Das IWU hat in Szenarienanalysen die Frage untersucht, wie die Ziele des Energiekonzepts der Bundesregierung im Wohngebäudesektor für die Jahre 2020 und 2050 durch Wärmeschutz und neue Wärmeversorgungssysteme erreicht werden können. Auch die Frage der notwendigen Energiespar- und Klimaschutzinstrumente wird in der Studie behandelt.
Die im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) durchgeführte Untersuchung steht jetzt als Online-Publikation zur Verfügung. Link zur BBSR-Projektseite ■
- Die Untersuchungen für den Neubau zeigen, dass zur Erreichung eines „klimaneutralen“ Niveaus gemäß Energiekonzept ungefähr der heute von der KfW geförderte Effizienzhaus-40-Standard eingehalten werden muss. In dem gewählten Zielszenario für den Neubau wird eine schrittweise Erreichung dieses Niveaus bis 2020 angenommen.
- Die Szenarienanalysen für den gesamten Wohngebäudesektor (Bestand und Neubau) ergeben, dass eine Reduktion der CO2-Emissionen für die Wärmeversorgung um 40 % bis 2020 (gegenüber 1990) möglich erscheint. Allerdings sind dafür noch einige Anstrengungen erforderlich, denn im Trend würde das CO2-Ziel deutlich verfehlt. Erforderlich ist eine erhebliche Steigerung der energetischen Modernisierungsrate beim Wärmeschutz mit zunehmender Qualität. Das im Energiekonzept angestrebte Ziel einer Verdopplung der Rate ist dabei ausreichend und kann auch schrittweise bis 2020 umgesetzt werden.
- Bei der Modernisierung von Heizungen muss bis etwa 2020 ein Übergang zu einer neuen Wärmeversorgungsstruktur stattfindet. Bis dahin müssen die bei einer Heizungserneuerung bisher noch dominierenden Gas-, Öl- und Biomasse-Heizkesselsysteme immer stärker durch alternative Systeme ersetzt werden. Zu diesen zählen insbesondere Wärmepumpen und dezentral oder mit Fern-/Nahwärmenetzen betriebene KWK-Anlagen sowie ergänzende Solaranlagen.
- Der Umbau der Wärmeversorgung kann auch ohne erhebliche Steigerung der jährlichen Rate bei der Heizungsmodernisierung erreicht werden, die aktuell in der Größenordnung von 3 %/a erfolgt. Allerdings muss sich die zukünftige Wärmeversorgungsstruktur etwa ab dem Jahr 2020 im Bereich der Neuanlagen widerspiegeln, da später eingebaute Wärmeerzeuger möglicherweise zu einem Großteil bis 2050 nicht mehr ausgetauscht werden.
- Ein Vergleich der kurzfristigen (2020) und langfristigen (2050) Vorgaben des Energiekonzepts zeigt, dass hier keine grundsätzlichen Zielkonflikte bestehen. Vielmehr dienen die Verdopplung der energetischen Modernisierungsrate beim Wärmeschutz, der Übergang zu einer neuen Wärmeversorgungsstruktur bei der Heizungsmodernisierung und die Einführung des klimaneutralen Neubaus sowohl den kurzfristigen als auch den langfristigen Klimaschutzzielen.
Die im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) durchgeführte Untersuchung steht jetzt als Online-Publikation zur Verfügung. Link zur BBSR-Projektseite ■