die Ende Februar 2024 gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig im September digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung ab Oktober 2024 erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können.
Weitere Infos zur Heizungsförderung: www.kfw.de/nachhaltige-heizung
Schon jetzt können alle Antragstellergruppen förderfähige Vorhaben des Heizungstausches beginnen. Startet das Vorhaben bis zum 31. August 2024, lässt sich die Antragsstellung bis zum 30. November 2024 nachholen. Ab dem 1. September 2024 ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Verbindlich reserviert sind die Zuschüsse allerdings erst nach einer Zusage durch die KfW. ■
Quelle: BMWK / jv
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