Die Senkung der Strompreise steht bei nahezu allen Parteien im Wahlprogramm. Das ist gut, richtig und wichtig. Wichtig ist auch ein realistischer Blick auf die Wirkung.
Eine Minimierung der Stromsteuer gehört praktisch zum Standardrepertoire. Für Haushalte würde dies eine Absenkung um 2,32 Ct/kWh bedeuten. In anderen Verbrauchergruppen wären die Auswirkungen z. T. erheblich geringer oder null.
Insofern sticht das am 3. Februar 2025 von der CDU verabschiedete „Sofortprogramm für Wohlstand und Sicherheit“ heraus. Im Abschnitt „Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand“ verspricht es als Punkt 1:
„Wir senken die Stromsteuer und die Netzentgelte – für eine Entlastung von mindestens 5 Cent pro kWh. Der Strom muss für alle günstiger werden.“
„Für alle“, „Wettbewerbsfähigkeit“ und „Wohlstand“: Geht man davon aus, dass in die Kurzformulierung kein Ausschluss unter den Tisch gefallen ist, dürfen die Wähler davon ausgehen, dass der Preis für jeden Netzbezug um mindestens 5 Ct/kWh durch staatlichen Eingriff – oder eine Beendigung ebendieser – vergünstigt werden soll.
Unabhängig von der Herausforderung, die Senkung aufgrund komplex verzahnter Regularien und europarechtlicher Schranken mit den angekündigten Hebeln zeitnah und ohne neue Bürokratie zu realisieren und gleichzeitig zu gewährleisten, dass die Senkung(en) vollständig an alle Stromkunden weitergegeben werden, sollte insbesondere der Gesamtumfang interessieren.
Das CDU-Strompreisversprechen wiegt 23 Mrd. Euro/a
2024 betrug die Last etwa 464 TWh (Stromverbrauch aus dem Netz inkl. Netzverluste). Legt man diesen Wert hilfsweise zugrunde, hat die von der CDU versprochene Strompreissenkung ein Volumen von 23,2 Mrd. Euro/a. Im Sommer 2024 galt diese Summe als staatliche Einzahlung zur Senkung der Strompreise auf das EEG-Konto bei vielen Energiewendekritikern als hochproblematisch …
… umgelegt auf 82,7 Mio. Einwohner wären es 281 Euro/a pro Kopf. Das entspricht allerdings nicht der Ankündigung. Besser spiegeln sie typische Verbräuche:
● 175 Euro/a für 3500 kWh/a Haushaltsstrom
● 310 Euro/a für 6200 kWh/a für eine Wärmepumpe (älteres Einfamilienhaus)
● 110 Euro/a für ein E-Auto bei 10 000 km/a und 0,22 kWh/km Netzentnahme
● 12 500 Euro/a für einen kleinen Industriebetrieb mit 250 MWh/a
Das Wärmepumpenbeispiel steht für einen Nutzwärmebedarf von 18 600 kWh/a (20 000 kWh/a Erdgas bzw. 1870 l/a Heizöl) und eine Jahresarbeitszahl von 3,0. Bei einer JAZ von 4,2 würde die Strompreissenkung nur 221 Euro/a entsprechen.
Für den Wärmepumpenhochlauf (nur) ein wichtiges Signal
Das wären wichtige Beträge, um den Umstieg auf eine Wärmepumpe anzureizen. Die Heizungsförderung können sie aber nicht ersetzen: 310 Euro/a würden ein zinsfreies Annuitätendarlehen in 12 Jahren Laufzeit von 3720 Euro tilgen. Bei einem Zinssatz von 5 % wären es 2750 Euro und für die höhere JAZ 1960 Euro. Aber die Strompreissenkung würde zeigen, dass die Politik es ernst mit der Elektrifizierung der Wärmeerzeugung meint.
Bezieht sich am Ende die CDU-Ankündigung neben der Stromsteuer auf den Netzentgeltarbeitspreis, kommt die Senkung bei WP-Strom nur in vollem Umfang an, wenn auch die Modul-1- und -2-Regularien angepasst werden, in einigen Verteilnetzgebieten eventuell bis in den negativen Bereich hinein. Noch komplizierter dürfte es unabhängig vom Abnahmefall Wärmepumpe werden, wenn das CDU-Konzept einen starken Fokus auf das Übertragungsnetzentgelt richtet, denn das ist zwar bundesweit einheitlich festgelegt, fließt jedoch bis zu jedem Endverbraucher-Netzanschluss regional sehr unterschiedlich in das Netzentgelt ein. Dann wird man das Versprechen „für alle“ wohl nur durch zusätzliche bürokratische Mechanismen erfüllen können. ■
Quelle: Bundesnetzagentur; CDU-Sofortprogramm 03.02.2025; eigene Berechnungen / jv
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