Vom Grundsatz auf der Bio-Treppe aber pauschal oder per Nachweis rabattiert das GModG Hybrid-Lösungen. Der Hybrid-Rabatt wird jedoch teilweise einkassiert.
Die Erhebung des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks zeigt für 2025 insbesondere: Der Heizungsbestand ist im Mittel fast ein Jahr älter geworden.
Der Bundestag hat die 65-%-Regel beim Heizungstausch in Großstädten verschoben. Der FV SHK-BW begrüßt dies und empfiehlt weiter die Wärmepumpe.
Der ZVSHK sieht im ständigen Wandel politischer Rahmenbedingungen das größte Hemmnis für die Gebäudemodernisierung. Das neue Gesetz muss Vertrauen schaffen.
Die Bio-Treppe im GModG ist keine (neue) Erlaubnis für den Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen, sondern ein „sanktionierendes Abschreckungssystem“, damit vorzugsweise andere Heizungslösungen eingebaut werden.
Eine aktuelle Umfrage bestätigt die GIH-Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz, Energieberatende warnen vor Fehlentscheidungen beim Heizungstausch.
Auf die Bio-Treppe müssen nur neu eingebaute Gas-Heizungen. Um auch den Altbestand zu dekarbonisieren, muss die Grüngas-Quote steil hochlaufen.
Der BWP sieht im aktuellen GModG-Entwurf deutliche Rückschritte gegenüber dem geltenden GEG und befürchtet neue Planungsunsicherheit.
Der Referentenentwurf zum GModG stößt beim GIH auf gemischte Reaktionen: Lob für einzelne Punkte, Kritik bei Klimaschutz und Verbraucherinformation.
Macht die Bio-Treppe die Erneuerung einer Gas-Heizung wieder attraktiv? Eine Modellierung mit einem Grenz-Wärmepumpen-Strompreis gibt einen klaren Hinweis.
Der BDH begrüßt den Entwurf des GMG bzw. GModG. Er markiere einen Kurswechsel hin zu weniger Bürokratie und stärkerer Marktorientierung.
Die Bundesregierung rudert beim „Heizungsgesetz“ zurück – und verlängert gleichzeitig die Unsicherheit für Betriebe und Eigentümer:innen.
Der ZVSHK begrüßt das parlamentarische Verfahren zum „Heizungsgesetz“. Hauptgeschäftsführer Daniel Föst warnt jedoch vor Rechtsunsicherheit.
Die Bundesregierung will das GEG kurzfristig so ändern, dass die 65-%-EE-Pflicht beim Einbau einer Heizung keine erweiterte Geltung erlangen kann.
Die geplante ersatzlose Streichung der 65-%-Regel für erneuerbare Heizenergie stößt bei Energieberatenden auf breite Ablehnung.
Stadtwerke und Energieversorger warnen vor einem fossilen Lock-in durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz.
Nach der Veröffentlichung der Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) hat der BWP die Prognose für das BAU-Szenario deutlich reduziert.
Der Absatz an Gas-, Öl-, Biomasse- und Wärmepumpen-Heizungen wird sehr genau beobachtet. Aber wie könnte der Markt in 5, 10 und mehr Jahren aussehen?
(Wie) Können die im Heizungskeller stehenden Entscheider und Berater auf Basis der GMG-Eckpunkte tatsächlich am besten erkennen, welche Heizung die beste Lösung für die kommenden Jahre ist?
Vom 17. bis 20. März 2026 präsentieren auf der SHK+E Essen rund 300 Aussteller sektorenübergreifende Konzepte, Impulse für gesundes Wohnen und Arbeiten sowie Services und Werkzeuge für die Branchenakteure.
Die EU-Kommission hat u. a. Deutschland zur Vorlage eines Entwurfs für einen nationalen Gebäudesanierungsplan gemäß der EU-Gebäuderichtlinie aufgefordert.
Der ZVEI warnt vor den Folgen durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Reform schaffe Unsicherheit – ökonomisch, sozial und klimapolitisch.
BTGA, FGK und RLT-Herstellerverband kritisieren die geplante GEG-Reform. Die Abschaffung zentraler Klimaschutzinstrumente gefährde die Klimaziele.
Die Aufregung über die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ ist groß. Wer nachrechnet wird erkennen, das Schleifen der 65-%-Regel auf 10 % ändert praktisch nichts.
Die „Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz“ verringern die bestehenden EE-Pflichten beim Einbau neuer Öl- und Gas-Heizungen. Das kann nur durch viel mehr Wärmepumpen kompensiert werden.