Kompakt informieren
- In Arbeitsräumen muss „ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft“ zur Verfügung stehen. Die Logik und die Aufenthaltsdauer von Menschen in Wohnungen gebieten, dass auch hier mindestens die gleichen Anforderungen erfüllt sein müssen.
- Über die Bauordnungen ist dies nicht sichergestellt. Nach heutigen Baustandards ist für die Erfüllung der Gesundheits-Forderungen eine stets gut funktionierende Lüftungstechnik erforderlich – die freie Lüftung über zu öffnende Fenster ist in den meisten Fällen nicht ausreichend.
- Die Gesundheits-Forderungen lassen sich durch maschinell angetriebene Lüftungsanlagen realisieren; sicherstellen lassen sie sich jedoch nur, wenn alle Beteiligten, von der Komponentenfertigung, über die Planung und Errichtung bis zum Betrieb die Hygieneanforderungen verinnerlicht haben und beachten.
- Insbesondere Planungsbüros sind jedoch bei entsprechenden Qualifizierungs- und Weiterbildungsveranstaltungen unterrepräsentiert.
Gebäude haben auch die Aufgabe, den Menschen vor den Einflüssen der Witterung und der Umwelt (Wind, Regen, Temperaturschwankungen, Umweltgiften usw.) zu schützen. Dazu dienen insbesondere Innenräume, die durch Wände, Fenster, Türen, Dächer und / oder Fußböden von der Außenwelt getrennt, also witterungsgeschützt sind.
Viele Jahrhunderte waren diese Innenräume nicht luftdicht von der Außenwelt abgetrennt. Je nach vorhandener Undichtigkeit sowie den Wind- und thermischen Verhältnissen der Umgebung war ein nicht vernachlässigbarer und kaum zu steuernder Luftaustausch zwischen dem Innenraum und der Umgebung (Außenluft) möglich.
Dies führte in unserer Klimaregion insbesondere im Winter zu höheren Energieverlusten, um eine gewünschte Raumlufttemperatur zu gewährleisten. Aus rein energetischen Gründen wurden deshalb zunehmend die Bauvorschriften so geändert, dass nunmehr die Gebäude „sehr luftdicht“ gegenüber der Außenluft sind.
„Gesundheitlich zuträgliche Atemluft“
Schon vor rund 120 Jahren hatte Hermann Rietschel (1847 – 1914) in seiner Geburtstagsrede an die „Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm II“ am 26. Januar 1894 formuliert: „Wenn heute jemand auf den Gedanken käme, die Wände seines Gebäudes, die Tür- und Fensterfugen vollkommen undurchlässig gegen Luft herzustellen, so könnte ihn keine Bauordnung daran hindern und doch würde er Räume schaffen, die als im höchsten Grad gesundheitsschädlich bezeichnet werden müssten.“
Als damaliger Professor der Heiz- und Klimatechnik und Rektor der TH Berlin wusste Rietschel natürlich genau, wovon er sprach. Heute haben wir allerdings genau solch eine Bauordnung und müssen verhindern, dass die so errichteten Räume als „gesundheitsschädlich“ bezeichnet werden müssen. Dazu wird unbedingt Raumlufttechnik benötigt.
In Arbeitsräumen muss nach Arbeitsstättenverordnung und den Arbeitsstätten-Regeln dafür gesorgt werden, dass in diesen „ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft“ [1] beziehungsweise „gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge“ [2] zur Verfügung steht. Da sich in Deutschland Personen durchschnittlich 14 h/d in Wohnungen aufhalten [3], atmen sie dort auch die meiste Luft je Tag ein. Dementsprechend muss in Wohnungen aus gesundheitlichen Gründen die in Wohnungsräumen zur Verfügung stehende Atemluft mindestens so gut sein, wie in Arbeitsstätten hoheitlich gefordert.
Luft ist das wichtigste Lebensmittel
Um diesen Gesundheits-Forderungen gerecht zu werden, müssen solche Gebäude eine stets gut funktionierende Lüftungstechnik besitzen. Die einfachste Lüftungstechnik – die freie Lüftung – besteht beispielsweise aus zu öffnenden Fenstern. In Deutschland kann sie aber nur in speziellen Fällen kontinuierlich über das ganze Jahr den oben genannten gesundheitlichen Forderungen entsprechen. Abb. 2 (aus [4]) zeigt die engen Grenzen der freien Lüftung auf.
Kontinuierlich gut und auch energetisch sparsamer „kann“ diese Forderung eine Lüftungsanlage (mit maschinellem Antrieb) erfüllen. Damit dieses „kann“ zum „wird“ wird, müssen allerdings ausreichende Lufthygiene-Kenntnisse und -Erfahrungen bei den beteiligten Planern, Komponentenherstellern, Anlagenbauern und Betreibern vorliegen.
Die Überzeugung, dass Luft unser wichtigstes Lebensmittel ist, ist eine Grundvoraussetzung zum Verständnis der notwendigen Lufthygiene-Forderungen in der Lüftungstechnik. Diese Überzeugung leitet sich aus der aufgenommenen Menge und dem täglichen Bedarf ab Abb. 3 Abb. 4.
Konsequent muss man sich bei der Hygiene in der Lüftungstechnik immer fragen, ob man beispielsweise ein Schnitzel essen würde, was auf einem „verschmutzten Blech aus dem Kanal einer Lüftungsanlage“ serviert wird. Dabei könnte man unterstützend erklären, dass die Abwehrmechanismen im Magen besser sein dürften als die in der Lunge, wo der Stoffaustausch zwischen Atemluft und Blut stattfindet. Die Einschätzung, ob ein Speiseteller „sauber oder nicht sauber“ ist, fällt uns allen meist sehr einfach. Warum trifft dies nicht bei Lüftungsanlagen zu? Der seit September 2014 vorliegende Entwurf der VDI 6022 Blatt 1.3 [5] gibt notwendige Hinweise zur Sauberkeit in Lüftungsanlagen.
Hygiene-Forderungen an Komponenten
Die Mitte der 1980er-Jahre öffentlich gemachte Kritik von Kröling [6] an der häufig anzu-treffenden Verschlechterung der Luftqualität in Lüftungsanlagen führte zur Erarbeitung einer ersten Lufthygiene-Richtlinie, der VDI 6022 und deren Veröffentlichungen in den Jahren 1997 (Entwurf Blatt 1), 1998 [5] (erste gültige Fassung) und den Folgejahren. Die Aussagen der im Jahr 1998 veröffentlichten VDI-Richtlinie [6] konnte man sehr verkürzt zusammenfassen zu:
Lüftungsanlagen sind so zu planen, herzustellen, zu erstellen und zu betreiben, dass die Qualität der damit bereitgestellten Zuluft zumindest nicht schlechter ist, als die zeitgleich vorhandene Außenluft.
Um dieses Ziel zu verwirklichen, mussten unbedingt noch konkrete Maßnahmen und Maßstäbe gesetzt und formuliert werden. Schon in der simplen Frage, in welchen Zeitabständen sind Luftfilter hinsichtlich ihres Hygienezustands zu kontrollieren, schieden sich die Geister. Bis dahin und heute formulieren noch einige Regeln (beispielsweise [7, 8]) „in periodischen Zeitabständen“ oder „regelmäßig“. Was verstehen aber Auftraggeber (AG) einerseits und Auftragnehmer (AN) andererseits unter periodisch oder regelmäßig?
Dies erst nach erfolgtem Auftrag zu definieren, bedeutet meist Ärger und Unzufriedenheit. Die Richtlinien-Reihe VDI 6022 [9] hat deshalb seit 1998 beispielsweise statt der unpräzisen Formulierung „periodisch“ einen exakten Zeitabstand in Monaten festgelegt und damit Meinungsverschiedenheiten in solchen Fragen einen Riegel vorgeschoben.
Damit die Techniker, Meister oder Ingenieure der Lüftungstechnik die Notwendigkeit solcher Forderungen verstehen, mussten diesen zusätzlich zu den in deren Ausbildung üblicherweise vermittelten Kenntnisse auch Grundkenntnisse der Medizin, Mikrobiologie und Hygiene vermittelt werden. Der Verfasser dieses Beitrages und erster Vorsitzender der VDI 6022 hatte selbst in seiner Universitäts-Ausbildung Mitte der 1960er-Jahre nur gelehrt bekommen: „Vor jedem Wärmeübertrager (Ausnahme: Glattrohr-Wärmeübertrager) muss die Luft gefiltert sein, damit der Wärmeübertrager nicht verschmutzt und die durchströmende Luft durch die Verschmutzung nicht verschlechtert wird.“
Noch Mitte der 1980er-Jahre (teilweise bis heute) musste man leider immer wieder mal formulieren: „Es wäre schon begrüßenswert, wenn alle in der Lüftungstechnik aktiven Personen zumindest diese uralte und einfachste Hygiene-Forderung kennen und realisieren würden.“
Erfüllen Grobfilter schon diese Aufgabe? Warum reicht es nicht, wenn nur am Ende der Luftaufbereitung die Luft ausreichend gefiltert wird, damit die Zuluft staubarm – insbesondere auch PM2,5-arm – ist? Wie verändert ein verschmutzter Luftfilter die Luftqualität und welchen Einfluss kann die so behandelte Zuluft auf den menschlichen Körper nehmen? Wie kann eine vernünftige Lufthygiene-Forderung (beispielsweise grundsätzlich mindestens eine Luftfilterstufe F7 oder feiner vor dem ersten Wärmeübertrager und eine zweite Luftfilterstufe am Ende der Luftaufbereitung, wenn ein möglicher Riemenabrieb die Luft verunreinigen kann) einem Auftraggeber und / oder Architekten verständlich erklärt werden? Warum steht immer nur der „zu hohe Platzbedarf der Lüftungstechnik“ im Mittelpunkt vieler Architekten oder Bauherren?
Mindest-Qualifikation ist Pflicht
Diese und andere Fragestellungen verlangen, dass für in der Raumlufttechnik tätige Personen Weiterbildungen in der Lufthygiene konzipiert und eingeführt wurden. In den heute nach VDI 6022 (aktuell in Blatt 4 [10]) vorgeschriebenen Schulungen sind auch alle möglichen Fragestellungen und notwendige Antworten über Sinn und Notwendigkeit von Lufthygiene-Forderungen und dazu geltende Gesetze und Regeln umfassend zu unterrichten. Die Richtlinien-Reihe VDI 6022 Abb. 5 wurde den in der Praxis weiterhin auftretenden Problemen immer stärker angepasst und aktualisiert bzw. erweitert.
Da bekannt ist, dass man mit einem schlechten Produkt fast unmöglich ein gutes Ergebnis erzielen kann, ist es insbesondere auch notwendig, dass schon in der Planung der Raumlufttechnik beginnend RLT-Anlagen so geplant und ausgeschrieben werden, dass mit diesen die Aufgabenstellung nach [1] und [2] einer gesundheitlich zuträglichen Atemluft in Aufenthaltsräumen erreicht werden kann. Natürlich muss insbesondere auch während der Montage der Lüftungsanlage das genannte Ziel durch geeignete Objektüberwachung bzw. Objektbetreuung immer wieder eingefordert werden.
Die nach VDI 6022 schon in der Planung als zusätzliche Leistung auszuschreibende Hygiene-Inspektion [9] nach Fertigstellung der Montage der RLT-Anlage gehört unbedingt dazu. VDI 6022 ist seit vielen Jahren als allgemein anerkannte Regel der Technik anerkannt. Auch in der VOB Teil C [11] wird ausdrücklich auf die Einhaltung von VDI 6022 hingewiesen. Jeder Auftraggeber hat somit auch das Recht, sich vom RLT-Planungsbüro den Nachweis der entsprechend notwendigen Mindest-Qualifikation Stufe A nach VDI 6022 für mindestens einen verantwortlichen Techniker, Meister oder Ingenieur nachweisen zu lassen. Eine analoge Nachweispflicht gilt natürlich für das auf der Baustelle eingesetzte Montagepersonal bei der Errichtung der RLT-Anlage.
Obwohl in den vergangenen Jahren die Anzahl der nach VDI 6022 in den Kategorien A und B qualifizierten Personen allein in Deutschland, der Schweiz und Österreich auf über 20 000 Personen gestiegen ist, muss der Anteil an geschulten Planungsingenieuren als noch immer unterrepräsentiert eingeschätzt werden. Nur von wenigen RLT-Planungsbüros ist bekannt, dass diese konsequent ihre Mitarbeiter nach VDI 6022 haben schulen lassen.
Einige Schulungen nur für den Schein
Zudem muss noch immer festgehalten werden, dass die Qualität der angebotenen Lufthygiene-Schulungen sehr unterschiedlich ist. Der Verfasser nennt seit Jahren einige Schulungen lediglich „Scheinschulungen“, da diese nicht zur Wissensvermittlung in der Hygiene der Lüftungstechnik geeignet sind. Solche Schulungen erfolgen nur „zum Schein“ oder, um den „Schein auszugeben“.
Da die Realisierung der Lufthygiene-Forderungen eine gemeinsame Aufgabe der Lüftungstechniker (auch Blaukittel genannt) und Weißkittel (Mediziner, Hygieniker, Toxikologen) ist, wird nach VDI 6022 seit Jahren gefordert, dass während der Schulung Vertreter beider Spezialisten (Blau- und Weißkittel) als Referenten anwesend sind und sich an der Diskussion beteiligen.
Jedoch gibt es immer noch Ausbildungsstätten, die in der Beurkundung zwei Referenten angeben, obwohl nur ein „Blaukittel oder Weißkittel“ die Schulung durchgeführt hat. Eine solche Ausbildung wird den Zielen der VDI 6022 nicht gerecht und ist „schade für das investierte Geld“. Gerade für die Planungsingenieure muss eine gute Qualifizierung das Ziel sein. Für eine gute Ausbildung nach VDI 6022 Kategorie A und / oder B empfiehlt sich unbedingt, einen VDI-Schulungspartner (siehe: www.bit.ly/vdi6022_schulungspartner ) und dabei vor allem solche mit Referenten aus dem aktiven Kreis der Mitarbeiter an der VDI 6022 zu wählen. Natürlich heben sich insbesondere Referenten mit der neuen Zusatzqualifikation „VDI-geprüfter Fachingenieur RLQ“ (siehe: www. bit.ly/vdi-gepruefter_fachingenieur_rlq) durch hohe Qualität des Wissens heraus. Gute Schulungen nach VDI 6022 beinhalten selbstverständlich auch die aktuellen Forderungen der aktuellen DIN oder DIN EN, die sich mit den entsprechenden Themen der Lufthygiene in Lüftungsanlagen beschäftigen.
Für Planungsbüros bieten sich auch aus Kostengründen insbesondere „Inhouse-Schu-lungen“ an, um möglichst allen Mitarbeitern das notwendige Wissen zu übermitteln. Über www.bit.ly/vdi6022_schulungspartner kann man geeignete Anbieter erfragen.
Hygiene-Forderungen an RLT-Anlagen
Die Arbeitsstätten-Regeln [2] fordern eine „gesundheitlich zuträgliche Atemluftqualität“ in Aufenthaltsräumen. Diese Forderung geht jedoch über die Aufgabenstellung der VDI 6022 Blatt 1 und damit über die in einer Lufthygiene-Schulung Kategorie A oder B behandelten Themen hinaus. VDI 6022 Blatt 1ff beschäftigt sich nur mit der Sicherstellung einer Mindest-Luftqualität am Zuluft-Durchlass gleich der Außenluftqualität. Im Raum selbst nimmt die Zuluft dann sämtliche Raumlasten auf, sodass die für die Personen vorliegende Atemluftqualität – zumindest bei einer Mischlüftung – schlechter ist als die Zuluftqualität und damit schlechter ist als die zeitgleich vorhandene Außenluftqualität.
Die Aufgabenstellung des RLT-Planungsingenieurs ist es jedoch, eine bestimmte Raum- oder Atemluftqualität mit der RLT-Anlage zu erreichen. Heute kennen wir nach DIN- und DIN-EN-Normen (siehe [12 bis 14]) verschieden definierte Raumluftkategorien im Sinne von Raumluftqualitäten Abb. 6. Ihnen ist gemeinsam, dass diese nicht die tatsächlich erreichte Raum- oder Atemluftqualität berücksichtigen. Nur in DIN EN 15 251 [13] werden wenigstens ansatzweise die nicht zu vernachlässigenden Raumbelastungen durch Baustoffe, Möbel und dergleichen berücksichtigt. Alle genannten DIN- oder DIN-EN-Normen formulieren konkret nur zu wenige Auslegungskriterien.
In VDI 6022 Blatt 3 [4] werden dagegen Raumluftkategorien im Sinne einer Raumluftqualität beschrieben, die nur durch Messungen der im Raum vorhandenen Luftqualität bestimmbar, aber auch nachweisbar sind. Zu diesem Zwecke sind die Messungen im Raum im Gegensatz zu üblichen Abnahmeverfahren, nach DIN EN 12 599 [15], im „benutzten Raum“ durchzuführen.
Ingenieure mit ausreichender Praxiserfahrung in der Lüftungstechnik können sich dafür als „VDI-geprüfte Fachingenieure RLQ“ qualifizieren. Diese in Fragen der Raumlufthygiene höchste Qualifizierung für Ingenieure haben bis heute 35 Personen erreicht. Deren Namen und Anschriften können [16] entnommen werden. Obwohl VDI 6022 nur für verantwortliche RLT-Planer eine Mindest-Qualifikation Kategorie A fordert, wird vom Verfasser unbedingt die höhere Qualifizierung empfohlen.
Zunehmend werden Personen mit dieser Qualifizierung auch in Streitfragen zur Hygiene in Anlagen und Räumen als eine Art höchste Kompetenz gewählt. Auch hier gilt die Erkenntnis, dass das Gutachten nur so gut sein kann, wie der jeweilige Gutachter. Nicht der Name eines Gutachter-Institutes oder die Qualifizierung als „vereidigter und gerichtlich zugelassener Sachverständigen“ oder „Öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter“ allein gibt dazu ausreichende Auskunft. Es widerspricht dem Anspruch solcher Gutachter, wenn in der Fachdisziplin Raumlufttechnik tätige Gutachter wichtige DIN- und DIN-EN-Normen oder VDI-Richtlinien wie VDI 6022, VDI 2047 Blatt 2 [17] oder DIN EN 15 780 [18] weder ausreichend kennen noch wenigstens besitzen.
Ausbildungsstätten zur Qualifizierung als „VDI-geprüfter Fachingenieur RLQ“ sind zu finden unter www.bit.ly/zertifizierung-zum-vdi-geprueften-fachingenieur-rlq. Diese Qualifizierung setzt einen Ingenieur mit jahrelangen Erfahrungen in der Raumlufttechnik und eine gültige Qualifizierung der Kategorie A voraus und ist qualitativ nicht zu verwechseln mit der Qualifizierung zum „RLQ-Manager“, wie irreführend einige Veröffentlichungen berichten. Der Lehrgang zum „RLQ-Manager“ wurde seit seiner Einführung vor drei Jahren mehrfach neu konzipiert und endet heute meist sogar ohne entsprechende Prüfung.
Normen oder VDI-Richtlinien sind keine Lehrbücher und widersprechen sich leider hin und wieder. Deswegen sind angebotene Lehrgänge oder Vorträge zu diesen besonders als Weiterbildung zu empfehlen, wenn diese auf vorhandene Widersprüche hinweisen und erklären. Im offiziellen Kommentar zur Richtlinien-Reihe VDI 6022 [19] werden so auch die Forderungen vieler DIN- und DIN-EN-Normen sowie VDMA-Blätter ausführlich behandelt. Obwohl die 2. Auflage dieses Lehrbuches erst im Dezember 2014 erschien, sind schon weit über 100 Exemplare verkauft worden.
Forderungen an das Planungsteam
Planer der inzwischen unbedingt notwendig gewordenen Raumlufttechnik für Innenräume müssen neben umfangreichem Produktwissen aus der Lüftungstechnik auch alle aktuell anerkannten Regeln der Technik und deren Forderungen kennen und beachten. Bei ersteren helfen meist Hersteller, bei den Normen und Richtlinien sollten sich Planer dagegen nur auf ihr eigenes Wissen verlassen. Dies auf dem aktuellen Stand zu halten ist bei ständig neuen und aktualisierten Normen und Richtlinien nicht einfach und manchmal fast untragbar.
Die Bezirksvereine des VDI bieten jedoch immer wieder Vorträge zum Normenwerk an, die helfen, in kurzer Zeit wichtige Änderungen kennenzulernen und mit Kollegen zu diskutieren. Auch einige Komponentenhersteller organisieren solche Veranstaltungen, ebenso Lehrgänge zur Qualifizierung nach VDI 6022. Hinweise zur Auswahl geeigneter Referenten sind oben gegeben worden. Die Möglich-keiten sind sehr vielseitig, aber es muss leider immer wieder festgestellt werden, dass gerade die Teilnehmer aus der Planung in solchen Weiterbildungsveranstaltungen unterrepräsentiert sind. Dies für die Zukunft zu korrigieren, sollte auch das Ziel des vorgelegten Beitrages sein.
Literatur
[1] Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBI I, 2004, Nr. 44, S. 2179); zuletzt durch Art. 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960) geändert, Download: www.bit.ly/arbstaettv_volltext
[2] Technische Regeln für Arbeitsstätten; Raumtemperatur ASR A 3.5:2010-06, GMBl 2010, S. 751, zuletzt geändert durch GMBl 2014, S. 287, Download auf www.baua.de; Lüftung ASR A 3.6:2012-01, GMBl 2012, S. 92, geändert durch GMBl 2013, S. 359; Download auf www.baua.de
[3] Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen – Ausgewählte Handlungsschwerpunkte aus Sicht BMU. Bericht des Umweltbundesamts, 2004 / 2005, Download auf www.apug.de
[4] VDI 6022 Blatt 3 Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Beurteilung der Raumluftqualität. Berlin: Beuth Verlag, Juli 2011
[5] VDI 6022 Blatt 1.3 (Entwurf) Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte – Sauberkeit von Luftleitungen. Berlin: Beuth Verlag, September 2014
[6] Kröling, Peter: Gesundheits- und Befindensstörungen in klimatisierten Gebäuden – Vergleichende Untersuchungen zum „Building illness“-Syndrom. München, Bern, Wien: W. Zuckerschwerdt Verlag, 1985
[6] VDI 6022 Blatt 1: Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen; Büro- und Versammlungsräume. Berlin: Beuth Verlag, Ausgabe Juli 1998. Zurückgezogen im April 2006; Nachfolgedokumente: [9], [4] und [10]
[7] VDMA 24 186 Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden – Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen. Berlin: Beuth Verlag, September 2009
[8] DIN EN 16 798-3 (Entwurf) Energieeffizienz von Gebäuden – Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden – Anforderungen an die Leistung von Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsystemen; Deutsche Fassung prEN 16798-3:2014, Berlin: Beuth Verlag, Januar 2015
[9] VDI 6022 Blatt 1 Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte. Berlin: Beuth Verlag, Juli 2011
VDI 6022 Blatt 1.1 Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte – Prüfung von Raumlufttechnischen Anlagen. Berlin: Beuth Verlag, August 2012
VDI 6022 Blatt 1.2 Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte – Hinweise zu erdverlegten Luftleitungen. Berlin: Beuth Verlag, Juni 2014
VDI 6022 Blatt 1.3 (Entwurf) Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte – Sauberkeit von Luftleitungen. Berlin: Beuth Verlag, September 2014
[10] VDI 6022 Blatt 4 Raumlufttechnik, Raumluftqualität – Qualifizierung von Personal für Hygienekontrollen, Hygieneinspektionen und die Beurteilung der Raumluftqualität. Berlin: Beuth Verlag, August 2012
[11] DIN 18 379 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Raumlufttechnische Anlagen. Berlin: Beuth Verlag, September 2009
[12] DIN EN ISO 7730 Ergonomie der thermischen Umgebung; Analytische Bestimmung und Interpretation der thermischen Behaglichkeit durch Berechnung des PMV- und des PPD-Indexes und Kriterien der lokalen thermischen Behaglichkeit (ISO 773:2005); Deutsche Fassung EN ISO 773:2005. Berlin: Beuth Verlag, Mai 2006
[13] DIN EN 15 251 Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden; Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik; Deutsche Fassung EN 15251:2007. Berlin: Beuth Verlag, Dezember 2012
[14] DIN EN 13 779 Lüftung von Nichtwohngebäuden; Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme; Deutsche Fassung EN 13779:2007. Berlin: Beuth Verlag, September 2009
[15] DIN EN 12 599 Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen; Deutsche Fassung EN 12599:2012, Januar 2013
[16] Liste „VDI-geprüfter Fachingenieur RLQ“ durch TÜV Rheinland / DIN CERTCO auf www.dincertco.tuv.com
[17] VDI 2047 Blatt 2 Rückkühlwerke – Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen. Berlin: Beuth Verlag, Januar 2015
[18] DIN EN 15 780 Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen – Sauberkeit von Lüftungsanlagen; Deutsche Fassung EN 15780:2011. Berlin: Beuth Verlag, Januar 2012
[19] Keune, Achim: Innenraumluftqualität und Hygieneanforderungen an die Raumlufttechnik in Gebäuden; Kommentar zu VDI 6022, 2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2015, 412 Seiten plus umfangreiche Dateien in der Beuth-Mediathek. Berlin: Beuth Verlag, Januar 2015
Dr.-Ing. Achim Keune
war von 1995 bis 2011 der erste Vorsitzende der Richtlinien-ReiheVDI 6022, ist Mitglied im VDI-Fachausschuss Raumlufttechnik (FA-RLT) und VDI-geprüfter Fachplaner RLQ, TBB Dr. Achim Keune, 22391 Hamburg, achim.keune@ingenieur.de